Sichtweite gem. §21b LuftVO​

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • MrSpok schrieb:

      Bei diesem Ortstermin muß dann aber auch Alles stimmen: Sonnenstand, Wetter ... Und dann hat Jeder Mensch mal einen guten, mal einen schlechten Tag. Da hilft auch kein Ortstermin.
      Hier kannst mal an nem Besipiel nachlesen, wie die von der BFU feststellen, wer wie gut gesehen hat nach nem Crash.
      bfu-web.de/DE/Publikationen/Un…df?__blob=publicationFile
    • RC-Role schrieb:

      Hier kannst mal an nem Besipiel nachlesen, wie die von der BFU feststellen, wer wie gut gesehen hat nach nem Crash.
      Danke für den Link. Ist sehr interessant.
      Was ich daraus lese ist, daß eher die theoretischen Werte betrachtet werden. Und das sind Durchschnittswerte, die nicht unbedingt mit den tatsächlichen übereinstimmen. Ist klar, geht ja kaum anders.
      Was heist das bezogen auf das Thema hier? (Vorausgesetzt, es würde ein ähnlicher Aufwand mit Gutachter und so betrieben)
      Es wird berechnet, ob ein Durchschnittsmensch die Drohne bei ungefähr diesem Wetter die Drohne hätte sehen können.
      Daß der Eine besser sieht als der Andere und das Wetter, speziell die Wolkenbildung, die Sicht und die Erkennung beeinflussen können, wird hier nicht betrachtet.

      Das bestärkt mich in meiner bereits weiter oben geschriebenen Meinung:
      "Am Ende wird es aber wieder darauf hinauslaufen, daß der Gutachterbericht bindend ist und es ist nur wichtig, wie weit der Gutachter sehen kann. Und nicht ob Du die Drohne da noch gesehen hast."

      Nur "wie weit der Gutachter sehen kann." würde ich jetzt ersetzen durch "wie weit der Gutachter die Sichtbarkeit berechnet hat".
      Fly long and prosper.
    • Hier der in Auftrag gegebene originale BEKLAS Bericht (Bessere Erkennbarkeit kleiner Luftfahrzeuge als Schutz vor Kollisionen): daec.de/fileadmin/user_upload/…KLAS_Abschlussbericht.pdf

      MrSpok schrieb:

      Was heist das bezogen auf das Thema hier?

      Dass man die absolute Sichtweite von Luftfahrzeugen bei optimalen Voraussetzungen im optischen Apparat von Menschen (Visus 1,0) simpel berechnen kann - und damit die maximale absolute Sichtweite.

      Einschätzen muss der Gutachter dann gegebenenfalls nur die maximale Weite bei einer Fluglageerkennung wie gesetzlich gefordert, die selbstverständlich wesentlich geringer ist.

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    • Das ist es !
      Das Problem mit der Sichtbarkeit oder Sichtweite ist doch nur die halbe Miete. Das Problem der
      LAGEerkennung ist doch bei Koptern die crux.
      Zitat von §21 in #4
      Unsere Kopter sind nun mal ziemlich symmetrisch. Bei Flächenfliegern und Hubschraubern
      (bei denen schon wieder weniger) ist die Lageerkennung erheblich einfacher. Vorne ist da,
      wo das Flugzeug hinfliegt und hinten ist genau gegenüber. Das Seitenleitwerk ist auch (meistens)
      gut zu erkennen. Und stehenbleiben in der Luft kann das Modell ( natürlich außer helis ) auch nicht.
      Bei Koptern sieht das ganz anders aus. Der kann in jede Richtung fliegen ohne das man die Ausrichtung
      um die Hochachse erkennen kann. Nicht alle Kopter haben LEDs an der Front (und die sind bei hellem
      Tageslicht oder Gegenlicht ziemlich wirkungslos ).
      Bei einem kurzen Blick aufs Display in der GO4 zeigt mir zwar der kleine rote Pfeil die Ausrichtung des Kopters
      an, aber rechtlich ist das wohl kaum unter LAGEerkennung haltbar.
      Das reduziert die Entfernung, in der der Kopter vom Piloten betrieben werden darf, erheblich.

