Neu, verstehe die deutschen Regeln nicht genau..

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Neu, verstehe die deutschen Regeln nicht genau..

      Hallo, ich überlege mich in dieses Hobby einzusteigen, aber muss naturlich die deutschen Regeln erst verstehen. Deutsch ist nicht mein Mutter sprache so dass ist noch ein Schwierigkeit...
      Ich möchte FPV fliegen, warscheinlich unter 250g aber vielleicht später auch etwas grösser.

      Ich möchte die Drohne auch selbst bauen, damit ich alles selbst repararieren kann. Meine fragen sind..

      -Gilt die versicherung auch für selbst gebauten Drohnen?
      -Die neue Regeln sieht so aus wie unter 250g Eigenbau ist wie ein C0, und über 250g is wie C4 in die A3 Classe. Benötige ich diese ~300 Euro "Führerschein" das ding zu fliegen?
      -Ich weiss dass ich die Drohne registrieren muss, weil FPV ein Kamera hat, und eine Plakette nutzen muss. Aber die Registrierung braucht eine SN, richtig? Eigenbauten Drohen haben keine SN dafür..
      -Ich habe auch irgendwo gelesen dass wir dürfen keine Änderungen an die Drohnen machen. Ist das auch richtig? Oder gilt das nur für eine Drohne die in eine bestimmte C# Classe fällt? zB DJI etwas

      Ich weiss alles gerade in "Flux" ist, und euch seid keinen Anwalten. Aber ich möchte einfach ein bisschen mehr verstehen vor ich eine menge Geld weg werfen..
    • scootsmcgoots schrieb:

      -Gilt die versicherung auch für selbst gebauten Drohnen?
      Das ist abhängig von der Versicherung. Lies mal die Versicherungsbedingungen oder frage Deinen Vertreter.


      scootsmcgoots schrieb:

      -Ich habe auch irgendwo gelesen dass wir dürfen keine Änderungen an die Drohnen machen.
      Gilt aber nicht für selbst gebaute.


      Im Moment gilt noch die deutsche Drohnenverordnung. Ab Ende des Jahres die EU-weite. Die EU-Verordnung ist auch in Englisch verfügbar, falls Dir diese Sprache geläufiger ist.
      Fly long and prosper.
    • Also mir ist ist bisher noch keine Versicherung begegnet die Selbstbauten ausschließt. Die werden zwar zukünftig vom Gesetz diskriminiert, aber Versicherungen behandeln sie in der Regel wie alle anderen Drohnen. Das könnte sich aber ändern wenn mit der EU-Verordnung die Klassen eingeführt werden. Dann könnten Versicherungen z.b. Pakete für bestimmte Klassen anbieten.
      Wegen FPV musst du allerdings genauer hinsehen. Manche Versicherungen schließen das aus, oder haben noch härtere Vorschriften als das Gesetz. Zum Beispiel ist man beim DMFV nur versichert wenn beim FPV eine zweite Person ohne Brille über Lehrer-Schüler-Verbindung mit steuert. (Das war vor 2-3 Jahren, vielleicht hat der DMFV das inzwischen geändert.)

      Für mein Verständnis muss der Pilot registriert sein, nicht die Drohne.
      Für Kategorie A3 gilt "online training + test", kein Kentnisnachweis/"Führerschein". Der Kentnisnachweis ist nur in A2 nötig um mit Drohnen der Klasse C2 nahe von Personen fliegen zu dürfen. Mit Selbstbauten dürfen wir ab 250g überhaupt nicht nahe von Personen fliegen, auch mit Kenntnisnachweis nicht. Er bringt uns also wahrscheinlich nichts.
    • scootsmcgoots schrieb:

      gibt es eine versicherung, die das erlaubt?
      Eine Versicherung erlaubt nichts, sie kann nur die Haftung verweigern.
      Die "Erlaubnis" kommt von der Drohnenverordnung. Und die besagt, daß Du immer auf Sicht fliegen mußt (ohne Hilfsmittel wie VR-Brille) oder einen Spotter dabei haben mußt, der die Drohne immer im Blick hat und Dir im Notfall entsprechende Hinweise geben kann.


