DFS- Drohnenapp plötzlich geupdatet?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DFS- Drohnenapp plötzlich geupdatet?

      Hallo liebe Leute,

      Vor kurzem (<1 Woche) hab ich noch in der DFS App geschaut wo ich in meinem Wohnort (nähe Stuttgart) den mit meiner Air 2 fliegen darf (0,5-2kg,100m) und hab mich öfters nochmal versichert das es laut App möglich ist, heute schau ich gerade mit den gleichen Einstellungen in der Karte an der ziemlich genauen gleichen Stellen, jetzt zeigt es mal verboten oder Orange an?

      Wird die App mit temprären Verbotszonen geupdatet? Die Orangene Zone um den Stuttgarter Flughafen ist gefühlt einfach doppelt so groß geworden? ?(



      notaminfo.com/latest?country=Germany

      Kann mir mal jemand aushelfen und verraten ob ich jetzt hier bis zum 30.6.20 nicht mehr fliegen darf? Das Anfangsdatum das dort steht kann aber eigentlich wie gesagt nicht sein...
      Bilder
      • SmartSelect_20200609-195043_Samsung Internet.jpg

        97,62 kB, 1.024×491, 251 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sniperhobit ()

    • Moin,
      dieses NOTAM gibt es schon länger, also seit dem 01.05.2020, so wie angegeben und gilt vorerst bis 30.06.
      Für Drohnen hat es aber keine Bedeutung.
      Es geht um Einschränkungen für Flüge nach Sichtflugbedingungen (VFR), welche zu 90% Sport-/Kleinflieger sind. Hintergrund ist meines Erachtens, dass man angesichts des momentan geringen Verkehrsaufkommens an den Flughäfen einem „Sightseeing“-Boom an den Flughäfen und über den meist in den Kontrollzonen liegenden Cities durch die Kleinflieger vorbeugen will. Dazu kommt noch, dass wahrscheinlich die Tower auch nicht mit voller Personalstärke arbeiten.

      BZ
    • Sniperhobit schrieb:

      Vor kurzem (<1 Woche) hab ich noch in der DFS App geschaut
      Die DFS-APP ist nach meiner Meinung übergriffig aus rechtlicher Sicht gesehen und markiert unzusammenhängende Wohngrundstücke zu Wohngebieten, von denen nirgendwo die Rede ist.
      Schau Dir §21b LuftVO an. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.
      Du darfst über Straßen fliegen, die keine Bundesfernstraßen sind und Du darfst über Grundstücken fliegen, die nicht bewohnt sind, auch die, auf denen ein Wohnhaus gebaut wird, solang noch niemand drin wohnt.
      Das alles kann der DFS-APP-Entwickler nicht grafisch für die ganze Bundesrepublik ausdifferenzieren, weil das zu arbeitsintensiv wäre.

      Ich hab das Ding sofort verworfen, weil es schwarzer malt, als nötig, - wer sich dran hält ist aber immer auf der sichereren Seite, auch gegen alle idiotischen Bedenkenträger, die Eigensinniges durchsetzen wollen. Denen kann man die APP zeigen, - wenns denn was hilft.



      Wenn Du weiter als 1,5 Km entfernt von der Flugplatzbegrenzung bist (auch in An- in Abflugrichtung), kannst Du unbeschadet 100 m hoch gehen, denn manntragende Systeme dürfen auch dort 150 m nur im Notfall unterschreiten. Und in der Not gilt kein Gebot! Und eine Notlandung, die auf Dich zukommt, siehst Du früh genug, sofern Du Deine Drohne selber noch siehst.
    • Keyx schrieb:

      Wenn Du weiter als 1,5 Km entfernt von der Flugplatzbegrenzung bist (auch in An- in Abflugrichtung), kannst Du unbeschadet 100 m hoch gehen, denn manntragende Systeme dürfen auch dort 150 m nur im Notfall unterschreiten. Und in der Not gilt kein Gebot! Und eine Notlandung, die auf Dich zukommt, siehst Du früh genug, sofern Du Deine Drohne selber noch siehst.
      Vorsicht! In einer Kontrollzone (CTR) von Flughäfen sind 50m die Maximalflughöhe für Drohnen, die per Pauschalfreigabe im NfL erlaubt ist. Haltet die bitte ein, sonst kann solch eine großzügige Pauschalfreigabe auch schnell wieder einkassiert werden.

