Italien

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • christian72 schrieb:

      Hier die nichts sagende Antwort.

      Dear Mr xxxx,
      with reference to your request regarding the Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS), we inform you that ENAC issued a specific Regulation.
      Please also note that on the ENAC websiteis available a courtesy translation of Remotely Piloted Aerial Vehicles Regulation, which we suggest to read.
      Any requests for information or clarification regarding the application of the Regulation may be sent to the email address dedicated: apr@enac.gov.it.

      The paper correspondence may instead be sent to:

      ENAC
      Direzione Regolazione Navigabilità
      Airworthiness Regulation Dept.
      Viale Castro Pretorio 118
      00185 Roma
      navigabilita@enac.gov.it

      Kind regards

      Auf meine konkreten Szenarien sind sie nicht eingegangen. Vielleicht schreibe ich nochmal an die angegebene Adresse.
      Langsam verliere ich aber die Lust.

      Echt schwach so eine Antwort. Vermutlich haben die auch keinen Plan was wirklich Sache ist.

      CaptainHoernchen schrieb:

      Bei den englischen ENAC Regeln steht das hier:
      "Remotely Piloted Aircraft System
      (RPAS):a system consisting of an aerial vehicle (remotely piloted aircraft) without persons on board, not used for recreation and sports, and
      the related components necessary for the command and control (remote ground pilot station) by a remotepilot"

      Für solche RPAS gelten die Regeln das damit keine specialised operations durchgeführt werden dürfen ohne Erlaubnis und Pipapo, und für diese RPAS Operationen wurden BEISPIELE genannt.

      Das andere ist ein Model Aircraft:
      "Model aircraft: remotely piloted aerial vehicle,used exclusively for recreational and sports purposes, without people on board, without equipment on board that might enable its autonomous flight, and it is used under the direct and continuous visual control of the model
      aircraft operator, without visual aids."

      Jeder vernünftige Mensch würde so etwas wie meine geliebte Bebop 2 zu letzterem zählen, aber jeder angepisste Richter könnte natürlich das so lange zurechtbiegen dass es ein RPAS ist wenn ich damit über das Stadion von Inter Mailand fliege und dem Torwart beium Elfmeterschießen an die Nase stoße...
      Dazu sind die Übersetzungen vielleicht auch nicht juristisch spitzfindig genug. Wenn da ein gebürtiger Italiener das genauer spezifizieren kann,gut. Dann haben wir eine Antwort.

      Bis dahin würde ich wenn ich das nächste Mal da unten bin einfach abseits der Menschen fliegen (ich hätte auch zeró di problema an einem einsamen Strand, zum Beispiel morgens oder abends wenn sonst niemand da ist außer paar einsamen Hunden und Spaziergängern).
      Und ich bin nach wie vor der Meinung wenn man lokale Autorität (patrouillierende Polizia generale oder Carabinieri, wie ich zum Beispiel) höflich fragt und das Teilchen auch einfach mal herzeigt, dann werden die meisten das höflich erlauben, und wenn nicht, dann lässt mans einfach bleiben.
      kolluk über dir will ja was ins Italienische übersetzen, der kann sicher auch umgekehrt ;)

      Was genau wäre denn sinnvoll zu übersetzen? Hätte auch jemand den ich bitten könnte.
    • Ich denke ENAC weiß sehr gut, was Sache ist, aber sie wollen sich nicht durch eine Antwort auf etwas festlegen lassen was gegen sie verwendet werden könnte. Die werden schon auch wissen was eine Phantom oder Bebop oder Typhoon ist, aber dann schraubt jemand was da drin oder macht irgendeinen Mist damit, oder macht einen terroristischen Anschlag oder weiß der Teufel was, und dann liegt eine schriftliche Antwort von ENAC vor die "irgendetwas legitimiert" hat. Klar Blödsinn, aber ich kann mir vorstellen dass die halt einfach vorsichtig sein wollen und dann einfach pauschal auf ihre Richtlinien verweisen. Persönliche durch Sommerwärme verstärkte Unlust mag natürlich dazukommen ;)

      Man könnte sie konkret fragen wozu z.B. eine unmodifizierte Bebop 2 originalverpackt aus der Fabrik zu zählen ist: Model Aircraft oder RPAS? Dazu müsste natürlich einer von denen dazu Bock haben....
    • Ich habe beschlossen, die Drohne für meinen Italienurlaub zu Hause zu lassen.
      Ist mir alles zu blöd. Mit "Interpretationen" ist niemandem geholfen.
      Kommst Du an den falschen Carabinieri, zählt nur seine Interpretation.
      Mein Italienisch ist nicht gut genug, um mit ihm zu diskutieren.

      Werde mal vor Ort nachfragen, da wir in zwei Jahren wieder hinfahren.
      Vielleicht mache ich es dann.
    • Hallo,

      danke für dieses Thema hier.