      scootsmcgoots schrieb:

      Ist es dann noch möglich entfernt zu fliegen?
      Ich hoffe, ich verstehe das richtig. ;)
      Du willst also im Gebirge dort fliegen, wo Du die Drohne nicht mehr siehst? Dann muß ein Spotter die aber im Blick behalten. (s.o.)
      Fly long and prosper.
    • gsezz schrieb:

      Zum Beispiel ist man beim DMFV nur versichert wenn beim FPV eine zweite Person ohne Brille über Lehrer-Schüler-Verbindung mit steuert.
      Das ist definitiv nicht mehr so! Ich hatte deswegen nachgefragt. Es gilt wie bekannt, < = 250g, Höhe bis 30m --> kein Spotter notwendig.
    • scootsmcgoots schrieb:

      Habe ich auch gelesen! Aber deswegen fragte ich.. ist die Versicherung mehr streng als die Regeln? Gibt es eine Versicherung, die noch gilt, wenn Jemand <250g und unter 30m BVLOS fliegen? Ich habe ein paar gesehen, die nur 50m entfernt gilt.
      Naja, z.B. DMFV. Die Entfernung ist nicht begrenzt. Und du tust außerdem ein gutes Werk, indem du als Einzelmitglied den Modellfliegerverband stärkst. Außerdem bekommst du Unterstützung, wenn doch mal was schief geht. (Ich hoffe, die kleine Werbung sei erlaubt)
    • Streng nach Gesetz ist deine Reichweite dadurch begrenzt wie weit entfernt dein Spotter die Drohne erkennen kann. Und er muss während des gesamten Fluges Sichtkontakt zur Drohne halten. Wer sich diese Regel ausgedacht hat, hat offensichtlich noch niemals eine FPV Drohne gesehen...
      Sichtkontakt zu einer über 100km/h fliegenden Drohne zu halten ist nicht nur nahezu unmöglich, sondern auch absolut, vollkommen 100% nutzlos. Wir legen diese Regel in der Realität etwas sinnvoller aus. Man spricht mit dem Spotter ab in welchem Gebiet man fliegen möchte, und er beobachtet dann dieses Gebiet. Falls es von fremden Personen betreten wird kann er warnen. Man fliegt nur dort wo erkennbar ist dass es keine Gefahrenquellen gibt.
    • So, ich habe jetzt nicht alles durchgelesen, also kann es sein, dass ich eine schon gestellte Frage Stelle. Ich finde die Frage passend zu dem Thema: wieso im alles in der Welt benötige ich für C2 den kleinen und den großen "Drohnenführerschein", aber für C3 und C4 nur den kleinen?! Wo ist denn da der Sinn? Das heißt, dass man für den Flug mit einer 4kg Drohne mehr wissen muss, als für den Flug mit einer 25kg Drohne, oder wie?!
    • Muecke88 schrieb:

      Wo ist denn da der Sinn?

      Weil mit der EU-Verordnung ein risikobasierter Ansatz verfolgt wird, kein gewichtsbasierter. Die Gewichtsschranken sind nur Mittel zum Zweck, um nicht mit kinetischer Energie operieren zu müssen, was noch viel weniger Leute verstehen würden.

      C3 und C4 Drohnen dürfen daher nur in Kategorie A3 betrieben werden, heißt
      • Keinerlei Gefährdung unbeteiligter Personen innerhalb des gesamten Flugbereichs.
      • Generell mindestens 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
      Bedeutet letztendlich, mit C3 und C4 Drohnen wird es einem nahezu unmöglich gemacht, unbeteiligte Menschen zu gefährden.
      Bei C1 und C2 ist das anders, hier ist die Annäherung insbesondere an Menschen möglich, daher sind die Anforderungen an die Kompetenz der Fernpiloten und deren Nachweis höher.