Flugverbotszone - Auf Augenhöhe fliegen

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    • Flugverbotszone - Auf Augenhöhe fliegen

      Hallo zusammen,

      Ich habe mich endlich mal angemeldet, nachdem ich immer wieder viel in dem Forum gelesen habe. Danke für die tollen Infos hier!

      Zu meiner Frage, auch wenn ich mir die Antwort schon fast denken kann und dazu nichts konkretes finden konnte. Wahrscheinlich ist es für die meisten eindeutig.
      Gilt in einer Flugverbotszone schon allein das Starten der Rotoren als verboten? Oder wäre es möglich auf z.B. Augenhöhe zu fliegen, oder ist es zu unsicher falls die Drohne sich selbstständig macht?

      Ich habe in solchen fällen die Drohne in der Hand gehalten und einfach nur gefilmt. Stativ Modus und knapp über dem Boden fliegen wäre natürlich etwas besser.

      P.S.: ich besitze die Dji Mavic 2 Pro

      MfG

      Edik
    • Die Antwort hast du dir ja schon selbst gegeben: In einem Flugbeschränkungsgebiet/einer Flugverbotszone darf man nicht fliegen. Du könntest dich mit deiner Frage natürlich an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bzw. an die zuständige Luftfahrtbehörde wenden und ggf. nach einer Ausnahme nachfragen. Ich persönlich habe mit verschiedenen Behörden bezüglich des Fliegens in Verbotszonen sehr gute Erfahrungen gesammelt.

      Um was für eine Verbotszone handelt es sich denn? Hiernach richtet sich die Zusändigkeit (entweder BAF oder die jeweilige Luftfahrtbehörde des Landes).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Flugmaus ()

    • Danke für die schnelle Antwort!
      Die Frage hatte kein bestimmtes Beispiel als Bezug, sondern eher pauschal und für die Deutschen Gesetze.
      Der Auslöser war allerdings ein baldiger Urlaub auf den Seychellen, wo ich bereits bei der zuständigen Behörde Fluggenehmigungen angefragt habe und meine Frage auch mit gestellt habe, da dort sehr viel flugverbotszonen sind.

      Gruß Edik