      Das hat mit der Auflösung des Auges von einer Bogenminute ( s. o.a. Gutachten) ja nun gar nichts mehr zu tun.
      Gruß von CB
      und immer eine handbreit Luft unter dem Gimbal
    • Das stimmt, dennoch kann man so berechnen, ab wann die Mini oder ein anderer Copter auf gar keinen Fall überhaupt mehr zu sehen ist.

      Geht man beispielsweise von einer Objektgröße von 16 cm (Länge) aus, ist sie unter optimalsten und damit völlig theoretischen Bedingungen (perfekte Sicht, keine Atmosphäre, optimaler Kontrast, direkte Seitenansicht, usw) maximal 540 m weit zu erkennen.
      Eine Mavic 2 beispielsweise, mit maximal 32,2 cm (Länge), wäre so berechnet noch in 1.095 m zu erkennen.
      Daran sieht man auch, was man von dem theoretischen Wert zu halten hat, real sind es maximal also wohl eher die Hälfte.

      So kann man also Leute, die erzählen, sie könnten eine Mavic Mini in 500-600 m noch erkennen, direkt empirisch überführen.

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    • skyscope schrieb:

      So kann man also Leute, die erzählen, sie könnten eine Mavic Mini in 500-600 m noch erkennen, direkt empirisch überführen

      danke für diesen netten Hinweis, damit ist dann ja meine Aussage bestätigt. Bei einer Breite von über 20 cm bei der Mini müsste man sie sogar rechnerisch bis 680 m sehen können. Soweit hab ich das aber nicht geschafft. :)
      Wir können das aber gerne mal live austesten, damit Du Dich auch überzeugen kannst.
    • ist nicht meine Argumentation, sondern die des Gutachtens, die ich aufgegriffen habe. Ich bin ursprünglich von meinen eigenen Erfahrungen ausgegangen und da sehe ich die Mini halt noch nach über einem halben km (bei weissem Himmel) und das wird halt gern angezweifelt und dann in diesem Fall angeblich mit Rechnungen widerlegt, die ich genauso für den Gegenbeweis benutze.

      Aber ich geb Dir Recht, ich halte diese Berechnung auch für Unsinn.
    • eye-Pott schrieb:

      Ich bin ursprünglich von meinen eigenen Erfahrungen ausgegangen und da sehe ich die Mini halt noch nach über einem halben km (bei weissem Himmel) und das wird halt gern angezweifelt

      eye-Pott schrieb:

      Wir können das aber gerne mal live austesten, damit Du Dich auch überzeugen kannst.

      500 Meter, fein. Habe keine Zeit und Lust auf solchen Schwachsinn, aber wenn du deine Mini spendest, wenn du es nicht schaffst, dann gerne! Die Organisation suche ich aus, und ich nehme sie direkt mit.

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    • cumulonimbus schrieb:

      denn dann müsste ein 20cm langes Stück Draht auch aus dieser Entfernung zu sehen sein.
      Geht doch, sofern es 40cm dick ist. ;)
      Aber solche theoretischen "Gutachten" gehen häufig an der Realität vorbei. Schlimm dabei, daß die Gerichte diese als den heiligen Gral ansehen. Nur mit einem guten Anwalt und viel Aufwand kannst Du evtl. das Gegenteil nachweisen.
      Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge, die leider nicht allzu oft zusammen auftreten.
      Fly long and prosper.
    • MrSpok schrieb:

      Aber solche theoretischen "Gutachten" gehen häufig an der Realität vorbei.
      Diese Gutachter haben Erfahrung und sind entsprechend ausgebildet und damit nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen, was du hier versuchst und weis zu machen.
      Die (und die Richter) wissen schon genau, wie realitätsnah ihre Untersuchungsergebnisse sind. Das hat also schon Hand und Fuss, sonst würde es die BFU nicht geben.
    • [list][*]Diese Gutachter haben Erfahrung und sind entsprechend ausgebildet und damit nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen, was du hier versuchst und weis zu machen.
      Die (und die Richter) wissen schon genau, wie realitätsnah ihre Untersuchungsergebnisse sind. Das hat also schon Hand und Fuss, sonst würde es die BFU nicht geben.
      [/list]

      Das glaubst Du jetzt nicht wirklich...
      Haben gerade einen Fall an dem mittlerweile 5 Gutachter arbeiten. Alle 5 Gutachter kommen auf unterschiedlichen Ergebnissen.
      Das sind teilweise die größten Stehgeiger, völlig weltfremd und inkompetent.