      BZ
    • Keyx schrieb:

      BravoZulu schrieb:

      (CTR) von Flughäfen sind 50m die Maximalflughöhe
      Danke, das ist neu für mich. Kannst Du die Quelle nennen?

      Die DFS-App. ;)

      Nein im Ernst, letztlich bedarf ein Aufstieg in Kontrollzonen gem.§21 Abs. 1 LuftVO, Ziff. 2 und 5, generell einer Flugverkehrskontrollfreigabe.

      Für die von der DFS betreuten Flughäfen und die von DFS Aviation Service betreuten kleineren Flughäfen gibt es aber je eine Allgemeinverfügung zum Betrieb bis maximal 50m Höhe in Kontrollzonen:

    • Keyx schrieb:

      ... Kannst Du die Quelle nennen?
      Der CTR gehört zum kontrollierten Luftraum. Generell bedarf ein Flug (auch mit Drohnen sei sie noch so klein) im kontrollierten Luftraum einer Flugverkehrskontrollfreigabe durch die zuständige Luftaufsicht (i.a.R. der dem CTR angehörige Tower).

      Es gibt jedoch 3 NfLs der 3 größten deutschen Flugplatz-Sicherrungs-Gesellschaften, wo eine generelle Flugverkehrskontrollfreigabe bis 50 m über Grund und abseits der 1,5 km von der Flugplatzabgrenzung erteilt wird. Das gilt jedoch ausschließlich nur an den dort genannten Flughäfen.

      Hierzu wurde schon hier genauer darauf eingegangen.

      drohnen-forum.de/index.php/Thr…?postID=336383#post336383

      Darüber hinaus ist lt. LuftVO §21b Abs. (1) Punkt 9 das Fliegen in Kontrollzonen (kontrollierter Luftraum) verboten, es sei denn man übersteigt nicht die Höhe von 50m über Grund. Für Flüge darüber hinaus bedarf es neben der oben genannten Flugverkehrskontrollfreigabe auch einer Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde.

      P.S.: Auch wenn die DFS-App etwas kontrovers ist, ist sie m.E. die derzeit beste App. Es gibt viele Hinweise, die man letztendlich für Sich beantworten muss, bevor man aufsteigt. Gilt das aber nicht generell vor jeden Start? Von daher ist der Hinweis von @RC-Role und dem intelligenten Umgang mit solchen Meldungen nicht von der Hand zu weisen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Jens Wildner schrieb:

      LuftVO §21(b) Pkt. 9
      Du hast Recht. Wie gesagt, - ich hätte es wissen müssen.

      Meine Drohnenfliegerei beschränkte sich bislang auf Feld- und Waldgebiete in unmittelbarer Wohn-Dorfnähe.
      Der Flughafenbezugspunkt des Flughafens, bei dem ich 1973 meinen PPL A gemacht habe, ist da 16,5 km entfernt, - so, no need 2 think abaout...
      Ich käme allerdings auch aus eigenem Interesse nicht auf die Idee, in Fernglassichtweite der Towerkollegen überhaupt eine Drohne sehen zu lassen, - wo die sich jetzt mit Drohnen-Abwehr bewaffnen. - Zu Recht, wie ich finde.
    • Ich packs mal mit in das Thema hier rein. Und zwar hab ich zwei Fragen zur DFS-App.
      Gestern ist mir aufgefallen, dass in der DFS-App mittlerweile überall mindestens orange ist, rot logischerweise in den Flugverbotszonen, grün gibts gar nicht mehr. So richtig schlau werd ich daraus aber nicht, außer dass überall die NOTAM-Warnung mit den Reisebeschränkungen aufgeführt ist.
      Und das zweite ist, dass mittlerweile (?) auch quasi überall folgende Meldung steht:



      Kann mir das jemand erklären? :)

      //edit//

      Einstellungen in der App sind unverändert, also Radius 50 m, Höhe 30 m und Drohne von 250g bis <2 kg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hungser ()

    • Hungser schrieb:

      in der DFS-App mittlerweile überall mindestens orange ist
      bei der NOTAM gehts um die Passagierluftfahrt (wg. Corona), siehe DFS-App: Achtung-Zonen?

      PS und nur zur Info: die DFS-app wird ab Jan21 nicht mehr aktualisiert werden, am Nachfolger (Droniq) wird gearbeitet ... (droniq.de/blogs/news/droniq-ap…em-weg-in-den-landeanflug)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!