Hallo
ich bekomme ggf. die Möglichkeit, in einem Freizeitpark zu filmen, der aktuell geschlossen ist.
Wie verhält es sich da, wenn der Besitzer diese Aufnahme auf seiner Homepage einstellt?
Mir ist diese UAS Sache nämlich immer noch nicht klar, wenn ich auf einem Grundstück fliege, dass dem AG gehört.
Geld wird kleines fließen, mir geht es nur darum, mal was Cooles auszuprobieren und der Park finanziell nicht so gut da steht.
Eigentlich bräuchte es doch dann keine AE, zumal wenn es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und man den Besitzer kennt und auf seinem Grundstück darf man ja auch fliegen, sofern keine anderen luftfahrtrechtlichen Dinge dagegen sprechen.
ich bekomme ggf. die Möglichkeit, in einem Freizeitpark zu filmen, der aktuell geschlossen ist.
Wie verhält es sich da, wenn der Besitzer diese Aufnahme auf seiner Homepage einstellt?
Mir ist diese UAS Sache nämlich immer noch nicht klar, wenn ich auf einem Grundstück fliege, dass dem AG gehört.
Geld wird kleines fließen, mir geht es nur darum, mal was Cooles auszuprobieren und der Park finanziell nicht so gut da steht.
Eigentlich bräuchte es doch dann keine AE, zumal wenn es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und man den Besitzer kennt und auf seinem Grundstück darf man ja auch fliegen, sofern keine anderen luftfahrtrechtlichen Dinge dagegen sprechen.