Stuttgart

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Liebes Forum,

      kann jemand erklären, weshalb die angezeigte Zone in der DFS App rot markiert ist, in der App von Dji aber als "erlaubt" dargestellt wird? Ich kann ehrlich gesagt auch überhaupt nicht nachvollziehen weshalb in dem oberen Verbotskreis ein Verbot bestehen sollte (abgesehen von den Barracks im oberen Bereich).

      Darf man überhaupt noch irgendwo fliegen? Das ist ja komplett "totreguliert"...
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      Viele Grüße

      (̿▀̿‿ ̿▀̿ ̿)
      • Nur weil etwas in einer App nicht als Verbotszone markiert ist, heißt es nicht, dass es dadurch "erlaubt" ist - egal, welche App.
      • Die DJI-Geo-Zonen sind der kleinste gemeinsame Nenner. Sie weisen nur Sperrzonen und Warnzonen größerer Kategorien aus, wie bspw. internationale Flughäfen und Kraftwerke - manchmal auch etwas mehr. Und auch wenn man hier in Sperrzonen durch Autorisierung oder in Warnzonen durch ein simples OK aufsteigen kann, heißt das lange nicht, dass man es auch darf.
      • Die DFS-App zeigt mehr tatsächliche Verbotszonen an, wenn auch nicht zwingend alle!

      Jensen Button schrieb:

      Ich kann ehrlich gesagt auch überhaupt nicht nachvollziehen weshalb in dem oberen Verbotskreis ein Verbot bestehen sollte
      Hubschrauber-Pad des Krankenhauses in unmittelbarer Nähe, drumherum ist in einem 1,5km Radius Flugverbot.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Hubschrauber-Pad des Krankenhauses in unmittelbarer Nähe, drumherum ist in einem 1,5km Radius Flugverbot.
      Das klingt realistisch... Danke @skyscope. Wobei ich dort (auf dem roten Punkt) ehrlicherweise noch nie einen Heli gesehen oder gehört habe. Da liegt aber auch ein Berg dazwischen (zwischen dem markierten Standort und dem RB- Krankenhaus).

      Ich finde es super schade, dass man quasi nirgends abheben darf. Ich fahre morgen auf die schwäbische Alb und habe schon mal mit einem halben Auge geschaut, selbst da ist ja alles verboten.

      Gibt es Möglichkeiten in diesen Zonen trotzdem zu fliegen mit einer dauerhaften Erlaubnis? Wenn man sich irgendwo anmeldet oder so?

      PS: Ich hab ja nicht vor 250 Meter (ich weiß, verboten) hoch zu fliegen und Helis, Krankenhäuser oder Militäranlangen zu filmen. Ich will einfach nur die Drohne mal ein paar Meter fliegen lassen.
      Viele Grüße

      (̿▀̿‿ ̿▀̿ ̿)
    • Jensen Button schrieb:

      Gibt es Möglichkeiten in diesen Zonen trotzdem zu fliegen mit einer dauerhaften Erlaubnis?
      Nein, bei Heli-Pads gibt es keine dauerhafte Erlaubnisse, nur fallweise Einzelerlaubnisse.
      Dazu gibt es auch noch 2 Kategorien: Solche Heli-Pads, die in den ICAO-Karten verzeichnet sind, und solche, die es nicht sind. Deins oben ist dort verzeichnet

      Ist ein Heli-Pad nicht in den ICAO-Karten eingetragen, kann man sich noch mit dem Betreiber direkt abstimmen, und muss die Flugsicherung nicht zwingend einschalten. Ob es sich dennoch um einen Hubschrauberflugplatz handelt, kann man telefonisch bei seiner Landesluftfahrtbehörde erfragen. Wird der Platz von ihr als Sonderlandeplatz geführt, muss der Flug innerhalb des 1,5 km Radius auch von ihr (kostenpflichtig) genehmigt werden.

