Early Adopter Mavic Air 2

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Fluchti schrieb:

      ...
      Die Zertifizierung ist kein "Mehrwert" beim Neukauf, ...
      Sicher ist die Zertifizierung ein entscheidender Faktor, regelt sie doch eindeutig den Betrieb bzw. die Einschränkungen nach dem 01.01.2021 und dann weiter nach dem 01.07.2022 und dadurch absolut ein „Mehrwert“.

      Mit Klassifizierung nach C1 würde die Mavic 2 Air mit den Einschränkungen nach A1 fliegen, ohne eine solche Einstufung fliegt sie Künftig lt. Artikel 20 mit den Einschränkungen nach A3, dass macht schon einen erheblichen Unterschied.
    • quadle schrieb:

      Mit Klassifizierung nach C1 würde die Mavic 2 Air mit den Einschränkungen nach A1 fliegen, ohne eine solche Einstufung fliegt sie Künftig lt. Artikel 20 mit den Einschränkungen nach A3, dass macht schon einen erheblichen Unterschied.
      kenne mich mit den Klassifizierungen nicht so aus, was würde das dann genau bedeuten?
    • Sascha3580 schrieb:

      weil hier..
      ok, thanks' ...

      eine Bitte (an Dich und gleichfalls alle anderen user): wenn ihr ein Problem oder einfach eine Konstellation feststellt bei der ihr Euch nicht sicher seid nutzt bitte
      1. den Melde-Button (im jwlg. Beitrag unten rechts das Dreieck mit dem Ausrufezeichen drin) und
      2. beschreibt in dem nachfolgenden Textfeld kurz das Problem ... macht es uns Moderatoren leichter ... merci

      und da hier bereits etliches über die Klassifizierung diskutiert und beantwortet ist und der Aspekt unter "early adopter" in der aktuellen Konstellation relevant ist belassen wir dies fürs erste hier und lotsen die Paralleldiskussion im anderen thread hier rüber ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Also ich werd mir die Mavic Air 2 bestellen wenn sie erhältlich ist, auf die Zertifizierung C1 lege ich sowieso keinen Wert. Ich fliege nur da wo eh keine Menschen sind, warum sollte ich auch Menschen auf meinen Videos/Bildern haben wollen?
      Aber da bin ich wohl Sonderfall.
      Kenntnisnachweis stört mich auch nicht, der wäre eh fällig gewesen.

      Falls es dann doch noch irgendeine Möglichkeit gibt nachträglich C1 zu erlangen ist es OK, aber für mich nicht entscheidend.
    • Für mich wäre die MA2 meine erste Drohne, daher habe ich noch eine Frage.

      Aktuell ist sie ja nicht in der Klasse C1-Zertifiziert.

      Mittlerweile habe ich es wie folgt verstanden...
      Wenn ich sie mir jetzt kaufe und dann die EU-Drohnenverordnung aktiv ist, zählt diese Drohne, da nicht Zertifiziert, als Bestandkopter und kommt in die Risikokategorien "Offen".
      In der Risikokategorien "Offen" steht dann
      zusätzlich ist die Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:
      • A1: Flug über Personen (nicht aber Menschenansammlungen im Freien)
      • A2: Flug in der Nähe von Menschen (aber in sicherer Entfernung)
      • A3: Flug weit weg von Menschen
      Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus der Drohnen-Klasse C0 bis C4 (siehe unten).
      Von daher sollte die MA2 anhand der Daten (Klasse C1) ja dann in die Unterkategorie A1 kommen.
      Ist das soweit korrekt? Wäre es, wenn es so stimmt, dann nicht egal ob sie Zertifiziert ist oder nicht?

      Schöne Grüße von Usedom.
    • yodatortenboxer schrieb:

      Von daher sollte die MA2 anhand der Daten (Klasse C1) ja dann in die Unterkategorie A1 kommen.
      Ist das soweit korrekt? Wäre es, wenn es so stimmt, dann nicht egal ob sie Zertifiziert ist oder nicht?

      Nein, denn die Klasse C1 oder alle anderen Klasse spielen nur für zertifizierte Drohnen eine Rolle.

      Ab 01.01.21 ist die MA2 als Bestandskopter für voraussichtlich ein Jahr mit mindestens 50m Abstand zu Menschen zu betreiben, und ab 01.01.23 unter den Bestimmungen von A3.

      __________

      Zum Unterschied C0 und C1 in Kategorie A1:

      yodatortenboxer schrieb:

      Kannst du mir zeigen wo das so steht?
      Direkt in der Verordnung, im Anhang unter UAS.OPEN.020 UAS-Betrieb in Unterkategorie A1

      EU-VO 947/2019 Anhang schrieb:

      Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A1 muss allen folgenden Bedingungen genügen:

      (1) Die in Nummer 5 Buchstabe d genannten unbemannten Luftfahrzeuge (Klasse C1) müssen so betrieben werden, dass ein Fernpilot eines unbemannten Luftfahrzeugs keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftfahrzeug diese Personen überfliegt, soweit wie möglich.

      (2) Die in Nummer 5 Buchstaben a bis c genannten unbemannten Luftfahrzeuge (privat hergestellte Drohnen oder Bestandskopter bis 250g und C0-Drohnen ) müssen so betrieben werden, dass der Fernpilot des unbemannten Luftfahrzeugs unbeteiligte Personen, aber niemals Menschenansammlungen überfliegen darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Danke euch erstmal für die aufschlussreiche Debatte. Ich hab die Bestellung nun auch gecanceled und hoffe / warte das die doch noch zertifiziert wird da:

      -ich auch gerne im EU Ausland im Urlaub fliegen würde und ich nicht weiß (bzw. dann da kein Risiko eingehen will) wie das nach Ablauf der "Schonfrist" in diesen Ländern gehandhabt wird

      -ich mir nicht in 2 Jahren ne andere zulegen will

      und der Wiederverkaufswert ja sicher sinken wird wenn es eine zertifizierte Version geben sollte.
    • @skyscope
      Danke für die ausführliche Erläuterung.

      Wenn ich nun noch folgendes lese:
      Alle vor dem 01.07.2019 gekauften Drohnen müssen vom Hersteller nach einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 in eine der Klassen C0 bis C4 eingeordnet werden, damit sie unter der offenen Kategorie betrieben werden dürfen. Ggf. ist hierfür neben einem Software-Update auch ein Nachrüsten der Hardware erforderlich, um die technischen Anforderungen zu erfüllen (z.B. zur Fernidentifikation oder ein kleinerer Akku, um das Gewicht unter 900g zu senken).

      dann werde ich wohl auch noch so lange warten bis das alles richtig geklärt ist.
      Mir ist das aktuell alles zu ungenau. Da fragt man sich gleich wieder, was ist mit denen die nach dem 01.07.19 gekauft wurden usw.
      Den einen Sommer kann ich auch noch aushalten und hab dann vermutlich mehr Spass an der Sache oder lass es komplett sein.

      Schöne Grüße von Usedom.