Flug über und in einem Freizeitpark

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    • Flug über und in einem Freizeitpark

      Hallo
      ich bekomme ggf. die Möglichkeit, in einem Freizeitpark zu filmen, der aktuell geschlossen ist.
      Wie verhält es sich da, wenn der Besitzer diese Aufnahme auf seiner Homepage einstellt?
      Mir ist diese UAS Sache nämlich immer noch nicht klar, wenn ich auf einem Grundstück fliege, dass dem AG gehört.
      Geld wird kleines fließen, mir geht es nur darum, mal was Cooles auszuprobieren und der Park finanziell nicht so gut da steht.
      Eigentlich bräuchte es doch dann keine AE, zumal wenn es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und man den Besitzer kennt und auf seinem Grundstück darf man ja auch fliegen, sofern keine anderen luftfahrtrechtlichen Dinge dagegen sprechen.
    • Flugmaus schrieb:

      Versicherungsrechtlich bist du dann (nach meiner Rechtauffassung) schon nicht mehr im Freizeit- sondern eher im gewerbsmäßigen Bereich
      Warum?
      Er kann doch privat in einem Freizeitpark fliegen und filmen, solange er die Erlaubnis vom Besitzer/Betreiber hat! Was wäre daran gewerblich? Nur weil es ein Freizeitpark ist?

      @Michael67
      Ich bin mir nicht sicher wie das ist, wenn Du etwas privat machst und das Ergebnis jemanden schenkst oder spendest (evtl. mit Schenkungs-/Spendenbeleg)?
      Wie er dein Geschenk nutzt, das steht ihm ja dann ggf. frei, solange Du ihm auch die Bildnutzungsrechte mitgeschenkt hast.
      Aber das ist sind nur theoretische Gedanken/Vermutungen von mir, ohne es zu wissen.
      Evtl. weiß das ja hier noch jemand sicher, wie es sich mit Schenkung oder Spende verhält!
      Wenn Dir der Eigentümer, oder ein Befugter, das Starten dort erlaubt, dann sollte das Fliegen dort zumindest kein Problem sein, wenn eben, wie Du schon schriebst, keine anderen luftfahrtrechtlichen Dinge dagegen sprechen.
    • Du kannst es natürlich kompliziert machen und überall anfragen. Wenn du die Genehmigung des Grundstückseigentümer hast und der Park für die Öffentlichkeit gesperrt ist, du also keine Menschen gefährden kannst, kannst du auf eigenes Risiko so viel herumfliegen, wie du möchtest. Und was der Beschenkte mit deinen Bilder macht, ist sein Privatvergnügen. Er darf dir nur keinen Auftrag geben und nicht als Freundschaftsdienst ausweisen, sonst wäre es Schwarzarbeit. Einfach ein Geschenk.

      Mit deinem kleinen Kopter besteht natürlich die Gefahr, dass du den ganzen Freizeitpark in Schutt und Asche legst, dagegen musst du dich dann natürlich versichern. Am besten bei der Münchner Rück, die versichern auch gegen mehrstellige Millionenschäden. :D
      Angst und Geld hatte ich noch nie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von nik11 ()

    • Also ich habe eine Mavic 2 Pro. Die würde bei einem Absturz keinen Schaden anrichten bzw. könnte ich mir dann ja schriftlich gegen lassen, das ich nicht haften muss.

      RC-Role schrieb:

      Es kommt auf die Versicherung an.
      Das ist ein entscheidender Hinweis. Die Autobahn ist nicht weit weg und ein fly away wäre dann unangenehm. Von daher sehr überlegenswert.

      Es geht halt wieder um dieses UAS Thema. Da liest sich die bayrische AE ja so, als brauche man die AE für UAS und nicht Modellflug, um überhaupt da fliegen zu dürfen, wenn man die Bilder weiter gibt. Die Diskussion, ob ich damit einem gewerblichen Piloten den Job weg nehme stellt sich nicht. Der Betreiber hatte die Idee überhaupt nicht. Ich habe ein Video vom Europapark gesehen, da man mir dir Idee und bin mit dem Betreiber in Kontakt getreten. Der einzige überhaupt. Ich will das Video einfach nur aus Spaß drehen, der Park gehört ihm, das Grundstück hat er gekauft. Von daher im Sinne von Modellflug kein Thema.

      Beim Eibsee hatten wir das auch. Da sagte mir der Anwalt vom DMFV, das wäre insoweit unkritisch, wenn die Bilder nicht zum Zwecke des Gewerbes schon erstellt würden. Aber da war noch mehr im Spiel wie Landschaftsschutzgebiet etc.
    • P. S. Ich lese gerade, unter 5kg ist gewerblich keine Erlaubnis nötig. Lediglich die Zustimmung der Grundstückseigentümer. Versicherung sehe ich so. Wenn ich privat dort fliege mit Erlaubnis, ist ja noch nicht offiziell was mir den Aufnahmen passiert. Dann ist es privat und eigentlich deckt es die private Versicherung dann ja auch, wenn außerhalb des Parks was wäre. Wenn ich nach dem Flug die Aufnahme weiter geben würde, spielt die Versicherung ja keine Rolle mehr, da der Flug ja schon unfallfrei abgeschlossen ist. Dann würde mir das Thema Schwarzarbeit ein Thema, wenn ich bezahlt würde. Da ich aber kein Geld nehme und keins bekomme, scheint es wohl safe zu sein. Wie gesagt Gedankenspiele, der Eigentümer hat noch nicht final zugestimmt.
      Er denkt noch nach.

      Theoretisch bräuchte ich nicht mal die Zustimmung beim Überflug, da es sich nicht um ein Wohngrundstück handelt. Ich möchte aber im Park starten.
    • B69 schrieb:

      jep, damit ist die "ich bin da gaaanz privat geflogen"-Nummer im Fall der Fälle erledigt
      Genau, wer zuviel fragt...

      @Michael67 Mach es einfach. Du hast die Erlaubnis vom Eigentümer und solange die Autobahn mehr als 100m von deinem angestrebten Fluggebiet weg ist, ist doch alles in Ordnung, selbst im Falle eines FlyAways. Man muss doch nicht alles immer unnötig kompliziert machen. Hatten wir das nicht schonmal?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Madner Kami () aus folgendem Grund: Um Mistverständnisse zu vermeiden

    • Madner Kami schrieb:

      Man muss doch nicht alles immer unnötig kompliziert machen.
      nope, hast Du Recht aber man sollte auch verstehen auf was man antwortet und mir ging es um die Frage der Versicherung und die hat mit den von Dir genannten Autobahnen und dem Thema Erlaubnis vom Eigentümer nix zu tun ... hatten wir das nicht auch schon mal ? ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!