OK - wie schaut es bei normalen Bundesstraßen aus? Wir haben hier eine vom Tatzelwurm in Richtung Sudelfeld, welche sich extrem schön schlängelt. Drumrum darf man fliegen. Wenn man sie im Überflug aus 120m kurz knipsen dürfte, wäre das sehr geil…
Definition „Bundesfernstraßen“ und weitere - Überflug und Näherung
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§21h LuvftVO spricht nur von Bundesfernstraßen, Definition s.o. die links in #3
Bzgl. B307: wenn Du es gesichert wissen musst: email ans BMDV (bmvi.de/DE/Home/home.html)"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
Was mich nur wundert, eine Bundesstraße darf ich nicht überfliegen, eine Landstr. dagegen schon? Auf beiden sind Autos unterwegs mit bis zu 100 km/h nur ist die Bundesfernstr. breiter bzw. besser ausgebaut. Das Risiko für Autofahrer ist doch bei beiden identisch? Wenn meine Mini2 auf eine Landstr. stürzt auf der gerade ein Auto fährt kann ich den gleichen Schaden verursachen wie auf einer Bundesstr.. Man könnte lediglich annehmen, dass auf einer Bundesstr. mehr Verkehr wäre als auf einer Landstr.?
@'Chorge1972
Ich nehme an, die 307 ist eine Bundesfernstr. (da in Googlemaps in gelb und mit Nummer), also verboten, die Tatzelwurmstr. wohl eine Landstr. und nach der Logik erlaubt. -
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Mir erschließt sich dennoch nicht, ob es einen Unterschied zwischen „normalen“ Bundesstraßen und Bundesfernstrassen gibt… Ist eine Straße mit B automatisch einen Bundesfernstrasse? Oder gibt es auch Straßen mit B, welche dann nur als Bundesstraße bezeichnet werden, und die in 100-120m überflogen werden dürfen?
Aus obigen Gesetzestexten werd ich jedenfalls nicht schlau! Für mich waren Straßen mit B immer generell tabu, aber die Sache mit dem „Fern“ hat mich grübeln lassen, ob nicht evtl. doch ein Flug möglich wäre über die besagte Straße.
Oder kann man sich einfach merken, dass man nicht über Straßen mit B fliegen darf, fertig und aus?! -
quadle schrieb:
Um es definiert zu sagen, als Bundesfernstraßen gelten alle Bundesstraßen und Autobahnen, also alle Straßen in deren Bezeichnung ein B oder A vorangestellt ist. Dabei ist es unabhängig ob diese Straße innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen.
B307 => Bundesstraße => Bundesfernstraße => kein Überflug !
Hoffe mein Verständnis ist richtig -
@marting40: Das ist Korrekt. Zu Bundesfernstraßen zählen eindeutig alle Autobahnen und Bundesstraßen bei letzterem auch wenn diese durch eine geschlossene Ortschaft führen.
Inzwischen wurde die neue EU-Verordnung umgesetzt und es kommt hierfür die Geo-Zone nach LuftVO §21h Ziffer 5 zum tragen, wodurch ein Überflug verboten ist und ein seitlicher Abstand von 100 m zu waren ist. Was neu ist, dass entgehen des bisherigen §21b jetzt auch lt. §21h Ziffer 5 Buchstabe c) die sogenannte 1:1-Regel angewendet werden kann. Heißt soviel, dass der seitliche Abstand vermindert werden kann, wenn der seitliche Abstand mindestens 10 m aber auch mindestens der Höhe über Grund des Fluggerätes entspricht. Der Überflug bleibt dennoch verboten.
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Michael67 schrieb:
Bitte mal unterscheiden. Bundesstraßen und und Bundesfernstraßen sind 2 verschiedene Dinge.
Bitte irgendwann mal was in Threads lesen.
§1 Bundesfernstraßengesetz wurde übrigens bereits in Beitrag 3 oder auch 5 verlinkt. -
Diesen Gesetzestext hab ich halt leider nicht 100% verstanden, bzw. war etwas verwirrt (und voller Hoffnung). OK, schade, dann wird‘s nix mit dem Photo aus der Drohne. Vielleicht kann ich ja mal mit nem Bekannten von mir in seinem UL mitfliegen… Wäre ja auch was…
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