Sascha3580 schrieb:
... musst Du das akzeptieren, was DJI Dir sagt oder anbietet. Viele haben auch nur einen Gutschein über 50% beim Neukauf bekommen.Tievvlieger schrieb:
Das hieße ja im Umkehrschluss, dass Du die Hälfte der gezeigten Aufnahmen in der DJI-Werbung niemals machen dürftest (über Wasser, im Gebirge usw.), weil Du dann bei einem Fehler der Drohne (Gewährleistung) oder Bedienfehler (DJI-Care) die Drohne nicht mehr vorzeigen könntest. Bei DJI-Care kann man sowas sicher in den AGBs verankern, bei Gewährleistung im Rahmen der Garantie wäre das eine massive Verletzung der Pflichten ggü. dem Kunden. Ein Protokoll auszuwerten und dem Kunden auch ohne vorgelegte Drohne Ersatz zu geben, hat deshalb nichts mit Kulanz zu tun.
Marvic 2 pro: Absturz in Baumkrone
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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