Da schreibt ein RA es bedürfte einer Versicherung und: der Gesetzgeber müsse die Versicherung regeln und..
Na ja
Na ja
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Der Bericht erscheint deshalb gut weil er nicht ins Detail geht.DroneNuts schrieb:
ein guter Bericht der CAPITAL zur aktuellen Lage.
B69 schrieb:
Was haltet ihr 1) von einer Festlegung als solche und 2) von der genannten Bandbreite von 200-300 m ?
Dieselfan schrieb:
Problem abermals, Unbedarfte lesen dies und halten es für bare Münze.
B69 schrieb:
Was haltet ihr 1) von einer Festlegung als solche und 2) von der genannten Bandbreite von 200-300 m ?
TomTommes schrieb:
Die Größe, Bauform, Witterungsumstände und das Sehvermögen des Piloten bestimmen die Maximalentfernung
MrSpok schrieb:
Heißt doch, im Fall des Falles muß man Dir erstmal nachweisen, daß Du die nicht mehr sehen konntest.
RC-Role schrieb:
Da stellt sich dann ein Gutachter auf deinen Startplatz, fliegt mit einer Drohne gleichen Typs zu dem im Flugschreiber des verunfallten (Rettungs?)helis gespeicherten Punkt am Himmel, wo ihr kollidiert seid und schaut, ob man deine Drohne noch auf Sicht steuern kann.
MrSpok schrieb:
Am Ende wird es aber wieder darauf hinauslaufen, daß der Gutachterbericht bindend ist und es ist nur wichtig, wie weit der Gutachter sehen kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()
RC-Role schrieb:
allerdings evtl. erst lange nachdem dich die Medien als Schuldigen gebranntmarkt haben.
GThomas schrieb:
... Wenn ich mit meinem Auto einen ... Fremdschaden verursache weil ich zu schnell (oberhalb der vorgeschriebenen Limits) unterwegs war muss die Versicherung auch zahlen.
quadle schrieb:
Nur die Versicherung, die auch eine Gefährdungshaftung umfasst, und die, die holt es dann bei Dir zurück! Und das auch beim Auto! Natürlich nur dann, wenn die Überschreitung als grob Fahrlässig oder Vorsätzlich eingestuft wird.
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