      Ich habe apr@enac.gov.it vor einiger Zeit angeschrieben (kleiner Text in italienisch mit Bitte um Stellungnahme zu Videoaufnahmen zu Hobbyzwecken mit Bebop 2) und bis heute keine Antwort erhalten.

      Einen Konsens kann ich in dieser Runde bisher nicht erkennen. Das Internet ist voll von gegensätzlichen Aussagen zur Situation in Italien. Ich plane selbst im August das Land mit meiner Bebop 2 zu bereisen und habe bisher nicht vor das Thema aufzugeben.

      @kolluk: Du hast in Deinem Beitrag 80 sehr deutlich gemacht, wie Du die Sache siehst, so würde es mir natürlich auch gefallen - aber gibt es zu Deiner Ansicht belastbare Aussagen von offizieller Seite? Steht irgendwo, dass ein Quadcopter mit Kamera wie die Bebop zu Hobbyzwecken ohne ausufernde Auflagen wie bspw. Gesundheitschecks mit Flugrüfung und Registrierung in Italien geflogen werden kann?

      Vielleicht gibt es ja noch andere, die mitlesen und evtl. mit fundiertem Wissen das Thema hier bereichern können ...

      Grüße,
      der Yodi
    • Auch in Italien gibt es haufenweise Unklarheiten. Ich durchforste regelmässig verschiedene italienische Foren, aber so wirklich einig ist man sich auch hierzulande nicht. Die Enac hat sich im Gesetzestext genug Schlupflöcher für spätere Änderungen gelassen.
      Trozdem bleibe ich bei meiner Aussage .


      -------
      Aus dem FAQ der Enac Webseite:
      enac.gov.it/La_Regolazione_per…to_(Droni)/FAQ/index.html


      Tutti gli APR devono essere registrati?
      Müssen alle APR registriert werden?


      Tutti gli APR devono essere registrati quando sono usati per motivi professionali.
      Alle APR müssen registriert werden wenn sie professionell eingesetzt werden.


      -----


      Esistono norme specifiche per disciplinare la cattura di immagini e video effettuata dal drone?
      Gibt es Sonderregeln bei Foto oder Videoaufnahmen mit einer Drohne?


      No, si applicano gli stessi principi delle fotocamere e videocamere convenzionali operate a terra.
      Nein, es gelten die selben Regeln wie beim Einsatz herkömmlicher (Boden) Video oder Fotoapparat


      ------


      Un SAPR può essere utilizzato senza alcun corso, senza attestato di pilota e per soli fini ricreativi?
      Darf ein SAPR ohne Kurs oder Führerschein geflogen werden?


      Un SAPR per definizione non è utilizzato per fini ricreativi. I mezzi utilizzati per fini ricreativi rientrano nella definizione di aeromodelli e come tali non necessitano di attestato.
      Ein SAPR wird per Definition nicht für Hobbyzwecke genutzt. Die zu Hobbyzwecken benutzten Mezzi (ähm Farzeuge, Dinge oder ähnliches) sind per Definition Aeromodelli, für welche keine Bescheinigung erforderlich ist.



      Ich werde weiterhin so fliegen bis jetzt, warne aber för Flügen am Strand oder sonstigen Touristenzonen.
      Aber in der Toscana über die Weinberge zu fliegen würde ich mich trauen.
      nur weil jemand paranoid ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht verfolgt wird...
    • Habe jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber
      hier die Bestimmungen für Italien, die ich so finden konnte. Sehr stark wird
      dabei nach kommerzieller und privater Nutzung unterschieden.
      (Kommerziell geht ohne Genehmigung gar nicht)

      "Wenn Sie mit Ihrem Quadkopter oder
      ähnlichem Fluggerät in Italien fliegen wollen, dann müssen Sie folgende Punkte
      beachten um sicher und gesetzeskonform abzuheben.
      •Fluggerät darf nicht mehr

      als 25 kg wiegen
      •Maximale Flughöhe beträgt 70 Meter
      •Maximaler Flugradius

      ist 200 meter
      •Flug darf nur bei Tageslicht durchgeführt werden und auf

      direkte Sicht
      •Flug darf nur über unbesiedelten Gebieten und fern von

      Gebäuden, sensitiver Infrastruktur ( z.B.Eisenbahnen , Autobahnen und
      Industrieanlagen) erfolgen
      •Im Umkreis von 5km eines Flughafens darf nicht

      geflogen werden
      •Der Flug muss außerhalb einer ATZ ( Fluglatzverkehrszone),

      CTR ( Kontrollzone) oder anderen beschränkten Gebieten
      erfolgen.
      •Versicherungsschein muss mitgeführt

      werden
      •Haftpflichtversicherung ist in Italien vorgeschrieben mit einer

      Mindestabdeckung von 800.000 Euro bei einem Gewicht kleiner 25 kg.

