Fliegen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord

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    • Fliegen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord

      Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord estreckt sich über weite Gebietes des Schwarzwalds.
      Innerhalb dieses gibt es unzählige weitere Schutzgebiete(Nationalpark, NSG, LSG, VSG....)
      Mir geht es nur um die Bereiche, die ausschließlich Naturpark sind.
      Im Schutzgebietesteckbrief www2.lubw.baden-wuerttemberg.d…dokablage/oac_67/vo/7.htm

      gibt es keinen direkten Bezug zum Flug von Drohnen oder Modellflugzeugen, sondern nur zum Anlegen oder verändern von

      Geländen für den Aufstieg von Flugmodellen (Eingriff in die Natur) (§4, Punkt 6)

      Und in § 4 Erlaubnisvorbehalt, steht unter Punkt 7 noch

      "Motorsportveranstaltungen sowie Veranstaltungen, von denen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft oder

      erhebliche Lärmimmissionen ausgehen können" Umfasst dieser Punkt einzelne Drohnenflüge?

      Wie interpretiert ihr diese Punkte hinsichtlich Flugerlaubnis?

      DFS App zeigt zur Zeit überall "Achtung" an. Vermutlich wegen der umfassenden NOTAM Covid-19 Restriction Meldung.
    • Zuerst einmal sehe da kein Verbot!
      Denn eine erheblichen Eingriff und erhebliche Lärmbelässtigung sehe ich m.E. mit einer Drohne unter 2kg nicht.
      Interessant ist da m.E. daher nur der Pkt.6:
      6. Anlage oder Veränderung von Flugplätzen, von Geländen für das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z.B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Fallschirme) und Freiballonen sowie von Geländen für den Aufstieg von Flugmodellen, die der luftverkehrsrechtlichen Erlaubnis bedürfen;

      Das heißt für mich - solange ich da kein Startplatz, also z.B. Landepad aufbaue, oder z.B. Pappe hinlege, sondern einfach vom gegeben Gelände starte, also z.B. Weg oder Wiese, solange sollte einem Flug m.E. nichts im Weg stehen. Denn ich habe dann ja keinen Platz, für Start und Landung, angelegt bzw. verändert.

      Das ist aber nur meine Meinung und wie ich damit umgehen würde.
    • Jens Wildner schrieb:

      solange ich da kein Startplatz, also z.B. Landepad aufbaue, oder z.B. Pappe hinlege
      Warum sollte das nicht gehen? Das Landepad oder auch die Pappe wird doch nach dem Flug wieder mitgenommen und beeinflußt nicht die Natur. Natürlich sollte das nicht die ganze Lichtung einnehmen. ;)
      Wenn Du ein Picknick machst und eine Decke ausbreitest, sagt doch auch Keiner was. Solltest bloß nichts liegenlassen.

      Ich denke, in der Verordnung meinen die das Anlegen von Wegen und Plätzen. Also eine bauliche Veränderung. Nicht das Hinlegen eines Pads.
      Fly long and prosper.
    • Christian S. schrieb:

      Klick mal in der DFS App auf das Feld unten rechts, das dir in gelb "Achtung" (bzw. in rot "Flug verboten") anzeigt, dann zeigt er die an was da konkret an Restriktionen gilt.
      Bei "Flug verboten" stimmt das, die entsprechende Restriktion wird rot dargestellt. Bei "Achtung" werden alle möglichen Restriktionen orange dargestellt est ist aber keine davon konkret, sonst wäre es rot
    • Ein Naturpark fasst ja nur verschiedene Schutzgebiete zusammen!
      Es handelt sich per se erst mal NICHT um eine Verbotszone.
      Die Naturschutzgebiete innerhalb eines Naturparks sind zu beachten.
      Beispielsweise auch bei mir, dem Naturpark Oberammergau.
      Da hatte ich die Parkverwaltung angeschrieben und mir wurde gesagt, dass ich da fliegen kann und eine Karte der FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete gegeben. Dort war fliegen verboten, im Rest des Parks nicht.
      Also am besten mit den Geo-Karten prüfen, ausdrucken, so ist man auf der sicheren Seite.
    • @Michael67 Die Gebiete auf die ich mich beziehe sind keine weiteren Schutzgebiete.
      Antwort der Naturparkverwaltung bei der ich angefragt habe.

