Italien

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Der Pilot muß alle Zertifikate / Genehmigungen einholen / besitzen,
      Besitzen heißt nicht dass du sie mitführen musst.
      Und das gilt nicht nur für Italien und Drohnen, sondern für sämtliche mit einem Funksender ausgestatteten Geräte in ganz Europa. (Handy, WLAN-Router, Funksteckdose, etc.) Es wird hier nur hervorgehoben, weil es viele billige Drohnen zu kaufen gibt, die überhaupt nicht zertifiziert sind.
    • D-flight Mini 2 richtig verstehen

      Hallo nachdem es nach einigen technischen Schwierigkeiten geklappt hat mich bei d-flight für Italien anzumelden ( nur ein Benutzerkonto, keine Registrierung als das, bin ich ja schon beim lba) habe ich eine Frage zun Verständnis und an diesem Standort, hier ist eine Flughöhe angegeben aber gleichzeitig steht das Fliegen der Kategorie Open verboten ist. D.h. doch, dass ich hier mit der Mini 2 nicht fliegen darf oder?
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    • Hallo zusammen!

      Von mir als Neuling folgend Frage:
      Was ist mit eine DJI Mini 3 pro, also unter250 g, aber mit Kamera, in Südtirol erlaubt?
      Meine Suche im Netz und auch Nachfragen über Touristenwebsites haben mir keine "Erleuchtung" gebracht.
      Für die Vermittlung einschlägiger Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

      beste Grüße
      Axel
    • topmini2 schrieb:

      Hallo nachdem es nach einigen technischen Schwierigkeiten geklappt hat mich bei d-flight für Italien anzumelden ( nur ein Benutzerkonto, keine Registrierung als das, bin ich ja schon beim lba) habe ich eine Frage zun Verständnis und an diesem Standort, hier ist eine Flughöhe angegeben aber gleichzeitig steht das Fliegen der Kategorie Open verboten ist. D.h. doch, dass ich hier mit der Mini 2 nicht fliegen darf oder?
      So würde ich das (leider) auch sehen! Ich überlege derzeit, meine neue Mini 2 überhaupt nach Apulien mitzunehmen, vor allem nach allem, was ich in den ersten Beiträgen dieses Threads über Voraussetzungen (Registrierung bei der ENAC - obwohl bereits im eigenen Land registriert, soviel zur Vereinheitlichung und Zentralisierung!, Untersuchung durch einen Arzt, etc.) und Bußgelder gelesen habe. Welcher Hobbypilot tut sich all das für einen 2wöchigen Urlaub denn an?

      topmini2 schrieb:

      Also ich grübele immer noch wie es korrekt zu verstehen ist. Die "geographische Zone" beginnt ab 25m, ab da ist fliegen in der offenen Kategorie verboten. D.h bis 25m darf ich mit der Mini 2. So kann man es auch verstehen und so würde ich es nun auch als korrekte Interpretation sehen. Habt ihr Meinungen dazu?
      Hi! Wo hast du gelesen, dass die geographische Zone ab 25m beginnt? Das habe ich wohl übersehen. Weißt du mittlerweile, ob deine Vermutung zutrifft, man also mit der Mini 2 bis 25 Meter aufsteigen darf?

      Mich würde außerdem interessieren, wie man bei zeitlich befristeten Verboten (auf d-flight ebenfalls rot markiert) herauskriegt, wann die Zone aktiv ist und wann nicht. Auf d-flight gibt es dazu einen Link zu einer italienischen Website, dort muss man sich aber einloggen, und neu registrieren kann man sich dort nicht. Also weiß ich dank d-flight zwar, dass es temporäre Verbote gibt, kann jedoch nicht einsehen, wann diese aktiv sind. Weiß dazu jemand vielleicht mehr?

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    • nyrk schrieb:

      ...nach allem, was ich in den ersten Beiträgen dieses Threads über Voraussetzungen (Registrierung bei der ENAC - obwohl bereits im eigenen Land registriert, soviel zur Vereinheitlichung und Zentralisierung!, Untersuchung durch einen Arzt, etc.) und Bußgelder gelesen habe. Welcher Hobbypilot tut sich all das für einen 2wöchigen Urlaub denn an?
      Das ist inzwischen alles Makulatur, da seit 2021 eine einheitliche europäische "Drohnenverordnung" gilt, die Anwendungsvorrang gegenüber allen bestehenden nationalstaatlichen Regelungen mit eventuellen anderen Regeln oder Anforderungen hat. Allein die geografischen Verbotszonen kann jedes Land mit entsprechenden Abstandsgeboten selbst festlegen, und tut das auch. Du findest hier als auch ansonsten im Netz ausführliche Infos dazu.

