Drohne für Schornsteinfeger

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Drohne für Schornsteinfeger

    Guten Morgen zusammen,
    wie man oben lesen kann bin ich Schornsteinfeger und würde mir gerne einen Drohne anschaffen.
    Leider ist mir die rechtliche Situation immer noch nicht so ganz klar. Nach anrufen an sämtliche Ämter und dem Rp in Stuttgart bin ich immer noch nicht weiter mit einer Lösung.
    Ist es mir als Gewerbetreibender, als Behörde, als Schornsteinfeger wie auch immer erlaubt "spontan" mit der Einwilligung des jeweiligem Kunden oder Eigentümer in einem Stadt Gebiet den Schornsteinkopf mittels der Drohne abzufliegen?
    Bisher war die Info ich brauch eine allgemeine Flugerlaubnis (50€)das würde reichen.
    Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen ? Reicht das tatsächlich ?
    Was würde passieren wenn aus versehen der Nachbar oder eine Person auf einem Gehweg noch zu sehen wäre ?
    Wäre um Hilfe dankbar .....
    Anbei Drohne habe ich noch keine vll. gibt es auch passende Ideen...
  • Ich bin hier nicht als "Rechtsexperte" bekannt, aber so viel weiß ich schon mal:
    Das Erste was Du dafür brauchen wirst, ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für Deine Drohne. Dann würde ich jeden Flug vorher dem Ordnungsamt oder der örtlichen Polizei anmelden, damit dumme Anfragen unserer allseits um ihre Rechte am eigenen Bild besorgten Mitbürger gleich abgebügelt werden. Und ich würde auch gleich die umliegenden Nachbarn vor dem Einsatz informieren.
    Falls die Häuser zufällig in einem Sperrgebiet liegen (z.B. in der Nähe eines Flughafens oder Heli-Landeplatzes), wird die Sache deutlich komplizierter, dann brauchst Du eine spezielle Genemigung.

    Als Drohne würde ich derzeit den Mavic Air 2 empfehglen. Der ist groß genug um auch etwas Wind zu trotzen und hat mit Ocusync eine stabile Funkverbindung, die sich auch durch die Masse an WLANs in direkter Nähe der Häuser nicht gleich aus dem Tritt bringen lässt.
    Oder brauchst Du auch eine Wärmebild-Kamera? Dann wäre der Mavic 2 Enterprise Dual das Richtige für Dich.
    Eine Plakette muss natürlich auch noch mit drauf.


    Gruß Gerd
  • Habe gerade eine neue Info bekommen das ich eine Aufstiegserlaubnis brauche.
    Versicherung und evtl Kennzeichnung ab einem gewissen Gewicht das brauche ich das ist mir bewusst.
    Hatte mit der Mini geliebäugelt aber da sie keine Sensoren hat ist mir das zu heiß weil fliegen kann ich noch nicht wirklich ...
    Die Air2 gefällt mir durchaus gut wenn auch etwas teurer :)
  • gibt etliche Piloten hier die ihre Kopter gewerblich nutzen, die Verwendung als "Schornstein-scanner" ist m.E. auch nur eine von vielen Möglichkeiten d.h. die Erfahrungen anderer sollten übertragbar sein.

    Gewerbliche Versicherung wurde schon genannt, die jwlg. spots bzgl. Flugrecht zu überprüfen auch ... wichtig ist noch das Thema Persönlichkeitsrechte (sind Personen auf den Aufnahmen zu erkennen) und Zustimmung des (oder der, Stichpunkt Mehrfamilienhaus) Grundstückseigentümer ... aber da ich nicht beruflich mit Koptern unterwegs bin überlass' ich alles Weitere mal den Experten in dem Thema ;)

    PS: grundsätzlich finde ich die Idee gut/interessant ... aber kommt es beim Schornsteinfeger nicht vermehrt auf das Innere im Kamin an?
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • Hallo @Tagtraeumer und willkommen im Forum.

    Ganz so einfach läßt sich Deine Frage nicht beantworten. Vor allem in der Hinsicht, dass es eigentlich seit Gestern, wegen Corona ab 01.01.2021 eine die neue EU-Drohnenverordnung Gültigkeit erlangt.

    Seit April 2017 wurden Luftrechtlich die Ansinnen von privat- und gewerblich genutzten Drohnen gleich gestellt. Von daher benötigst Du „erst einmal“ keine Gesonderte Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde eines jeden Bundesamtes. Wicht für Dich, ist erst einmal der §21b der LuftVO. Hier stehen diverse Verbote drin bei denen Du dann nicht mehr fliegen darfst.

