Marvic 2 pro: Absturz in Baumkrone

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Marvic 2 pro: Absturz in Baumkrone

      Hallo zusammen,

      tja, was soll ich sagen... meine Marvic 2 pro ist gestern "vom Himmel gefallen" :(
      ... einfach so!?
      Ich bin seitlich geflogen und habe gleichzeitig ein wenig die Höhe reduziert. Die Flughöhe lag bei ca. 25 Metern, als sich meiner Meinung nach (Augenblicke vor dem Absturz) ein Teil der Drohne gelöst hat.
      Ich vermute, dass das der Akku gewesen sein könnte!? Kann das aber wirklich passieren?... hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?

      Die Drohne habe ich nach langer Sucherei glücklicherweise gefunden, leider aber für mich unzugänglich, weil sie sich in einer Baumkrone, auf (ca. 15 Meter Höhe) verfangen hat. Mit einem Tele konnte ich die Drohne nun fotografieren... und tatsächlich hängt sie da oben und ist es ist gut sichtbar, dass der Akku fehlt.

      Wie sieht das eigentlich mit der Versicherung in so einem Fall aus? In meinem Fall ist es die "versichertedrohne.de", bzw. die Delvag.
      Könnte ich z.B. einen Baumkletterer beauftragen die Drohne zu bergen. In meinen Unterlagen habe ich leider nichts gefunden, frage mich aber, ob das auch eine Versicherungsleistung sein könnte?

      Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen... Vielen Dank.
      Max

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    • Duncan-Idaho schrieb:

      Die Drohne habe ich nach langer Sucherei glücklicherweise gefunden, leider aber für mich unzugänglich
      Vielleicht gibts hier ein paar Tipps...

      drohnen-forum.de/index.php/Thr…im-Baum-%C3%BCbernachtet/


      Duncan-Idaho schrieb:

      Ich vermute, dass das der Akku gewesen sein könnte!? Kann das aber wirklich passieren?... hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?
      Es gibts wohl Fälle, dass sich der Akku beim Mavic 2 Pro aufbläht, und sich dadurch aus der Halterung lösen kann.
    • Lutz G schrieb:

      Es gibts wohl Fälle, dass sich der Akku beim Mavic 2 Pro aufbläht, und sich dadurch aus der Halterung lösen kann.
      Ja, da scheint es wohl ein Problem bei den FlyMore-Combos der ersten Bauwochen zu geben; bei mir waren auch alle drei Akkus betroffen. Nicht umsonst dürfte DJI bei einem der letzten App-Updates auch eine Warnung vor nicht korrekt eingerasteten Akkus mit eingebaut haben.

      @Duncan-Idaho: Handelt es sich denn um eine frühe Mavic 2, ggfs. gebraucht erworben ? Dann lohnt sich a. mal ein Blick auf die anderen beiden Akkus und b. auch, die Drohne irgendwie vom Baum zu holen. Möglicherweise liesse sich mit Hilfe des Logs nachweisen, dass ein plötzlicher Spannungsverlust zum Absturz führte
    • Was ein Albtraum =O Das tut mir unendlich leid @Duncan-Idaho (wovon Du Dir erstmal nix kaufen kannst).

      Aber. Das bewegt mich, zu sagen, dass ich mir so ein TILE auf meine Drohne kleben werde. Habe das schon an diversen Dingen angebracht und man findet im Zielgebiet seine Sachen wieder und hat noch weitere Features, aber für das "Absturz in unzugänglichem Gebiet" erstklassig! Die PRO Version hat austauschbare Batterien 1x im Jahr und die Smartphone und Web App sind sehr einfach verständlich.

      (Alternativ anstatt kleben ginge ggf. auch die Modifikation dieses Things .... !?)

      Gerade, weil Du das TILE piepsen lassen kannst und das ist a.) lauter als das putzige Summen der MA2 im Findemodus und b.) ideal für Deinen Schock-Fall.

      Das nur mal für Deine nächsten Flüge und die Mitleser ...

