Early Adopter Mavic Air 2

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Man kann bei Penny online Guthabenkarten von Conrad kaufen und bekommt 10% Rabatt.
      Man kann so viele einlösen, wie man will bei Conrad.de

      penny-kartenwelt.de/conrad-geschenkkarte.html

      Das Angebot gilt vom 04.05. bis 10.05.2020. Bezahlen könnt ihr mit VISA, Mastercard oder Klarna Sofortüberweisung.

      Damit wären schon 10% Rabatt auf die Air 2 möglich! Zusätzlich 12 fach Payback Punkte.
    • @Sascha3580 ist das sicher mit den Gutscheinen? Woher hast du die Infos bzgl. der 10% und dass man so viele Gutscheine einlösen kann wie man möchte?
      Ich frage nur weil ich am Ende ungern auf lauter Gutscheinen sitzen will falls es nicht klappt.

      Edit: zumindest dass es die Gutscheine gibt habe ich bei mydealz gefunden. Dort gibt es aber auch jemanden der darauf verweist dass Conrad auch gerne mal die Nutzung der Gutscheine begrenzt. Ist mir glaube ich zu unsicher, trotzdem danke für den Hinweis :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pascal1609 ()

    • @Pascal1609

      Genau, von MyDealz. Du kannst bei Penny bis 250 Euro pro GS kaufen. Kaufst Du Dir nur 4 Stück oder 3 wenn Du unsicher bist. Am Besten fragst Du bei Conrad per Email vorher mal nach. Ich hatte beim letzten Kauf für 900 Euro eingelöst und keine Probleme gehabt. Das Angebot gilt die ganze Woche. Hast also Zeit. Conrad wird eh so schnell keine Air auf Lager
      haben.

      Nachtrag: Laut Hotline unbegrenzte Menge möglich!
    • @Pascal1609

      Ist halt immer ein bisschen Glück dabei. Bei der Mini waren z.b. Media Markt und Galaxus schneller, als DJI selber. (Bei mir)
      Du kannst bei Conrad sonst auch auf Rechnung bestellen, aber eben dann zur UVP. Dasselbe gilt bei Media Markt bei Abholung im Markt, wie auch Saturn. Möglichkeiten hast Du einige. :D (Zahlung bei Abholung)

      Und dazu gibt es beim Rewe nächste Woche noch eine 8% Aktion mit Payback und Wunschgutschein:

      mydealz.de/deals/rewe-ab-0405-…-ikea-co-8-rabatt-1573130

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sascha3580 ()

    • Moinsen,

      ganz dumme Frage: hab heute im Store mal herumgeklickt, um ein wenig zu störbern. Klar hab ich auch auf "Bestellungen" geklickt - hier wird mir aber nichts mehr angezeigt?
      Kann mal jemand gegenprüfen? Oder heisst das einfach dass die Bestellung abgeschlossen is, sprich, der Versand jetzt dann erfolgt...?

      Clear Skies
      Wolf

      /edit: Grade selbst herausgefunden: da ich keine Cookies zulasse war ich wohl wieder auf der globalen Seite - die Bestellung wird wohl explizit nur auf der deutschen Seite angezeigt... Versteh einer die Programmierer...
    • Sorry für die direkt folgende Antwort- aber ich kann meinen Post (da zu alt) nicht mehr bearbeiten.

      Im DJI Forum gibt es mittlerweile Auszüge aus Supportanfragen, worin geschildert wird, dass die MA2 wohl nach C1 zertifiziert wurde- allerdings das Label nicht angebracht ist?
      Was ist das denn für ein Quark?
      (MbMn ist doch jedes Unternehmen bestrebt mit solchen Features/Zertifizierungen alles voll zu kleben, allein schon aus Marketinggründen)

      Weiter wird wohl eine Ankündigung folgen, sobald Modelle mit ersichtlicher C1 Plakette ausgeliefert werden.

      Ich bin in der ‚Drohnenwelt‘ noch nicht so lange unterwegs- allerdings liest es sich für mich, als wenn sich DJI da um Kopf und Kragen redet. Oder ist der Support generell dafür bekannt- es mit der Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen um Kaufwillige zu besänftigen?