      Ich nehme meine Drohen mit nach Italien, Versicherung habe ich auch...


      Viele Grüße Marian


      Bei

      der ENAC der Italienischen Luftfahrt Behörde finden Sie hier eine englische
      Version über die Regulierung und Vorschriften zum Drohnenflug in
      Italien."
    • Yodiwan schrieb:

      (Zur Not drucke ich mir das Dokument der ENAC aus um im Zweifel "irgendwas" in der Hand zu haben.)
      Hatte ich auch so gemacht, als ich in Südtirol diesen Winter ein paarmal geflogen bin. Weg von der Skipiste, genug Abstand zu technischen Anlagen. Ich hatte die entsprechende Seite aus der ENAC-Regelung sowohl en als auch it ausgedruckt dabei. Screenshot von openaip der Region auf dem Handy usw. Ladinisch kann ich jetzt nicht, davon abgesehen hätte ich mit den Leuten auch reden können.

      Einziges Problem: die Kamera der Bebop 1 war bei minus 18 Grad unscharf X/
    • kann bestimmt nicht schaden... hier in Italien wird nach der Registrierung der Drohne ein QR Code generiert den man sich ausdrucken ( :thumbsup: ) und an den Kopter pappen kann. Lustig gell? Nix Feuerfest, nicht mal Wetterbeständig...
      nur weil jemand paranoid ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht verfolgt wird...
    • Nabend zusammen!

      Ich bin nächsten Monat auf Sardinien im
      Urlaub und würde gerne wissen, wie der momentane Stand für die hobbymäßige Fliegerei ist?

      Würde nur Aufnahmen von mir selbst machen bzw Flüge über der Landschaft und dem Meer machen ohne Dritte aus der Nähe zu filmen... ist das erlaubt?

      VG
      Notti


      Edit: mein Handy hat mir die Beiträge von Heute leider nicht angezeigt. Ich lasse meine Frage aber dennoch im raum stehen. Welches Dokument würdet ihr mitführen, ausser der Versicherungspolice?
    • Idendtitätskarte und 10.000 Euro wenn was schief läuft.
      Sorry, aber die Situation ist etwas verfahren...
      Werde morgen mal versuchen mit unseren "Freunden" von der Enac zu telefonieren oder um Rechtsbeidtand bitten, ich hätte dieses Thema gerne ein für alle Mal (für Sommer, ab September kommt eh die Enac Regolatione Ente 3) geklärt..

      Werde berichten, liegt mir ja am Herzen
      nur weil jemand paranoid ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht verfolgt wird...
    • Es gibt hier in Italien keine eindeutige Regelung für Hobbyflüge bzw. wo sie fliegen dürfen und es hängt viel davon ab, wie der jeweilige Beamte es beurteilt.
      Grundsätzlich ist es erlaubt, doch mit x Einschränkungen, welche nirgends genau definiert sind.
      In der Pampa, wo kein Mensch ist, kann man fliegen, Sehenswürdigkeiten, Naturparke, Strände, Flughäfen, Straßen, usw., also Orte, wo es sich lohnen würde, sind tabu.
      Bei manchen Flughäfen ist die ATZ, also die Zone, in welcher es absolut verboten ist, wie z.B. In Bozen, größer als man annimmt, teilweise 20 km in alle Richtungen.

      Auch die ENAC, die zuständige Flugbehörde, gibt keine genaue und rechtlich verbindliche Auskunft.
      Die Leute, jedenfalls in Südtirol, und da recht oft Touristen, sind von den Drohnen genervt und rufen recht schnell nach der Polizei oder weiß ich was.

      Ich würde es jedenfalls vermeiden an Orten zu fliegen, wo mehrere Menschen sind und wenn welche sind, fragen ob es sie stört.
      Niemand, außer der Flugbehörde ENAC, also auch kein Besitzer eines Grundstückes oder ein Polizist, darf an einem verbotenen Ort eine Erlaubnis erteilen, das sollte man berücksichtigen.