      Ist das Heli-Pad auch in den ICAO-Karten verzeichnet (so wie deines oben), bedarf es zudem vorab einer Flugverkehrskontrollfreigabe von der Flugsicherung, sonst braucht man bei der Luftfahrtbehörde gar nicht anfragen.

      Als Privatmann wird man aber mit Genehmigungsanfragen bei Landesluftfahrtbehörden auch wenig Erfolg haben, ausser (eventuell), man hat eine ausschließliche Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, und nicht etwa nur einen Drohnen-Einschluss in der Privathaftpflicht.


      Jensen Button schrieb:

      Ich will einfach nur die Drohne mal ein paar Meter fliegen lassen.
      Spielt keine Rolle, Flugverbot = Verbot jeglichen Fluges.

      Vergleichbar schwierig: "Ich will gar nicht die gesamte Einbahnstraße entgegengesetzt fahren, nur ein paar Meter." ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Kann ich hier fliegen? Landschaftsschutzgebiet bei Stuttgart

      Hallo zusammen!

      Ich habe gerade den DJI Mini 2 gekauft und würde ihn gerne irgendwo fliegen.
      Ich habe den A1/A3 Schein und eine Versicherung.

      In der Nähe von Stuttgart gibt es einen schönen Ort, der ein Landschaftsschutzgebiet [5] ist. Droniq zeigt diesen Ort nicht als Flugverbotszone an (nur NOTAM COVID Meldungen). Ich habe auch in den Umweltdaten und Karten von Baden-Württemberg online nach dem LSG gesucht [1] und es sieht nicht so aus, als ob es verboten wäre [2, 3]. Ich weiß aber, dass die Kapelle in dem Gebiet keine Drohnen zulässt [4].

      Was denken Sie also?
      Gibt es noch etwas, das ich überprüfen muss?
      Habe ich etwas übersehen?



      [1] udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
      [2] rips-dienste.lubw.baden-wuertt…ief.aspx?id=1119003000030
      [3] www2.lubw.baden-wuerttemberg.d…c_13/vo/1/81110000019.htm
      [4] grabkapelle-rotenberg.de/besuchsinformation/hinweise
      [5] google.com/maps/@48.77825,9.2653616,17z



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    • Ja, die Rotenberger Grabkapelle ist ein gern genommenes Ziel und prädestiniert für Drohnenaufnahmen.

      Wie Du den Besucherinformationen entnehmen kannst, ist der Betrieb von Drohnen auf dem eingezäunten Gebiet der Grabkapelle verboten. Streng genommen beinhaltet das jedoch nur das Starten und Landen vom Gebiet der Grabkapelle. Das kann der Eigentümer einschränken. Aus luftrechtlicher Sicht ist der Überflug davon jedoch nich tangiert. Würde an Deiner Stelle jedoch um Ärger zu vermeiden, davon absehen. Von Außen betrachtet ergibt sich so oder so ein schöneres Motiv. Schwierig wird es jedoch bzgl. dem überfliegen von Menschenansammlungen wo man bei geöffneten Betrieb der Grabkapelle durchaus von ausgehen kann. Urheberrechte sehe ich durch das Abbilden der Grabkapelle außerhalb der Panoramafreiheit auch nicht gefährdet.

      Landschaftsschutzgebiete sind erst einmal nicht per se Verboten. Hier sollte man jedoch immer einen Blick in die Beschreibung des LSGs werfen. In Deinem Fall gibt es keine Einschränkungen für den Betrieb von ferngesteuerten Luftfahrzeugen. Der Schutzzweck besteht ja vorrangig im Obst- und Weinbau und der Grünfläche einer sich ausdehnenden Industrie. Als nichts, was durch den Drohnenbetrieb gefährdet ist.

      Auch liegt die Fleck außerhalb des Luftraum-CTR vom Flughafen Stuttgart, als von daher auch keine Beschränkung auf 50 m über Grund.

      Luftrechtlich steht also nichts im Wege. Beachte aber, dass ist ein großflächiges und stark frequentiertes Freizeit- und Erholungsgebiet mit diversen Wochenendgrundstücken. Auch wenn diese Grundstücke keine dedizierten Verbote aufweisen, solltest Du aber immer auf die Persönlichkeitsrechte anderer anwesenden Personen achten.
    • Vielen dank! Genau wie ich dachte.

