Hallo zusammen,
In der Drohnenverordnung wird unter §21b Absatz 5 explizit von Bundesfernstraßen gesprochen.
Ich vermute, das schließt Bundesautobahnen ein - was völlig ok und verständlich ist. Nirgends finde ich etwas von anderen Straßen. Was ist mit
In der Drohnenverordnung wird unter §21b Absatz 5 explizit von Bundesfernstraßen gesprochen.
Ich vermute, das schließt Bundesautobahnen ein - was völlig ok und verständlich ist. Nirgends finde ich etwas von anderen Straßen. Was ist mit
- Staatsstraßen
- Landstraßen
- Kreisstraßen
- Gemeindestraßen (außerhalb von Wohngebieten)