      Ich würde die Drohne wohl mitnehmen, doch mir bei jedem Flug gut überlegen ob es sich lohnt, ev. Schwierigkeiten zu bekommen, denn hintennach über die Willkür oder Strenge italienischer Behörden zu jammern, bringt auch nicht mehr viel. Und wie halt überall, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    • Danke @kolluk dass du uns da so gut mit Infos versorgst.
      Bisher gehe ich von den Regeln aus die du bei dronzine.it verlinkt (70m hoch, 200m entfernt, keine Registrierung, Flughafenabstand, 50m Abstand zu Menschen etc.) hast plus Flugverbot am Strand bis Ende September.
      Bin Ende Sept/Anfang Okt in Italien - hast du Infos zu "Enac Regolatione Ente 3"?
    • seit 24 März 2017 gilt die Edizione 2 Emendamento 3...
      Irgendwo hab ich gelesen dass die 4 kommen soll, finde den Link aber nicht mehr... hab das oben falsch geschrieben....
      nur weil jemand paranoid ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht verfolgt wird...
    • ich denke nicht dass es nur an den Idioten liegt. Drohnen werden warscheinlich in den den nächsten 10 Jahren eine alltägliche Erscheinung werden. Die Einsatzmöglichkeiten sind einfach zu gross. Man denke an Paketdienste, Bergrettung, Verkehrsüberwachung, oje, die Liste ist ewig lang.
      Und dabei braucht es (In unserem System) aber auch klare Regulierungen.
      nur weil jemand paranoid ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht verfolgt wird...
    • um mal wieder für Klarheit zu sorgen:
      (nachfolgends ist KEINE Googel oder meinerseits Übersetzung sonder würde so veröffentlicht)


      Fly drones in Italy for fun: what you can, what you can’t


      ominoItaly is a lovely place for enjoy your drone and take pics from the sky. But remind, there are laws you must respect for a safe and lawful fly. In the past, there was some accidents involving tourists and drones, they flew in places not suitable for this outdoor activity, and went in troubles. Please, READ THIS BEFORE FLY YOUR DRONE IN ITALY. There are just few rules, easy to understand and easy to follow.


      Have a good time with your drone in our country.


      NOTE: The following rules are for amateur and enthusiasts only.
      For professional UAV flight, check here.


      CAN I FLY A DRONE WITHOUT LICENCE OR AUTHORIZATION?
      Sure you can. In Italy you can fly any kind model airplane or drone, until weight is less than 25 kg (55 pounds) and power is under 15 KW: It means all the usual, commercial drones are allowed to fly under flying model rules. A flying model may never be used for work: it’s strictly forbidden for hobbyists any use but sport and leisure only.
      Everybody can fly for amusement and sport, even if underaged, and without any license. Insurance is not mandatory for hobbyists, but it’s strongly recommended. Please check before leave if your insurance cover European Union countries. Usually they does.


      HOW CAN I FLY?
      In Italy you must fly your drone seeing it during the whole flight. You can use automatic navigation, RTH and similar functions only if you can see your drone, without any device but your eyes (and, of course, optical glasses if needed) and you can take the commands anytime. If you want to enjoy VR googles and/or FPV devices, you must have a buddy pilot that can see and fly the drone anytime.
      Your drone must remain closer than 200 meters (650 feet) away from you, and max 70 meters (230 feet) high.


      WHERE CAN I FLY?
      You can fly daytime in any place where there is no people around, far away from houses, roads, railroads and so on. You must keep safe distance from people and buildings. Its’s strictly forbidden to fly over people. Please, never try to take pictures from above flying inside our art cities: Venice is wonderful from the sky, that’s true, but in the past we had seen too much drones hitting San Marco’s church and fell over crowd: the local police is trained to stop any attempts to fly inside cities, and you may face criminal offence if you fly here.


      WHERE I CAN’T FLY?
      In Italy you must not fly in towns, and your drone must stay 5 km (3 miles) away from airports. You must not fly in the CTR airport zone (you can download the free Android app Italian Airspace Lite to know where CTR are). It’s forbidden fly over schools, hospitals, jail, industrial and military settings and any “sensitive infrastructure”.
      You must not fly over beaches during bathing season (usually from June, 15th to September, 15th) and you must not fly over nature reserve and national parks, it’s prohibited and you may harm wildlife.


      CAN I TAKE PICTURE FROM MY DRONE?
      Sure you can, and you can post it on any social network. But these shots must be for your amusement only and you can’t sell your drone footage or embed it into a professional work. Take in mind other people privacy rights. Italy adopt the European General Data Protection Regulation (GDPR) law to ensure people’s privacy. This means you can take shots of people being in the landscape, but you must not take picture of people in their home, workspaces and private spaces. If so, you must have their permission. Newer annoy people with your drone, never follow people flying, and respect private property.


      RESPECT LOCAL AUTHORITIES INSTRUCTIONS
      In some areas, drone activity may be restricted by temporary rules. Please follow instructions by local police or authorities.



      Quelle ist wieder einmal Dronezine.it
      Dronezine ist das führende Fachmagazin für Dronen in Italien, und da die Enac sehr verhalten bis gar nicht auf Emails oder Anrufe reagiert (kein Wunder, die It Luftausichtsbehörde hat auch andere (wichtigere?) Dinge zu tun (Stichwort: bemannte Luftfahrt) denke ich dass wir uns auf die Aussagen verlassen können.

      Ich bin echt bemüht hier schlüsselfertige Auskunft zum Thema zu geben, ist aber leider nicht einfach...
      nur weil jemand paranoid ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht verfolgt wird...