Kroatien

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Guenther J. schrieb:

      @gnorf
      Dadurch, dass du deinen Beitrag später noch einmal veränderst, wird es nicht besser. Wenn du schon betonst, du hättest selber was im Internet gefunden (betreutes suchen?), solltest du sehen, dass es noch etwas von nach der Einführung der EU Verordnungen gibt.
      Wo ist das Problem.
      Habe einfach nur einen Abschlussbericht hereingestellt.

      Habe auch darauf hingewiesen dass ich den Link wegen Deinen Beitrag aktualisiert habe.
      Wenn Du mehr weißt dann poste es doch...

      Oder war das nur ein "betreutes posen" von Dir?
    • Also, ich bin vor wenigen Wochen erst an mehreren Tagen auf Krk (Šilo) mit der M3Pro unterwegs gewesen, ganz ohne jedes Problem. Kumpel hat dort ein Haus gebaut, das er vermietet und ich hab ihm ein paar Fotos und Videos davon gemacht. Die Warnungen auf dem Screen habe ich berücksichtigt... Beweisfoto anbei.

      Viele Grüße, Lutz
      Bilder
      • DJI_0271 2.JPG

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      DJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 4 Pro.
    • Ich war letzte Woche auch zwei Tage in Kroatien da wir auf Motorradtour waren.

      Meine Recherche vor Ort haben ergeben, dass auch in Kroatien die EU-Drohnenverordnung gilt und du mit einer Drohne so wie sonst wo in Europa fliegen darfst.

      Der Knackpunkt ist allerdings der, dass man zwar fliegen darf aber ohne Erlaubnis keine Luftaufnahmen erstellen darf. Dafür muss eine Genehmigung eingeholt. Diese Genehmigung erhalten allerdings nur diejenigen, die dort gewerblich unterwegs sind und dazu einen Auftrag haben.
      Für Privatpersonen soll es so, laut meinen Infos, faktisch unmöglich sein in dem Land Luftaufnahmen zu machen. Mit etwas Glück soll es gelingen, wenn man im Heimatort gewerblich als Fotograf etc. tätig ist, eine Genehmigung zu bekommen. Die Bearbeitungszeit kann auch schnell mehrere Wochen dauern.

      Ich habe das Teil dann im Zimmer gelassen, bevor sonst was passiert…war mir zu strange die Sache.

      Genaue Links der Quellen habe ich nicht mehr auf dem Handy aber auch unter der Bekannten „Drohnen-Camp-Seite“ wird es so aufgeführt. Ob das alles passt sei dahingestellt…
    • Ich meinte meinte das auch in Bezug auf den Beitrag von luha68 und quasi zur Unterstützung, dass es so ist wie du, und im nachhinein ich, verfasst haben. Hätte vielleicht deutlicher hervorgehen können.

      Beitrag Nr. 40 kommt nämlich nach dem Motto daher "Ihr seid zu blöd dafür, ich darf das und mach das einfach".

      Nebenher, großer Kroatienfan bin ich auch nicht geworden...
    • "...nach dem Motto daher "Ihr seid zu blöd dafür, ich darf das und mach das einfach"."

      Nein, so war das sicherlich nicht gemeint, sondern eher so: Wer viel fragt, geht viel irre. Was genau soll denn passieren? Kroatien gehört seit 2013 zur Europäischen Union. Es gibt zwar immer noch individuelle Drohnenregelungen, aber am Ende des Tages ist es auch so - wo kein Kläger, da kein Richter! Mit der DJI mini 3 Pro bin ich im Zweifel mit einem Leichtgewicht unterwegs. Wenn jemals irgend etwas wäre - ich fliege in vielen Ländern - würde ich versuchen, mit meinem internationalen Presseausweis zu punkten, Nachweise meiner Arbeiten in verschiedenen Ländern kann ich jederzeit erbringen. Mein persönliches Fazit für Krk/Kroatien ist klar: geflogen, wie daheim, alle Warnungen und Hinweise auf dem Display berücksichtigt, Fotos und Videoaufnahmen erstellt und auch im Anschluss veröffentlicht.