      Die Logs würden mich auch interessieren, aber ich verhalt mich mal eine Runde Still hierzu ...
      Der Weg ist der Weg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DonKingMat ()

    • Ja es ist eine "Marvic 2 Pro Fly More Combo", die ich vor genau einem Jahr über Amazon gekauft habe, aber die ich erst seit ca. 3 Monaten fliege.
      Was meint ihr, greifen in so einem Fall Garantieansprüche?

      Und jetzt echt blöd... bei uns in Berlin fängt es gerade richtig an zu schütten... :(


      Wie komme ich denn an die "Logs" ran?
    • Dieselfan schrieb:

      Sollte es sich um eine Haftpflichtversicherung handeln, deckt die so etwas gar nicht ab.
      Und selbst bei einer Kasko für Drohnen dürften Bergungskosten nicht inkludiert sein.
      Kommt drauf an... :D

      Wenn man den Besitzer des Baumes einspannen könnte und der es plötzlich gar nicht toll findet, das eine verunfallte Drohne in seinem Baum hängt - so wäre ihm eindeutig ein Schaden entstanden. Die Drohne könnte rausfallen, rausgeweht werden usw. und stellt damit eine gewisse Gefahr da. Somit ist das objektiv eine Vermögensverschlechterung. Die Schadenshöhe sind die Kosten der Beseitigung. Und wenn man die ohne weitere Schäden am Baum bewerkstelligen will muss die Drohne geborgen werden. Wie das am besten geht sollte ein Fachmann wissen, z.B. ein Baumpfleger mit Kletterschein.

      Dieser Schaden wäre von der Haftpflicht genau so zu regulieren wie wenn die Drohne einem anderen durch geschlossene Wohnzimmerfenster fliegt.

      Ansonsten - ja, ein Akku kann sich verabschieden, wenn er nicht korrekt eingerastet ist. Muss ja nicht weit sein, reicht, das die Kontaktierung zu schlecht wird.
      Ich habe es mir zur lieben Gewohnheit gemacht, nach dem Einsetzen dort, wo die Steckerleiste ist noch mal nach zu drücken. Erfahrungsgemäß ist da meist noch ein 1/10mm Luft - und dann ist er auf jeden Fall fest.
    • Der Zoodirektor (ich muss bei dem Titel immer an den Namen Dr. Wolfgang Gewalt denken...) müsste sich aber an den Eigentümer oder als Mitstörer andere Berechtigte des Grundstücks halten.


      Ich würde es aber tatsächlich so versuchen, da ist nichts illegales dran. Die Drohne stellt aus Sicht des Eigentümers eine Verschmutzung dar, die er nicht hinnehmen muss. Wegen der nicht zu leugnenden Gefahr, das ein Kilo Drohne aus dem Baum auf einen Kopf rauscht sollte der Verursacher hier sogar den Eigentümer informieren, die Versicherung kann dies nicht bemängeln. Ebenso wenig kann sie bemängeln, wenn man dem Eigentümer erklärt, das die Drohne haftpflichtversichert ist und Vorschläge zur Beseitigung machen.

      Verweise auf die Schadensminimierungspflicht fallen mir auch nicht ein... Und die Versicherung kann sich nicht darauf berufen, zuerst gefragt worden wollen zu sein, denn der, der den Schaden beseitigen lässt und seine Ansprüche stellt ist der Besitzer des Baumes und der hat keinen Vertrag mit der Versicherung.
      Wenn man selber nicht dran kommt darf man einen Fachmann fragen, die Kosten gehören zum Schaden. Ein Baumpfleger ist naheliegend.

      Das der Schädiger sich am Ende freut, sein Eigentum zurück zu erhalten -worauf er im Grunde einen Anspruch hat- tut der Sache keinen Abbruch.