      "Aus meiner Sicht ergeben die im Serviceportal genannten Leitlinien
      auch eine Empfehlung für das Fliegen von Drohnen im Gebiet des
      Naturparks: Ihre Drohne wiegt weniger als 2 kg, Sie befinden sich nicht
      in einem ausgewiesenen NSG, Sie sind ausreichend weit
      entfernt von Wohngebieten und sensiblen Bereichen und haben (bei
      Privatgrundstücken) die Einwilligung des Besitzers eingeholt? Dann
      dürfen Sie dort laut der vom Gesetzgeber erlassenen Drohnenverordnung
      (April 2017) Ihre Drohne im Naturpark aufsteigen lassen."
    • Arenon schrieb:

      Bei "Achtung" werden alle möglichen Restriktionen orange dargestellt
      Also ich habe da auch grüne dabei, z.B. eben auch "Natur". Ansonsten kann man die gelben auch wieder anklicken und sehen warum die gelb sind.
      Z.B. sind "Hindernisse" wahrscheinlich immer / oft gelb, da "Menschenmengen" darunter fallen und das kannst du nur selbst prüfen oder bei "Transport" ist z.B. gelb das du keine radioaktiven Gegenstände transportieren darfst, auch das kann die App eben nicht selbst prüfen. Zeigt es aber in den Details als grün/gelb genau an...
    • Hi Leute, ist hoffe Oké diesen älteren Thread auszugraben; bin an Erfahrungen interessiert bez. Touren im Schwarzwald.

      Habe mich schon viel in die Thematik eingelesen, habe den Kenntnisnachweis bestanden und muss nur noch auf den "Kaufen" Knopf für eine Mini 3 Pro drücken ;) Bevor ich das mache, wollte ich mich aber entsprechend erkundigen wo ich bei uns in der Gegend überhaupt fliegen könnte.

      Hier im Thread habe ich schon mal viel gelernt, z.B. der Unterschied bezüglich Naturpark und Naturschutzgebiet. Habe auf Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord - Regierungspräsidium Karlsruhe (baden-wuerttemberg.de) mal die Detailkarte unserer Gegend angeschaut. Muss sagen: das ist ein gewaltiger Flickenteppich mit NSG, FFH, VSG, etc, aber hat doch noch einige Flecken, die in Frage kommen.

      Nun praktisch gesprochen & als Frage eines Anfängers:
      Wenn ich nun alle Zonen aus § 21h (Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) und Flugmodelle - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)) berücksichtige, und mit Hilfe der Detailkarten sicher bin, dass ich in keinem Schutzgebiet bin, dann steht einem Flug nichts im Wege?

      Bedanke mich über jegliche Hinweise & Tips der Profis hier :) !
    • Konnte leider keinen "Edit" Knopf finden, kurz noch was ich auch der Vollständigkeitshalber zufügen wollte. Sicherlich für Einsteiger wie mich auch wichtig:

      Mit den Begriffen muss man gewaltig aufpassen.

      Habe teils auf machen Seiten den Unterschied zwischen Naturpark Schwarzwald (Mitte/Nord) und Nationalpark Schwarzwald. Für Letzteres habe ich u.a. Regeln im Park (nationalpark-schwarzwald.de) gefunden, wo deutlich Drohnen verboten wären. Das dann auch per Nationalparkgesetz - NLPG (landesrecht-bw.de) (speziell §9 Abs. 17) geprüft gehabt... Da dachte "Oh Gott, kann man ja den Schwarzwald komplett knicken". Aber nein, Ist der Nationalpark und nicht der Naturpark. Konkrete Karte des Nationalparks hier zu finden, unter Karte zur Gebietsgliederung (nationalpark-schwarzwald.de).

      Die Erfahrenen hier werden wohl denken, "Noch so einer" xD Werde dafür hoffentlich nicht rausgeschmissen ;)

      Und warum mache ich das hier alles fragen sich manche? Hatte durch die vielen Diskussionen rund um die ganzen Drohnen Apps&Karten den Eindruck, dass es doch überall in den Hilfsmitteln Lücken gibt. Daher mache ich mir einmal die Arbeit für die Region "Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord" und schreibe hier mal alles wieder.

      P.S.: Des Weiteren bei der Recherche noch UAS_Geographische_Gebiete.pdf (baden-wuerttemberg.de) gefunden, vielleicht für manche auch interessant as "Visuelle" Darstellung der Zonen aus §21h