      Tatsache ist, dass alle Beiträge, die in jedem Thread hier und woanders zum Betrieb von Drohnen in europäischen Ländern vor 2021 geschrieben wurden, nicht dem aktuellen Stand entsprechen (können).
    • skyscope schrieb:

      nyrk schrieb:

      ...nach allem, was ich in den ersten Beiträgen dieses Threads über Voraussetzungen (Registrierung bei der ENAC - obwohl bereits im eigenen Land registriert, soviel zur Vereinheitlichung und Zentralisierung!, Untersuchung durch einen Arzt, etc.) und Bußgelder gelesen habe. Welcher Hobbypilot tut sich all das für einen 2wöchigen Urlaub denn an?
      Das ist inzwischen alles Makulatur, da seit 2021 eine einheitliche europäische "Drohnenverordnung" gilt, die Anwendungsvorrang gegenüber allen bestehenden nationalstaatlichen Regelungen mit eventuellen anderen Regeln oder Anforderungen hat. Allein die geografischen Verbotszonen kann jedes Land mit entsprechenden Abstandsgeboten selbst festlegen, und tut das auch. Du findest hier als auch ansonsten im Netz ausführliche Infos dazu.
      Tatsache ist, dass alle Beiträge, die in jedem Thread hier und woanders zum Betrieb von Drohnen in europäischen Ländern vor 2021 geschrieben wurden, nicht dem aktuellen Stand entsprechen (können).
      Danke, das ist gut zu wissen!

      Ich habe mir mittlerweile die Verbotszonen in Apulien angesehen und kenne mich schon etwas besser aus. Nur zu den temporären Verbotszonen, die es dort zum Teil gibt, finde ich leider keine Details.

      Zu Ungarn (sorry fürs off-topic hier bei Italien, aber es passt zum Thema der Vereinheitlichung), das mich auch betrifft, stellt sich mir nun im Lichte deiner obigen Ausführungen die Frage, ob die dortigen zusätzlichen Voraussetzungen überhaupt gültig sein können, zumal die EU ja auch EU-Recht umsetzen sollte (vielleicht tanzt dieses Land auch hierbei aus der Reihe?). Da gibt es nämlich nicht nur die eigene Ausgestaltung der Verbotszonen, sondern offenbar wird auch eine Beantragung der Luftraumfreigabe verlangt, die komplizierter wohl kaum sein könnte.
      Ist dieses Prozedere nun also im Lichte der Vereinheitlichung durch die Drohnenverordnung unbeachtlich, oder kann Ungarn auch da sein eigenes Süppchen kochen?
    • Hallo,

      Danke, @Dieselfan, diesmal habe ich tatsächlich Fragen zu Italien (sorry nochmals für das off-topic zuletzt).


      Ich bereite mich und meine neue Drohne auf den gemeinsamen Italien-Urlaub vor.

      Nach Anmeldung auf d-flight und Bezahlung 6 Euro für den BASE-Tarif habe ich auf Drohnen-camp.de gelesen, dass in Italien die europaweit gültige Registrierungsnummer ausreichend sei.

      Im Rahmen einer Erkundigung beim Support von d-flight wegen des codice fiscale (Steuernummer), bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, ob die errechnete italienische Steuernummer (die letzten Stellen habe ich laut einer Tabelle durch Z102L für Österreich ersetzt) korrekt ist, wurde mir mitgeteilt, dass die Interoperabilität (zwischen italienischen und europäischen Behörden wohl) noch nicht gegeben sei und daher sehr wohl noch eine Registrierung der Drohne auf d-flight notwendig sei.

      Ich muss also wohl nach abgeschlossener Registrierung den erhaltenen QR-Code an meiner Drohne anbringen, der europäische Registrierungscode scheint demnach nicht auszureichen.

      Stimmt das so, hat hier jemand Erfahrung mit Italien und weiß, wie das derzeit tatsächlich gehandhabt wird?

      Im Original lautet der betreffende Teil der Nachricht so:
      La informiamo che attualmente non è ancora operativo il broker EASA. Per cui Registrarsi alla piattaforma D-Flight è necessario ai fini della geoawareness.
      Per volare in conformità alla normativa e per l'uso dei servizi è inoltre richiesto un codice operatore (EASA) che per un utente estero su territorio italiano sarà provvisorio. L'operatore potrà cancellarlo ed utilizzare il suo codice nazionale quando l'interoperabilità sarà in esercizio.

      Auch wurde ich darauf hingewiesen, dass ich nach der Beendigung meines Aufenthalts um die "cancellazione" der d-flight Services ansuchen müsse:
      "Le ricordiamo che sarà necessario richiedere la cancellazione ai servizi D-Flight al termine della missione in Italia." - Was genau ich da dann wieder abmelden bzw. stornieren muss und warum überhaupt, ist mir noch nicht ganz klar. Muss man etwa bekanntgeben, dass seine Drohne Italien wieder verlassen hat und vorerst nicht mehr dort fliegen wird?