      Also alles grün, ich tät es so versuchen! Das Risiko ist, das man den Schaden nicht reguliert bekommt. Max. 200,-
    • Kontest du den Akku eigentlich bergen?
      der müsste ja nahe am Baum liegen. Könnte man mit einer anderen Drohne eventuell einen Haken mit Schnur setzen um deine Mavic zu bergen?
      Bebop I, Bebop II, Mavic Air,(1) Mavic 2 Pro und jetzt Air 2 s
    • Duncan-Idaho schrieb:

      ... die ich vor genau einem Jahr über Amazon gekauft habe, aber die ich erst seit ca. 3 Monaten fliege.
      Was meint ihr, greifen in so einem Fall Garantieansprüche?
      Mit Amazon hast Du auf jeden Fall einen guten Geschäftspartner - die sind im Zweifel kulant - allerdings wäre die Drohne zum Vorzeigen schon von Vorteil. Aber vielleicht überzeugt sie auch schon das Foto ...

      Ganz blöde Frage: DJI-Care hattest Du nicht zufällig abgeschlossen?
    • ramsesp schrieb:

      Lutz G schrieb:

      Es gibts wohl Fälle, dass sich der Akku beim Mavic 2 Pro aufbläht, und sich dadurch aus der Halterung lösen kann.
      Ja, da scheint es wohl ein Problem bei den FlyMore-Combos der ersten Bauwochen zu geben; bei mir waren auch alle drei Akkus betroffen. Nicht umsonst dürfte DJI bei einem der letzten App-Updates auch eine Warnung vor nicht korrekt eingerasteten Akkus mit eingebaut haben.
      Ich habe schon mal so eine Batterie-Warnmeldung erhalten.
      Direkt nach dem Start, Kopter in 10 m Höhe , Warnmeldung und Piepser . Konnte sofort senkrecht runter landen und ein kleiner schmaler Spalt zeigte, dass der Akku nicht fest eingerastet war.

      Keine Wölbung des Akkus erkennbar , auch nicht FlyMore Combo aber allererste Bauwochen.

      Aber Saft konnte er noch bis zur Landung abgeben ! Glück gehabt.
      Bei abrupten Seitwärtsmanövern hätte sich der Akku wohl gelöst und der Kopter sich kalt verformt.

      Offenbar hat sich die Arretierung des Akkus durch Vibration lösen können.
      Seit dem mache einen kurzen Prüfdruck unmittelbar vor dem Start.
      Gruß von CB
      und immer eine handbreit Luft unter dem Gimbal
    • Tievvlieger schrieb:

      Mit Amazon hast Du auf jeden Fall einen guten Geschäftspartner - die sind im Zweifel kulant - allerdings wäre die Drohne zum Vorzeigen schon von Vorteil. Aber vielleicht überzeugt sie auch schon das Foto ...
      Ganz blöde Frage: DJI-Care hattest Du nicht zufällig abgeschlossen?
      Die Drohne muss in jedem Fall eingeschickt werden, ob nun Garantieanfrage an DJI ( Amazon zahlt da nix! ) oder beim DJI CARE!
      • Die Drohne oder das Zubehör geht verloren
      • Die Drohne wird gestohlen
      • Fliegen unter „ungeeigneten“ Bedingungen
      • Höhere Gewalt
      • Modifikationen der Drohne, die nicht den Vorgaben von DJI entsprechen
      • Absichtlich verursachte Schäden
      • Normale Abnutzungserscheinungen, die die Leistung der Drohne nicht beeinflussen (Kratzer, etc.)
      • Reparaturkosten für Zubehör und Fernsteuerungen

      = Kein Anspruch. Alles andere ist Kulanz!
    • Das hieße ja im Umkehrschluss, dass Du die Hälfte der gezeigten Aufnahmen in der DJI-Werbung niemals machen dürftest (über Wasser, im Gebirge usw.), weil Du dann bei einem Fehler der Drohne (Gewährleistung) oder Bedienfehler (DJI-Care) die Drohne nicht mehr vorzeigen könntest. Bei DJI-Care kann man sowas sicher in den AGBs verankern, bei Gewährleistung im Rahmen der Garantie wäre das eine massive Verletzung der Pflichten ggü. dem Kunden. Ein Protokoll auszuwerten und dem Kunden auch ohne vorgelegte Drohne Ersatz zu geben, hat deshalb nichts mit Kulanz zu tun.

