Stiftung Warentest hat den Mavic Mini getestet

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Die Tester schreiben: Der Akku der Fernbedienung lädt das verbundene Smartphone auf – darunter leidet die Lauf­zeit der Fernbedienung.

    Habe bei mir nachgesehen und keinerlei Ladetätigkeit erkennen können. Weiß da jemand mehr? Ansonsten würde sich ja empfehlen, immer mit einem vollgeladenem Handy zu fliegen.

    Gruß

    Nik
  • nik11 schrieb:

    Was meinst du jetzt genau?
    Z.B.:

    "Sicht­weite. Drohnen bis fünf Kilogramm dürfen nur auf Sicht­weite gesteuert werden. Das ist zum Beispiel erfüllt, wenn jemand eine Drohne bis 250 Gramm mit Video­brille steuert und unter 30 Metern Entfernung bleibt."
    - richtig ist 30 Meter Höhe.

    auch das Weglassen von Infos führt zu Fehlinterpretationen:
    "Für Hobby­piloten ist normaler­weise bei 100 Metern Schluss. Weiter aufsteigen dürfen ihre Drohnen nur auf Modell­flugplätzen. Gewer­betreibende, die von der Drohne ange­fertigte Film­aufnahmen verkaufen, dürfen höher fliegen, wenn sie einen Piloten­schein oder einen speziellen Drohnen-Führer­schein besitzen. Für alle Drohnenlenker gilt: Sie müssen ihren Multicopter auf Sicht steuern, dürfen also nur so weit fliegen, dass sie ihn noch mit bloßem Auge sehen. Es reicht nicht, den Flug per Fern­glas verfolgen zu können. Lässt eine nied­rig hängende Wolken­decke zum Beispiel nur einen Flug auf Sicht in Höhe von 70 Metern zu, darf der Pilot die allgemeine 100-Meter-Grenze nicht ausreizen."
    - man benötigt vor allem eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde um höher als 100m zu fliegen.

    "Darf ich über meinem eigenen Grund­stück frei fliegen?
    Grund­sätzlich ja, die allgemeinen Regeln gelten aber auch hier: Nicht höher als 100 Meter und immer auf Sicht fliegen. Außerdem müssen Piloten die Persönlich­keits­rechte der Nach­barn wahren: „Selbst wer mit der Drohne über dem eigenen Grund­stück bleibt, darf keine gezielten Aufnahmen der Nach­barn anfertigen“
    - hier fehlt der Hinweis auf weitere Einschränkungen, wenn das eigene Grundstück z.B. neben einer Bundesstraße, Bahnlinie, im kontrollierten Luftraum liegt.

    der Bezug aufs Abschuss-Urteil ist auch nicht besonders hilfreich. Besonders für die, die sich an Drohnen stören und sich bei der Stiftung Warentest über ihre Möglichkeiten informieren:
    "Darf ich eine Drohne abschießen, die unerlaubt über mir filmt?
    Nach Ansicht des Amts­gerichts Riesa (bei Dresden) ist das erlaubt (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19, Urteil vom 24. April 2019)."

    Das hätte der die Stiftung Warentest informierende Fachanwalt Felling so nicht stehen lassen dürfen.
  • Wie will man die Drohne denn abschiessen? Spätestens wenn da Waffen zum Einsatz kommen ist es trotzdem wieder illegal.

    Naja, habe mir das Urteil mal gerade angesehen. Die Geschichte dazu ist total krank und meiner Ansicht nach total übertrieben. Zusätzlich die Angaben des Kläger welche sich in den Ermittlungen als widersprüchlich darstellten.

    Mit dem Urteil hat das AG in dem Fall dem Angeklagten Recht zugesprochen. Das muss allerdings nicht heissen, dass dieses generell erlaubt ist. Im Einzelfall wird also wieder ein Richter entscheiden.

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  • B69 schrieb:

    dazu streiten sich seit dem Vorfall vom letzten Jahr die Gelehrten, das entsprechende Urteil ist im oben verlinkten Artikel genannt, hier auch: Abschuss fremder Kameradrohne über eigenem Grundstück kann gerechtfertigt sein - heise online
    Wesentlich war hier wohl, dass überhaupt kein Strafantrag wegen unerlaubten Schusswaffengebrauchs gestellt wurde.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • OT
    Mit einem Luftgewehr darfst du auf deinem Grundstück schießen. Das Geschoss (auch nicht Teile davon) darf nur nicht das Grundstück verlassen und niemand gefährden. Wenn die "Drohne" über dir schwebt und du sauber triffst, spricht da nichts dagegen. Wenn er vorbeigeschossen hätte, dann wäre es eng geworden. Abgesehen davon, dass ich es unverhältnismäßig finde. Halt typisch deutsch, alles muss geregelt sein, anstatt zum Nachbarn zu sagen, lass das nach, sonst hast du Trauer.

    Ich als Richter würde zu beiden sagen, wenn sie nicht augenblicklich aus meinem Gerichtssaal verschwinden, verurteile ich sie wegen Zeitdiebstahl, in Tateinheit mit erwiesener Blödheit.

    Mit jedem Handy kann ich mehr von einem Menschen aufnehmen, als mit einem QC von oben. Man sieht weder das Gesicht, noch sonst was. Wenn man dann noch bedenkt, was der Nachbar ziemlich wahrscheinlich schon von sich durch Wort und Bild im WWW preisgegeben hat, dann wird es zur absoluten Lachnummer. Oder er fotografiert ihn beim Popeln mit dem Handy durch die Hecke, nur dann darf er auch nicht mit dem Luftgewehr auf ihn schießen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nik11 ()

  • nik11 schrieb:

    OT
    Mit einem Luftgewehr darfst du auf deinem Grundstück schießen. Das Geschoss (auch nicht Teile davon) darf nur nicht das Grundstück verlassen und niemand gefährden. Wenn die "Drohne" über dir schwebt und du sauber triffst, spricht da nichts dagegen...
    Da er sein Ziel zumindest 1x nicht getroffen hat und zudem nach oben geschossen hat, konnte er nicht sicherstellen, dass sein Geschoss das Grundstück nicht verlässt. Außerdem kann eine "verletzte" Drohne unkalkulierbare Schäden verursachen wenn sie z.B. auf eines der Kinder gestürzt wäre.

    Aber darum ging es hier gar nicht, da ausschließlich um Schadenersatz geklagt wurde.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • wer mit einem Gewehr auf eine Drohne schießt ist im Kopf krank.
    Diese Spielzeugdrohnen machen keine besseren Fotos als Handys.

    Ich war gerade mit der Mavic Mini in Israel und bin dort ein wenig geflogen.
    Es hat sich keiner über die Mini aufgeregt.
    Wer dort nicht fotografiert werden will, darf keine der historischen Stätten besichtigen.
    Es sind immer 1000de Touristen unterwegs und jeder fotografiert oder filmt mit dem Handy.
    Wir alle sind dauernd „Beifang“ auf den div. Fotos der Touristen.
    Ausserdem gibt es alle paar Meter öffentliche Kameras.
    Wer z. B. bei uns in Salzburg unterwegs ist, dem geht es genauso.
    Wenn bei uns ein Nachbar mit der Drohne über den Garten fliegen würde, winke ich ihm freundlich zu.