      Anstatt einen weiteren Post zu eröffnen, möchte ich nach einem anderen Ort fragen --- Paulinensee [1].
      Auch hier sieht es laut Droniq gut aus. Map2Fly zeigt das Forstgebiet. Gibt es etwas, was ich tun sollte?

      Ich weiß, dass es in 300 Metern Entfernung Häuser gibt, aber ich werde nicht in deren Nähe fliegen oder sie filmen.

      Nochmals vielen Dank und ein frohes neues Jahr!



      [1] google.com/maps/place/Paulinen…!3d48.8641455!4d8.8460828
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    • Da machst Du es Dir aber einfach. Du kannst nicht einfach jede Location hier einstellen und fragen, was muss ich hier beachten. Du musst selbst herausfinden, welche Bereiche Du für eine Location beachten musst. Die Droniq-App ist ein gutes Hilfsmittel, aber weder Rechtsverbindlich noch frei von Fehlern. Vor allem die Persönlichkeitsrechte werden erst mal überhaupt nicht beachtet. Also arbeite Dich in das Thema detailiert ein, dann kannst Du für jede Location dann auch selbst beurteilen was Du darfst oder was Du lieber bleiben lassen solltest.
    • Nochmals vielen Dank :)

      Es ist einfach frustrierend, dass ich für jeden Ort viel Zeit damit verbringen muss, herauszufinden, ob ich fliegen kann oder nicht.
      Da dies meine ersten Flüge sind, wollte ich nur noch einmal überprüfen, ob ich die Dinge auch wirklich richtig verstehe.
    • gilsho schrieb:



      Es ist einfach frustrierend, dass ich für jeden Ort viel Zeit damit verbringen muss, herauszufinden, ob ich fliegen kann oder nicht.

      Am Anfang tut sich damit jeder schwer. Aber da musst Du durch. Je früher Du Dich damit selbst auseinander setzt, desto schneller bist Du im Thema. Wenn Du dann mal alle Belange kennst, ist so eine Location dann auch in wenigen Minuten abgecheckt.

      Verlasse Dich auch nie darauf, was ein anderer Dir sagt. Er wird für Deine Aktionen keinerlei Verantwortung übernehmen. Nur Du allein bist für Dein Handeln verantwortlich, vollkommen unabhängig was Dir hier im Forum jemand empfiehlt oder irgend eine App Dir sagt. Von daher ist alles erst einmal nur eine erste Hilfestellung. Du solltest wissen, wem oder was vertraust Du bzw. welche Informationen sind zuverlässig und vertrauenswürdig und wie kannst Du solche Angaben ggf. verifizieren.

      Daher bleibt Dir der Weg durch den Dschungel der rechtlichen Betrachtungen im Zusammenhang mit Deinem neuen Hobby, wie allen hier im Forum vor Dir, nicht erspart. Daher am besten gleich von Anfang an selbst Recherchieren. Du wirst recht schnell mitbekommen (spätestens wenn die Feiertage vorüber sind und die Foristen wie aktiver werden) dass Fu zu einem und demselben Thema / Frage mehrere Interpretationen und Meinungen bekommst.

      Wem glaubst Du dann. Demjenigen, der Deinem gewünschten Ziel am nächsten kommt, demjenigen der am meisten oder provokantesten schreibt oder demjenigen der am meisten mit Paragrafen um sich wirft. Egal, wem Du glaubst. Wirklich keinem kannst Du abschließend trauen weil vermutlich keiner alle Details zu Deinem Vorhaben hat um letztendlich alles beurteilen zu können. Hinzu kommen die unterschiedliche Ansichten was man eng und was man großzügiger auslegen kann. Und gerade das, musst Du für Dich und Deine Vorhaben selbst herausfinden und letztendlich auch verantworten. Das kann Dir keiner hier abnehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()