Die "altehrwürdige" Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest hat sich den Mavic Mini vorgenommen: test.de/Kamera-Drohne-DJI-Mavi…nd-gutem-Preis-5575122-0/
"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
p21121970 schrieb:
Kann man das bei Android abschalten?
p21121970 schrieb:
Ist ja unsinnig, dass die FB mein Handy lädt...
p21121970 schrieb:
wenn die FB trotz laden 3 Akkus aushält
Z.B.:nik11 schrieb:
Was meinst du jetzt genau?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lorch83 ()
Mark4Fingers schrieb:
Mann kann die Drohne mit einem Fussball abschießen
B69 schrieb:
dazu streiten sich seit dem Vorfall vom letzten Jahr die Gelehrten, das entsprechende Urteil ist im oben verlinkten Artikel genannt, hier auch: Abschuss fremder Kameradrohne über eigenem Grundstück kann gerechtfertigt sein - heise online
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nik11 ()
Da er sein Ziel zumindest 1x nicht getroffen hat und zudem nach oben geschossen hat, konnte er nicht sicherstellen, dass sein Geschoss das Grundstück nicht verlässt. Außerdem kann eine "verletzte" Drohne unkalkulierbare Schäden verursachen wenn sie z.B. auf eines der Kinder gestürzt wäre.nik11 schrieb:
OT
Mit einem Luftgewehr darfst du auf deinem Grundstück schießen. Das Geschoss (auch nicht Teile davon) darf nur nicht das Grundstück verlassen und niemand gefährden. Wenn die "Drohne" über dir schwebt und du sauber triffst, spricht da nichts dagegen...