Wieder einmal die blaue Zone

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    • Wieder einmal die blaue Zone

      Tag allerseits. Ich bin ganz neu hier und beabsichtige eine Mavic Air 2 zu erwerben. Bei dieser Gelegenheit habe ich mir bereits so manche Einträge betreffend der Blauen Zone - innerhalb der sich mein Grundstück und potentielle Spielwiese für meinen zukünftigen Copter befindet - durchgelesen. Leider bin ich mir weiterhin nicht sicher, ob ein Flug von meinem Grundstück aus möglich ist und da ich nur ungern €800 in den Sand setzen möchte benötige ich von den hier anwesenden Profis eine unmißverständliche Antwort auf meine wenigen Fragen:

      1. Mein Grundstück befindet sich 1,9 km von einem Verkehrsflughafen entfernt. Nichtsdestotrotz befinde ich mich gemäß DJI innerhalb einer Blauen Zone. Weshalb? Schliesslich besagt die deutsche Regel, ich solle einen Abstand von 1,5 km zum nächsten Flughafen einhalten.
      2. Falls ich es richtig verstanden habe ist gemäß einiger amerikanischer Quellen in Bezug auf die Blaue Zone eine "Authorization" der FAA (hierzulande wäre es somit das Luftfahrtbundesamt) von Nöten. Verstehe ich das richtig, dass ich zwecks "Authorization" in Deutschland keine solche Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes oder einer sonstigen Behörde benötige um in der Blauen Zone zu fliegen?
      3. Es muss lediglich beim Startversuch auf dem Smartphone das ein- oder andere Kästchen angeklickt werden, welches eine SMS mit Code generiert und ich bin - wenn auch zeitlich limitiert - im Geschäft, richtig?
      4. Dieser Vorgang muss nach Ablauf des Zeitrahmens neu beantragt werden und ich darf ein weiteres Mal starten. Dieser Vorgang lässt sich unendlich oft wiederholen, korrekt?

      Dankeschön für eure Mühe meine wenigen Fragen zu beantworten. :)
    • Hallo RC-Role,


      die DFS Seite aufzurufen war ein klasse Tipp von dir. Dort steht unmissverständlich "flying prohibited". Dieses Gebiet erstreckt sich sogar bis fast 15 km gen Süden des Flughafens und noch sehr viel weiter in die anderen Himmelsrichtungen. Im Übrigen ist die Rede vom künftigen BER.


      Von daher hat sich die Angelegenheit für mich erledigt. Einerseits schade drum, andererseits bin ich froh, vorab über diese Einschränkung erfahren zu haben.


      Dank dir.
    • Mal langsam, bist Du innerhalb der Luftraum CTR des BER, gibt es immer noch Möglichkeiten, vorausgesetzt Du bist mehr als 1,5 km von der Flughafenabgrenzung entfernt.

      Für das fliegen in kontrolliertem Luftraum benötigt man zwei Freigaben. Zu, einen eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde, zum anderen eine Luftverkehrsfreigabe durch die Zuständige Luftaufsicht (i.a.R. der dazugehörige Tower).

      Jetzt ist es so, dass für die deutschen Verkehrsflughäfen eine allgemein Luftverkehrfreigabe bis 50m gibt. Ich denke, dass der BER so wie jetzt schon Schönefeld und Tegel in diese Liste der Flughäfen mit aufgenommen wird. Und genau für diese 50m im kontrollierten Luftraum sind auch lt. LuftVO genehmigungsfrei. Heißt soviel, gibt es keine anderweitigen Einschränkungen nach LuftVO §21b, darfst Du auf Deinem Grundstück bis zu einer Höhe von 50m fliegen.

      Anders sieht es mit Deiner Intuition aus. Willst Du wirklich nur auf Deinem Grundstück fliege? Da wird Dir relativ schnell die Lust vergehen und Dein Mavic landet in der Ecke. Als Übungs- und Testfläche o.k. aber Fliegen will man an den unterschiedlichsten Stellen. Ich darf auf meinem Grundstück seit 2017 auch nicht mehr fliegen (nähe zu Bundesstraße). Ist für mich auch nicht ausschlaggebend. Spaß macht es wirklich nur an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlichen Motiven.
    • Nun ja, was die Fliegerei auf dem eigenen Grundstück angeht, so möchte ich zumindest erst mal hier die ersten Flugerfahrungen suchen. Ferner habe ich direkt hinter dem Grundstück ein üppiges Feld zur Verfügung auf dem ich mich austoben kann um danach ohne Umwege wieder auf dem eigenen Grundstück zu landen. Aber wie zu Beginn erwähnt dient dies lediglich zum Warmfliegen.

      Des Weiteren habe ich die Flughöhe innerhalb der DFS App auf <50m begrenzt. Zwar war dies zuerst erfloglos aber verändere ich dort meinen Standort jenseits eines Feldweges, welcher sich direkt jenseits meines Grundstücks befindet und die Dorfgrenze darstellt, ändert die App die Einschränkung von "Flying prohibited" zu "Caution". Die erste Einschränkung war demnach auf Wohngebiete im Allgemeinen bezogen. Dies war mir nicht bewußt da ich schliesslich von der Nähe des BER als Einschränkungskriterium ausging.

      Somit ergibt sich gemäß LuftVO §21b (danke für den Hinweis, quadle) für meine Drohne tatsächlich eine Maximalhöhe von 50m über dem eigenen Grundstück und freier Flug über dem benachbarten Feld mit gleicher vertikaler Einschränkung aufgrund der CTR des BER.

      So wie es scheint, steht einer €800 Ausgabe nun doch nichts mehr im Wege.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von squawk ()