Wären diese Scenarien erlaubt

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    • Wären diese Scenarien erlaubt

      Hi,

      das fliegen über ein Wohngrundstück ist ja verboten aber wie sieht es bei folgenden Scenarien aus.

      1. Mietwohnung im Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Im Obergeschoß gibt es nur eine Wohnung mit einem Balkon ohne Dach. Dürfte der Mieter sich eine Starterlaubnis geben um über dem Wohngebiet zu fliegen?

      2. Plattenbauten mit Wiese zwischen den Blöcken. Darf man über diese Wiese fliegen? Meiner Meinung nach ja.
      MfG
      latte
    • latte schrieb:

      Hi,

      das fliegen über ein Wohngrundstück ist ja verboten ...

      1. Dürfte der Mieter sich eine Starterlaubnis geben um über dem Wohngebiet zu fliegen?

      2. Plattenbauten mit Wiese zwischen den Blöcken. Darf man über diese Wiese fliegen? Meiner Meinung nach ja.
      zu 1. Fliegen über Wohngebiet ist klar geregelt: Nein. "Verboten ist der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugsmit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,zu übertragen oder aufzuzeichnen."
      zu 2. Tendenziell auch eher: Nein. (siehe oben) Es sei denn, die Blöcke stehen soweit auseinander, dass man nicht mehr von einem zusammenhängenden Wohngebiet sprechen kann, was aber eher unüblich sein dürfte. Außerdem wirst Du dort schon aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht fliegen können, niemand lässt sich gern in seine Wohnung bzw. auf seinen Balkon gucken. Und den Sicherheitsaspekt darf man auch nicht vernachlässigen: spielende Kinder etc. Also alles in allem: Keine guten Plätze fürs Fliegen.

      Näheres auch hier: bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…df?__blob=publicationFile
    • Ich persönlich würde es lassen, entweder von allen Parteien eine Erlaubnis oder garnicht. Ich denke das Gesetz lässt da keinen Spielraum. Wiesen zwischen Blöcken.., wie Du selbst schreibst ist es verboten über WohnGRUNDSTÜCKE zu fliegen, da zählt für mich die Wiese dazwischen dazu..
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • Hi,

      ok alles klar, mir ging es ja hauptsächlich um die Formulierungen im Gesetzt die ja immer Interpretationsspielraum lässt. :)

      An einem Wohngebiet vorbeifliegen dürfte aber kein Problem sein oder? Bei mir gibt es nämlich neben dem Wohngebiet einen Acker über den es schön fliegen lassen würde.
      MfG
      latte
    • Es geht nur um die Wohngrundstücke. An den Grundstücken entlang, über Straßen ect. darf erst mal geflogen werden, aber auch hier sind z.B. Persönlichkeitsrechte zu Beachten.
      Bei mehreren Mietparteien reicht ein einzelner Berechtigter nicht aus, es müssen alle zustimmen.

      Lediglich der Eigentümer kann -wenn es der Erhaltung der Mietsache dienlich ist- seine Mieter zur Duldung verpflichten, wenn er z.B. eine Dachinspektion durchführen möchte. Auch das müsste er ggf. ankündigen.

      Was die Wiesen angeht sehe ich das zwiespältig. Leider ist das mit den Wohngrundstücken nicht sonderlich ausdefiniert. Ein Blick auf den Katasterauszug würde eher nicht helfen, eher die Frage, ob die Wiesen jedermann zur Verfügung stehen oder ob eher erkennbar ist, das sie nur von den Bewohnern genutzt werden wollen. Aber versteif Dich da nicht drauf, wenn erst einer die Rennleitung angerufen hat, die ein Fass auf gemacht haben und die Sache zur unteren Luftfahrtbehörde gegangen ist werden sie das gegen Dich drehen. So oder so.
      Die rennen nicht erst mal mit 5 Mann los und sagen dann auf halber Strecke Oh sorry, da waren wir im Unrecht. Ich habe z.B. schriftlich, das die zuständige untere Luftfahrtbehörde hier der Meinung ist, das Unterkünfte (nein, das war ein Versehen/entschuldigte Unkenntnis) auch als Wohngrundstücke zählen, obwohl sie entgegen der von der Behörde selbst angeführten Legaldefinition nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen gedacht sind. Hier haben sie teleologisch mit dem Schutzzweck argumentiert, was bei Eingriffsverwaltung schon ein starkes Stück ist.

      Im Zweifel stehst Du dann erst mal da und es könnte ein, zwei Instanzen dauern bis Du Recht bekommst - oder eben auch nicht.
    • inselgrafik schrieb:

      Bitte vergesst den Begriff „Wohngebiet“, es geht immer nur um einzelne Wohngrundstücke. Bei einer Wiese ist entscheidend, ob sie zu einem Wohngrundstück gehört oder nicht. Über öffentlichen Wegen darf zb geflogen werden.
      Das ist aber schwer festzustellen so lange sie nicht die Katastergrenzen auf die Wiesen aufmalen...

      Wenn es mir wirklich wichtig wäre, genau DA zu fliegen würde ich eher schauen, ob die Wiese den Eindruck vermittelt, der Allgemeinheit zugänglich zu sein - und dann ggf. meinerseits teleologisch argumentieren, das eine praktisch der Allgemeinheit frei zugängliche Wiese nicht zum Schutzzweck der Norm passt.
      Aber das kann dennoch schnell vor dem Verwaltungsgericht enden - und wenn man den Richter nicht überzeugen kann wird das teuer.