      Wer mit Fluggeräten handelt, muss eben auch mit den Risiken des Fliegens (bzw. des Systemversagens im Flug) umgehen. Wenn Drohnen nur dann auf Garantie ersetzt werden bzw. kaputtgehen dürften, wenn sie in der Vitrine stehen oder 50 Meter vom Nutzer entfernt über einer frei zugänglichen Wiese fliegen - wäre man als Hersteller ja in den meisten aller Garantiefälle fein raus. (Parrot hat das bei meiner wegen Akkufehler abgestürzten Anafi in ähnlicher Weise versucht, da ist dann aber der Händler eingesprungen - deshalb würde ich einen erfolgreichen Weg über Amazon o.ä. Anbietern nicht ausschließen.)

      Wie gesagt: Der Fall der wegen Akku-Versagen über der Elbe abgestürzten MP1 von @Jens Wildner zeigt, dass DJI sehr wohl bereit ist, Drohnen zu ersetzen, deren Absturzursache nur per Protokoll zu ermitteln ist. Und das ist auch absolut regelkonform, ansonsten kann man sich Flugaufzeichnungen, (die datenschutzrechtlich ohnehin nicht ganz ohne sind) auch sparen.

      Im konkreten Fall muss natürlich geklärt werden, ob nicht doch ein Bedienfehler vorliegt - aber bestimmte Fehlfunktionen treten ja häufiger auf (ggf. mangelhafte Rastfunktion des Mavic 2?) und das würde die Chancen auf Gewährleistung (oder Kulanz) auf jeden Fall erhöhen. Versuchen würde ich es - sowohl bei DJI als auch beim Händler!
    • Tievvlieger schrieb:

      bei Gewährleistung im Rahmen der Garantie
      Bei solchen Sätzen dreht sich mir alles...

      Gewährleistung und Garantie sind grundverschiedene Dinge! Sogar der Leistende ist ein anderer.

      Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Leistung des Händlers, die er im Verbraucherrecht auch nicht ausschliessen kann. Garantie ist eine Leistung des Herstellers/Inverkehrbringers, die er freiwillig gewissermaßen als Produktbestandteil anbieten kann. In der Ausgestaltung ist er relativ frei, die Rechtsprechung verlangt nur, das eine Garantie einen erkennbaren Mehrwert auch gegenüber der Gewährleistung darstellt.
    • @MajorGriffon: Dann denk Dir die Formulierung weg (ich bin kein Jurist) - aber im Grundsatz gilt doch, dass Hersteller oder Händler (gesetzlich garantiert und freiwillig) bei einem Fluggerät nicht per se ausschließen können, dass es wegen eines herstellerbedingten Fehlers herunterfällt und dass dieses Herunterfallen ggf. an einem Ort passiert, den der Kunde nicht erreichen kann - es sei denn, ich sage dem Kunden von vornherein, dass er nie über Wasser oder über Bäume fliegen darf. Richtig?
    • Tievvlieger schrieb:

      Das hieße ja im Umkehrschluss, dass Du die Hälfte der gezeigten Aufnahmen in der DJI-Werbung niemals machen dürftest (über Wasser, im Gebirge usw.), weil Du dann bei einem Fehler der Drohne (Gewährleistung) oder Bedienfehler (DJI-Care) die Drohne nicht mehr vorzeigen könntest. Bei DJI-Care kann man sowas sicher in den AGBs verankern, bei Gewährleistung im Rahmen der Garantie wäre das eine massive Verletzung der Pflichten ggü. dem Kunden. Ein Protokoll auszuwerten und dem Kunden auch ohne vorgelegte Drohne Ersatz zu geben, hat deshalb nichts mit Kulanz zu tun.
      Wenn Du die Drohne abstürzen lässt oder einen "fly away" hast, musst Du das akzeptieren, was DJI Dir sagt oder anbietet. Viele haben auch nur einen Gutschein über 50% beim Neukauf bekommen. Falls Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du ja gegen DJI China klagen. Der Händler hat damit nix zu tun.

      Man könnte es auch "Vertrauensbildende Maßnahme" nennen. Hört man öfters in den Medien. :rolleyes: