chipsundgrips schrieb:
Gar kein Problem
Zu diesem Zweck gibt es die Meßplatzausrüstung...vor der ich hier sitze ...grins...zusammen mit schönen 40 Jahren Berufserfahrung als Ingenieur
Es handelt sich um einen HF-Eingriff an der Funkanlage und die dafür letztendlich fehlende EU-Baumusterprüfung. Eine Baumusterprüfung gilt, so lange das Produkt nicht verändert wird. D.h. es wird eine Sendeanlage betrieben, welche nicht der Richtlinie 2014/53/EU entspricht.