      Der letzte Punkt, der mir noch nicht klar ist, betrifft die roten Zonen auf der d-flight-Karte, z.B. am Stiefelabsatz bei Otranto. Bei "info" lese ich dort nämlich "UAS operations forbidden when active". (sh Anhang)
      Für nähere Details wird darunter auf die Website von AIP Italia verlinkt. Wenn man diesen Link anklickt, kommt man allerdings auf eine Login-Seite, und ich habe weder Zugangsdaten noch sehe ich die Möglichkeit, mich dort zu registrieren.
      Meine 2. Frage lautet daher: Wie findet man heraus, für welche Zeiträume das Flugverbot bei diesem Typ von zeitlich befristeten roten Zonen gilt? Ich nehme an, dass ich nicht der erste Italienurlauber bin, der sich diese Frage stellt, und dass es vielleicht eine einfache Antwort darauf gibt.


      Ich werde jetzt den letzten Schritt der Registrierung (das zugeschickte Formular ausfüllen und mitsamt einer Passkopie zurückschicken) ausführen und hoffe, dass das Format meiner Steuernummer stimmt. Wie genau es die italienischen Behörden mit solchen Angaben nehmen, weiß ich nämlich nicht. :D


      Vielen Dank im Voraus für euren Rat, eure Hilfe und für das Teilen eurer Erfahrungen beim Registrieren/Fliegen in Italien.

      Liebe Grüße,
      Alex
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    • Ein kurzes Update: Meine Italienreise rückt immer näher heran. Ich habe mittlerweile die Drohne auf dflight registriert (was angeblich laut d-flight Support nach wie vor nötig ist, die deutsche/österreichische Registrierung wird angeblich noch nicht anerkannt) und einen QR-Code bezogen und auf meiner Drohne angebracht.

      Was mir nach wie vor unklar ist (und das konnte man mir bisher auch an anderen Stellen nicht beantworten):
      Wie findet man heraus, für welche Zeiten die nur vorübergehend ("when active") gültigen roten Verbotszonen gelten?

      Ich habe unter anderem auch bei d-flight selbst angefragt, doch dort wird man nur auf die Möglichkeit verwiesen, sich Fragen um jeweils 29 Euro beantworten zu lassen. Bevor ich das mache, versuche ich es lieber noch ein Mal hier im Forum, da ich mir kaum vorstellen kann, dass sich diese Frage vor mir noch niemand gestellt hat.

      Es würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!

      Liebe Grüße,
      Alex
    • Lieber Alex,

      ich stehe genau vor den gleichen Fragen wie du (und versuche auch herauszufinden, wo man Ausnahmegenehmigungen beantragen kann). Magst du deine Erfahrungen nach deiner Italienreise hier teilen? Wäre dir sehr dankbar dafür!

      Liebe Grüße
      Torsten
    • TS2022 schrieb:

      Lieber Alex,

      ich stehe genau vor den gleichen Fragen wie du (und versuche auch herauszufinden, wo man Ausnahmegenehmigungen beantragen kann). Magst du deine Erfahrungen nach deiner Italienreise hier teilen? Wäre dir sehr dankbar dafür!

      Liebe Grüße
      Torsten
      Lieber Torsten,

      Natürlich, gerne berichte ich dann von meinen Erfahrungen in Apulien!

      Ob ich die Frage wenige Tage vor meinem Urlaub um 29 Euro auf d-flight stellen werde, weiß ich noch nicht (vielleicht gehe ich das Risiko einiger kurzer, nicht allzu hoher Flüge dann doch einfach ein, wenn ich mich unbeobachtet glaube). Ich finde es nämlich fragwürdig, dass man auf der Karte auf eine solche Befristung hingewiesen wird und dann einen Link bekommt, der zu einem unbrauchbaren Login führt - nur um anschließend für eine einfache Konkretisierung zur Kasse gebeten zu werden.

      Im Moment hoffe ich noch, hier oder auf drohnen-camp.de eine Antwort zu bekommen. Wie gesagt kann ich mir kaum vorstellen, dass sich vor uns noch niemand aus diesen Foren mit diesen zeitlich befristeten roten Zonen beschäftigt hat.

      Vorerst kann ich dich nur nochmals darauf hinweisen, dass laut d-flight Support die Registrierung der Drohne auf d-flight notwendig ist. Das widerspricht meines Wissens der Information, die ich schon mehrere Male auf drohnen-camp.de gelesen habe, wonach schon jetzt eine deutsche (odgl.) Registrierung ausreichend sei. Diese Vereinheitlichung ist offenbar noch nicht überall abgeschlossen - es sei denn, man hat mich auf d-flight gelinkt. Die 6 Euro war es mir aber wert, mir zumindest darüber keine Gedanken mehr machen zu müssen. Nun zieren halt 2 nationale QR Codes meine Drohne.


