@Dronepilot naja, auch die jetzt verkaufte Version der Air 2 erfüllt ja soweit ich das sagen kann die Voraussetzungen für eine Klassifizierung. Wenn DJI zB in einem Jahr bei der Air 2 entscheidet diese Klassifizierung doch noch vornehmen zu lassen, warum können dann „ältere“ Air 2 diese Klassifizierung nicht nachträglich auch bekommen? Immerhin ist es (davon gehe ich in meinem Beispiel aus) in einem Jahr immer noch genau die gleiche Drohne die jetzt auch verkauft wird...
Es macht für mich persönlich einfach null Sinn warum die nachträgliche Klassifizierung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist... Aber wie schon mal erwähnt, wer versteht schon unsere Gesetzgeber...
Es macht für mich persönlich einfach null Sinn warum die nachträgliche Klassifizierung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist... Aber wie schon mal erwähnt, wer versteht schon unsere Gesetzgeber...