    Hier ist unter anderem im Absatz (1) der Unterpunkt 7 der Dir das Überfliegen von Wohngrundstücken verbietet. Hier bist Du aber auf der guten Seite, als Ausnahme steht dort, wenn Du die Zustimmung der Nutzungsberechtigten hast, darfst Du dennoch dort fliegen. Wenn Du also im Auftrag eines Hauseigentümers dort fliegst, bist Du erst mal Safe. Du solltest aber in jedem Fall alle Mitbewohner informieren, vor allem die der Dachgeschoss-Bewohner. Das Gilt aber nur über dem Grundstück des Auftraggebers, ausgeschlossen sind alle angrenzenden Wohngrundstücke, außer Du hast auch deren Zustimmung. Unabhängig von der Gesetzeslage, würde ich dennoch die Nachbarn von der Aktion informieren, dass erspart manch argwöhnischer Nachfrage oder gar unangenehmem Besuch der Ordnungshüter.

    Als weiteres solltest Du aber auch im Absatz (1) den Unterpunkt 2 (mind. 100 m seitlicher Abstand zu Menschenansammlungen), Unterpunkt 3 (mind. 100 m seitlicher Abstand zur Industrie, Anlagen der Energieversorgung, JVAs, usw.) aber auch den Unterpunkt 5 (mind. 100 m seitlicher Abstand zu Bundesfern- (alle Autobahnen und Bundesstraßen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen) besonders beachten. Nicht das die anderen Punkte nicht auch wichtig wären bzw. untersagt sind, diese kommen jedoch bei Deiner Tätigkeit wohl öfters in Betracht. Gerade Bundesstraßen führen eben auch durch Ortschaften.

    Hier kommt die Allgemeinverfügung in Betracht. Für Baden-Württemberg gibt es eine Allgemeinverfügung mit der einige Punkte dieser Verbote ausgesetzt bzw. unter anderen Bedingungen beflogen werden können. Die ist dann mit ca. 50,- € Kostenpflicht, ist dann aber für einen bestimmten Zeitraum (m.W. 2 Jahre) gültig. Hier steht dann aber auch, dass vor jedem Flug die örtlichen Ordnungsbehörden (Polizei/Ordnungsamt) informiert werden sollen. Ist aber auch ohne eine solche Allgemeinverfügung in Ortschaften immer Ratsam. Informiert heißt hier aber nicht um Zustimmung bitten. Die können aber bei berechtigten Bedenken Dir den Flug dennoch untersagen.

    Alles was Du zu Drohnen in Baden-Württemberg sonst noch wissen solltest, findest Du auf der Internetseite des RP-Baden-Württemberg. Darüber hinaus musst Du Deine Drohne Kennzeichnen und für den gewerblichen Einsatz ordnunggemäß Versichern.

    So kannst Du in jedem Fall für dieses Jahr noch fliegen. Jetzt kommt es aber zum bereits eingangs erwähnten Punkt, dass ab dem 01.01.2020 die neue EU-Verordnung Gültigkeit erlangt. Dann wird alles wieder neu geordnet. Wichtigster Punkt, ist die Erfordernis klassifitierter Drohnen. Je nach Klassifizierung muss diese dann unterschiedliche Anforderungen erfüllen und Du darfst entsprechend der Einstufung nur mit bestimmten Einschränkungen fliegen. Hierzu gibt es hier im Forum bereits einen sehr umfangreichen Thread drohnen-forum.de/index.php/Thr…von-Drohnen-Sammelthread/.

    Das Dumme, bisher gibt es noch keine klassifizierte Drohne (wird es wohl dieses Jahr auch noch nicht geben) und die bisherigen können auch nich nachklassifiziert werden. Nach der neuen EU-Verordnung darfst Du mit Bestandsdrohnen unter gewissen Auflagen weiterfliegen. Hier ist der Artikel 20 zu nennen, wo Du nach den Einschränkungen von A3 (Mindestabstand zu Wohn-, Industrie- und Gewerbegebieten mind. 150 m, Abstand zu Menschen, u.v.m) weiter fliegen darfst.

    Nach Artikel 22 gilt dafür jedoch eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2023 wo Du (vermutlich auch mit bisheriger Allgemeinverfügung) wie bisher weiter fliegen darfst. Voraussetzung für diesen Artikel ist ein Abstand zu Menschen von 50 m sowie ein Kenntnisnachweis (mit Onlinekurs und -test sowie einem zusätzlichen Test vor einer anerkannten Stelle). Auch hier ist jedoch noch nicht alles in trockenen Tüchern, worauf wohl auch die Verschiebung zu begründen ist. Da wird Dir also auch das Regierungspräsidium im Moment nicht weiter helfen können.

    Neben diesen luftrechtlichen Gesetzen gibt es natürlich auch noch weitere Bedingungen (Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Kunsturheberrecht, etc.) was man als Drohnenpilot zu beachten hat. Das sollte für Dich als Gewerbetreibender und Deinen Absichten jedoch nicht über das bisher Gültige hinaus bewegen.

    Du merkst, zur Zeit sind wir alle etwas in der Schwebe. Für Dein Aufgabengebiet ist eine solche Drohne jedoch ein zielführendes Werkzeug welches in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Von daher würde ich das Thema in jedem Fall angehen. Zum Anfang würde ich Dir in jedem Fall die Mavic Air2 empfehlen. Viel Spaß dabei.