      Ich erkläre grundsätzlich niemanden für zu blöd und trage auch immer die Konsequenzen für meine Handlungen. Jeder muss für sich selbst entscheiden, was er tut. Nur darum geht es hier.

      Viele Grüße, Lutz
      DJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 4 Pro.
    • luha68 schrieb:

      "...nach dem Motto daher "Ihr seid zu blöd dafür, ich darf das und mach das einfach"."

      Nein, so war das sicherlich nicht gemeint,
      Genau so habe ich Deinen letzten Post auch verstanden...
      Da Du ja ein Beweisfoto angehängt hast hat jetzt Deine letzte Stunde geschlagen. Habe gerade erfahren dass ein Antrag auf "Internationale Amtshilfe" bestätigt wurde. Die nächsten die an Deine Türen klopfen ist das SEK :P ;)


      luha68 schrieb:

      Jeder muss für sich selbst entscheiden, was er tut. Nur darum geht es hier.
      Dem kann ich zustimmten. Es wird auch immer Leute geben die Rücksichtslos gegen sämtliche Regeln verstoßen und trotzdem nicht bestraft werden. Schon oft genug erlebt. Aber das ist ein anderes Thema...

      In dem verlinkten Artikel (Link) in meinem Beitrag wurde wohl ein Amateurvideo 2016 aus dem Netz gekommen weil es eine nicht näher definierte "Strafe" gab.
      In dem Artikel wurde auch geschrieben dass dort gegen Regeln verstoßen wurde. Da keine genaueren Fakten verfügbar sind und das Video wohl nicht mehr verfügbar ist macht es aber keinen Sinn darüber weiter zu diskutieren.


      Wir sind hier unter der Kategorie "Gesetze und Bestimmungen"
      Ich habe nur beschrieben wie der Ablauf der Genehmigung ist und die aktuellen Anträge verlinkt. Vielleicht hilft es ja jemanden der diesen Weg gehen möchte.
      Jeder muss am Ende für sich selber entscheiden was er macht und was er lässt.

      Edit:
      habe gerade festgestellt dass der Artikel zufällig gerade jetzt, nach 7 Jahren, aus dem Netz verschwunden ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von gnorf ()

    • Wenn man es als Privatperson zusammenfasst, kann man die Drohne entweder zu Hause lassen oder man filmt illegal und darf sich nicht erwischen lassen. Niemand fliegt dort eine Drohne ohne Aufnahmen im Urlaub, ist ja Sinn der Sache. Solange man nicht erwischt wird und. An die Aufnahmen nicht ins Netz stellt…
      Weiß jemand wie hoch eine Strafe ist?

      Ich fahr morgen nach Kroatien, aber überleg mir wirklich die Drohne überhaupt mitzunehmen.
    • FlyingJoe schrieb:

      Wenn man es als Privatperson zusammenfasst, kann man die Drohne entweder zu Hause lassen oder man filmt illegal und darf sich nicht erwischen lassen. Niemand fliegt dort eine Drohne ohne Aufnahmen im Urlaub, ist ja Sinn der Sache. Solange man nicht erwischt wird und. An die Aufnahmen nicht ins Netz stellt…
      Weiß jemand wie hoch eine Strafe ist?

      Ich fahr morgen nach Kroatien, aber überleg mir wirklich die Drohne überhaupt mitzunehmen.
      Nimm sie mit und entscheide vor Ort. Frag im Hotel oder im nächstgelegenen Tourismusbüro, wie man in der Gegend zum Thema steht...

      LG, Lutz
      DJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 4 Pro.
    • Also das Drohne fliegen ist ja erlaubt wenn Du registriert bist und diese Auflagen erfüllst.