      Wenn ich vorab etwas erfahre, gebe ich die Info gerne sofort hier weiter. Anderenfalls eben nach meinem Urlaub, sofern sich die Frage dann geklärt hat. Wenn ich mich gar nicht mehr melde, liegt es wahrscheinlich daran, dass ich das Bußgeld nicht bezahlen oder das in Süditalien übliche Schutzgeld nicht aufbringen konnte und mit einem Betonschuh vor Otranto tauchen gegangen sein werde. Diesfalls würde ich dann posthum dazu raten, die roten Zonen tunlichst zu meiden.

      Scherz beiseite - I'll keep you posted :)

      Liebe Grüße,
      Alex

      PS: Ich glaube nicht, dass ich mir den (vermutlich bürokratischen und finanziellen) Aufwand antun würde, Ausnahmegenehmigungen zu bekommen. Ich will eigentlich nur wissen, wo ich fliegen darf und wo nicht, und wie die zeitlich befristeten Zonen ausgestaltet sind. Offenbar ist gerade das aber ein gut gehütetes Geheimnis :)

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    • TS2022 schrieb:

      Lieber Alex,

      ich stehe genau vor den gleichen Fragen wie du (und versuche auch herauszufinden, wo man Ausnahmegenehmigungen beantragen kann). Magst du deine Erfahrungen nach deiner Italienreise hier teilen? Wäre dir sehr dankbar dafür!

      Liebe Grüße
      Torsten
      Hallo Torsten,

      Ich kann dir ein Update geben, was Apulien betrifft:
      Nach einem Hürdenlauf aus Mails, einer Registrierung, einem für Anfänger wie mich wohl etwas komplizierten Dokument und ein paarTelefonaten bin ich zur italienischen Militärflugüberwachungsstelle (frag mich nicht, wie das tatsächlich offiziell heißt) von Lecce gekommen. Nun bin ich schon etwas schlauer und auch erleichtert, und das gebe ich gerne weiter:

      Die rote Zone ganz im Süden ("when active") ist ein Fehler und sollte in der D-flight Karte demnächst korrigiert (also wohl entfernt oder zumindest in andere Farben getaucht) werden.

      Grundsätzlich darf man in dieser Zone also fliegen, natürlich abhängig von der Nähe zu Flugplätzen usw. Zu meinem konkreten Beispiel Otranto wurde mir gesagt, dort sei es kein Problem, ich könne dort bis auf 80 Meter (wenn ich's mir richtig gemerkt habe) aufsteigen.

      Unter der Nummer +390832262339 kann man im Zweifel jederzeit nachfragen, ob man an einem gewissen Ort in einem gewissen Moment fliegen darf oder nicht. Ich nehme an, dass man dort auch Ausnahmegenehmigungen bekommen könnte oder zumindest Informationen dazu, doch da habe ich nicht näher nachgefragt, da ich mit den verschiedenen Farbzonen (außer den roten, und manche sind offenbar entweder zeitlich befristet oder gar, wie zumindest diese, falsch) wahrscheinlich gut auskommen werde.
      Ob die dort auch in anderen Sprachen als Italienisch antworten, weiß ich nicht, vermute aber, dass im Militärflugbereich zumindest Englisch gut gesprochen wird. Mein Gesprächspartner war jedenfalls geduldig und sehr freundlich.

      Ich habe leider auch vergessen zu fragen, für welche Zonen bzw bis zu welcher Regionalgrenze (ganz Apulien oder nur ein Teil) diese Stelle zuständig ist, doch gegebenenfalls kann man dort sicher die andernorts in Italien zuständigen Nummern erfragen und sich so weiterarbeiten.

      Ich hoffe, das hilft dir und vielleicht anderen Italienurlaubern hier!

      Wenn sich während meines Urlaubs noch Interessantes ergibt, werde ich die Infos gerne wieder hier teilen.

      Viel Spaß beim Fliegen in Italien wünsche ich dir/euch!


      Liebe Grüße,
      Alex
    • PS (für den Fall, dass überhaupt noch jemand mitliest):

      Der QR-Code, den man nach der Anmeldung auf d-flight per E-Mail zugeschickt bekommt, ist nicht der UAV-Code, sondern der Operator-Code. Das habe ich auch erst heute bemerkt. Den UAV-Code bekommt man direkt auf d-flight bzw. in der App, nachdem man seine Drohne dort registriert hat. Diesen QR-Code sollte man an der Drohne anbringen (ich hatte zuvor den Operator-Code angebracht), da offenbar die EU-weite Vereinheitlichung und somit Anerkennung der nationalen Codes noch nicht vollständig umgesetzt ist. In der d-flight-App kann man den Code scannen und so die Gültigkeit überprüfen (der zugesandte Operator-Code wird eben nicht als gültig erkannt).