      Und bzgl. Ausbildung der Gutachter, da mache Dich bitte mal schlau. Du wirst nicht viel finden.
    • Immer noch irrelevant abseit deutscher Genehmigungsverfahren.

      Die Sichtweite beim genehmigungsfreien Betrieb in der offenen Kategorie, wie ihn 99% aller Fernpiloten durchführen, wird in der EU-Verordnung und den entsprechenden AMC/GM hinreichend definiert. Nationalstaatlich gibt es daher diesbezüglich gar keine Regelungskompetenz, das gilt auch für Deutschland. Deswegen findet sich auch dazu nichts (mehr) in der LuftVO oder im LuftVG. Wie bspw. auch zum Nachtflug.

      Der Sinn hinter der stringenten Verteilung von Regelungskompetenzen im Drohen-Recht sollte doch nun mal klar sein, denn sonst spräche auch nichts gegen eine ILOS oder FLOS (Italian Line Of Sight, French Line Of Sight), und EU-Bürger hätten grenzübergreifend wieder keine einheitlichen Regeln.

      Wenn ALOS denn mal Einzug in die VO oder die AMC/GM hält, sieht es anders aus. Solange, siehe oben.

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    • Was genau meinst Du? Es geht doch hier gar nicht um Genehmigungen. Es geht rein fachlich um die Frage, was nötig ist, um die VLOS-Bedingungen zu erfüllen, und dazu gehört halt grundsätzlich die Einhaltung von sowohl ALOS, als auch DLOS. Wo ist jetzt das / Dein Problem damit? Die Regeln dazu sind zwar nicht wirklich EU-einheitlich, aber so arg unterscheiden sie sich ja nun auch wieder nicht. Für D ist aktuell halt das NfL 3022-1-2554, und darin Punkt 3.4 ausschlaggebend.
      Wo ist das Problem, sorry, ich versteh's einfach nicht!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker schrieb:

      sorry, ich versteh's einfach nicht!

      Versuchen wir es mal mit Hilfe zur Selbsthilfe:

      Hikker schrieb:

      Was genau meinst Du? Es geht doch hier gar nicht um Genehmigungen. Es geht rein fachlich um die Frage, was nötig ist, um die VLOS-Bedingungen zu erfüllen, und dazu gehört halt grundsätzlich die Einhaltung von sowohl ALOS, als auch DLOS.

      Wo genau steht das?

      Gilt in dem Zusammenhang auch für deine OT "Harten Worte" aus dem Nachbarthread, auf die ja hier nun Bezug genommen werden soll (in einem Thread zu §21b LuftVO, den es so gar nicht mehr gibt, aber gut):

      Hikker schrieb:

      1. Ist für einen Betrieb unter VLOS-Bedingungen nicht nur gefordert, daß Du Deine Drohne gerade noch irgendwie sehen kannst, sondern es ist zwingend gefordert, daß Du auch die Fluglage erkennen kannst!

      Auch hier:

      Wo genau wird das zwingend gefordert?

      __

      Und ganz ganz wichtig hinsichtlich der Logik:

      NfL 2022-1-2554, also die (Zitat) Rahmenbedingungen von Bund und Ländern zur Erteilung von Genehmigungen, wird doch sicher nicht deine einzige Grundlage sein, denn wie du oben von mir zitiert völlig richtig schreibst: "Es geht doch hier gar nicht um Genehmigungen."

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    • MrSpok schrieb:

      TomTommes schrieb:

      Die Größe, Bauform, Witterungsumstände und das Sehvermögen des Piloten bestimmen die Maximalentfernung
      Heißt doch, im Fall des Falles muß man Dir erstmal nachweisen, daß Du die nicht mehr sehen konntest.Sicher, es gibt dann auch Fälle, wo das einfach ist. Sicht durch Häuser versperrt, Entfernung 2km+, da darf man schon davon ausgehen.
      Aber ansonsten ist das doch Gummi.
      In keiner Weise. Es gibt definierte ALOS-Bedingungen und wenn Du die überschreitest, dann bist auch einzig und allein DU in der Nachweispflicht!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)