      Es ist sehr unwahrscheinlich dass jemand kommt und kontrolliert was Du aufgenommen hast.
      Vermutlich hat die Polizei oder Behörde nicht einfach so das Recht ohne "berechtigten Verdacht" Deine Drohne oder Handy zu durchsuchen.

      In dem angegebenen Video wurde veröffentlicht und war wohl auch sehr bekannt. Und es sollen dort Regelverstöße erkennbar gewesen sein.

      Wenn Du Dein privates Urlaubsvideo drehst und extrem gegen Regeln der "Drohnenverordnung" verstößt wird auch wohl nicht passieren. Und wenn Du es nicht auf YouTube stellst kann eigentlich auch nichts passieren.
      Außer natürlich Du stehst am Haupteingang eines Militärgeländes und lässt dort Deine Drohne über das Militärgelände fliegen.

      Es ist meiner Meinung nach unwahrscheinlich dass die Kroatische Behörden gegen Touristen vorgehen werden die nicht gegen Regeln und Gesetze verstoßen.
      Schließlich ist jedes Video ja auch Werbung für Kroatien.

      Aber mir vergeht bei sowas dann aber der Spaß am fliegen im Urlaub.

      Finde es auch unnütz dass solche antiquierten Gesetze noch existieren.
      Ich glaube in Deutschland wurden die "Luftbildfreigaben" etwa 1990 abgeschafft.
      Schließlich kann jeder auf Google Maps mehr erkennen auf irgendwelchen Urlaubvideos.
    • Eben, zumal habe ich die Erfahrung auch gemacht dass das Drohne fliegen im Ausland, besonders im Urlaub in anderen Ländern extrem locker gesehen wird. Daher wunderte es mich, dass es in Kroatien so streng gesehen wird.

      Also nicht von den Ländern locker gesehen wird, sondern von den Touristen.

      Doof ist beispielsweise in Kroatien allerdings, wenn doch wer kommt und man nicht kommunizieren, da man die Sprache nicht beherrscht und die geltenden Gesetze was eine eventuelle Beschlagnahmung oder den Einzug eines Gerätes angeht ebenso wenig kennt. In dem Moment ist der wenige der vor einem steht immer einen Schritt voraus aber das ist auch viel "was wäre wenn"...alles komisch da. Verstehe auch nicht warum ich in Kroatien eine gerade Straße die sieben Kilometer lang ist 60 km/h fahren muss...die sind da anscheinend anders drauf aber nun. So hat jedes Land seine Besonderheiten.
    • Ich bin ab Samstag auch in Kroatien, mit 2 Drohnen im Gepäck. Den Rest überlasse ich eurer Interpretation.

      Nebenbei: Auch schön an diesen Thread denken und ihn verlinken, wenn mal wieder über die vermeintlich so üble deutsche Drohnen-Bürokratie lamentiert und über die sooooo heftigen DE-Regeln geheult wird. Anwesende wie immer ausgenommen.
    • hat sich jemand mal im AMC Portal registriert?

      Als unregistrierter habe ich es nicht geschafft. Meine aktuelle Position zu finden.
      Meine Hoffnung ist dass die GPS lokalisierung nur als registrierter User funktioniert.

      Habe den mal mein A2 Zertifikat mit QR Code geschickt das ja auch die eID enthält.

      Das reicht denen wohl nicht und Die wollen:
      "UAS Operator Registration, in accordance with the Regulation (EU) 2019/947, issued by the competent authority of the country of residence."

      Ist das nicht das A1/A3 oder A2 Ausweis
      Irgendwie habe ich einen Knoten im Hirn.
      Welches Dokument wollen Die denn jetzt haben. ?(
    • Danke das Übersetzen war nicht nötig.

      Es geht eher darum welches Dokument dort gefordert wird.
      Mit der Operator-ID, E-ID und dem Kompetenznachweis A2 mit QR-Code geben die sich nicht zufrieden.
      Andere Dokumente kann ich auf https://uas-registration.lba-openuav.de/ nicht herunterladen.

      Versuch es einfach nochmal mit den selben Angaben...