      Irgendwie bin ich erleichtert, dass ich erstmal storniert habe.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von meetdaleet ()

    • Jetzt mal ne ganz dumme Frage...: Auf der Website gibt es keine Möglichkeit zum Storno, korrekt, also man muss sich wieder händisch durch den DJI Support kämpfen?
      Irgendwie wird mir das jetzt komisch...dann lieber etwas abwarten und ggf via Fluss oder so...

      Gruß Wolf
    • Vllt. ne dumme Frage aber wenn die schon zertifiziert sein sollte, was ja wegen mangelnder abschließend beschlossener Vorgaben ja fragwürdig sein sollte, welchen Unterschied macht das ob da ne Plakette draufklebt oder nicht? Die Klassifizierung beruht ja doch in erster Linie auf dem Gewicht des Teils, oder liege ich da falsch? Ich bin jetzt ehrlich gesagt auch bisschen verunsichert und überlege auch zu stornieren. Geht ja immerhin nich nur um 3 Mark 50..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VIDAR ()

    • Also FALLS das Ding tatsächlich zertifiziert sein sollte, spielt es erstmal keine große Rolle ob der Aufkleber nun drauf ist oder nicht.
      Wenn ein so ein Aufkleber vorgeschrieben sein sollte, und der fehlt - mag das zwar irgendeine Art Verstoß sein, aber sicher nix gravierendes.

      Ähnlich verhält es sich ja auch bei anderen Dingen die man Zuhause vergessen kann. Fahrzeugschein, Führerschein etc.

      Meine Einschätzung.
    • Laut der Delegierten Verordnung 2019/945 Artikel 16 Teil 2 ist das Identifizierungskennzeichen der UA-Klasse (ich hoffe damit sind die Klassen C0-C4 gemeint) mit einer Mindestgröße von 5mm sichtbar, leserlich und DAUERHAFT auf der Drohne und der Verpackung anzubringen. Ich denke da an eine Art Gravur, ein Aufkleber zB wäre ja nicht dauerhaft...

      Und Teil 4 von Artikel 16 besagt eindeutig dass diese Informationenen VOR Bereitstellung des Erzeugnisses auf dem Markt anzubringen sind.

      Beide Teile lassen wie hier schon oft gesagt keinen Spielraum für eine eventuelle Nachzertifizierung bereits im Umlauf befindlicher Drohnen zu...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pascal1609 ()

    • Naja, genauso Dauerhaft wie der Adressaufkleber in Deutschland ja angebracht sein muss. Solange das Ding nach nem Brand noch dran ist und leserlich seh ich das als Dauerhaft an. Aber wer weiß das schon. Alles sehr schwammig.
      Ich warte mit dem kauf noch.
    • Pascal1609 schrieb:

      Laut der Delegierten Verordnung 2019/945 Artikel 16 Teil 2 ist das Identifizierungskennzeichen der UA-Klasse (ich hoffe damit sind die Klassen C0-C4 gemeint) mit einer Mindestgröße von 5mm sichtbar, leserlich und DAUERHAFT auf der Drohne und der Verpackung anzubringen. Ich denke da an eine Art Gravur, ein Aufkleber zB wäre ja nicht dauerhaft...
      Ich denke, du setzt hier grad "dauerhaft" mit "un(ab)lösbar" gleich.
    • F!o schrieb:

      Wenn ein so ein Aufkleber vorgeschrieben sein sollte, und der fehlt - mag das zwar irgendeine Art Verstoß sein, aber sicher nix gravierendes.
      Es ist kein Aufkleber, sondern es muss auf dem Kopter eingeprägt odg. sein.

      Ausserdem ist das hier bei der MA2 egal, da es weder am Kopter noch an den beigelegten (bei DJI einsichtlichen) Unterlagen bzgl. der Richtlinien die der Kopter erfüllt, fehlt die entsprechende EU Verordnung. Somit ist auch nachträglich keine C-Klassifizierung für DIESEN MA2 (Nachfolger wirds wohl haben) möglich.

      CIAO

      Mad