Ein Tausend und eine Frage

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    • Ein Tausend und eine Frage

      Einen wunderschönen guten Tag zusammen.

      Zuerst einfach mein schlechtes Deutsch ignorieren. Ich bin nicht sehr lange in Deutschland.

      Ich habe vor ein paar Tagen meine erste Drohne gekauft und zwar die DJI Mavic Mini. Ich habe auch eine Kennzeichnung gekauft da ich gerne mit den Propellerschützer fliege.

      Schon vor dem Kauf habe ich mich über die Gesetze informiert...was ich immer noch mache. Es ist einfach zu viel und ich habe so viele Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

      Hier kommt's:

      Urheberrecht und personenbezogenen Daten:

      Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schrieb:





      Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
      § 23
      (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
      1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
      2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
      3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
      4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
      (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
      Was versteht man hier unter "Landschaft"?

      Laut Wikipedia: Das Wort Landschaft wird vor allem in zwei Bedeutungen verwendet. Zum einen bezeichnet es die kulturell geprägte, subjektive Wahrnehmung einer Gegend als ästhetische Ganzheit (philosophisch-kulturwissenschaftlicher Landschaftsbegriff), zum anderen wird es, vor allem in der Geographie, verwendet, um ein Gebiet zu bezeichnen, das sich durch naturwissenschaftlich erfassbare Merkmale von anderen Gebieten abgrenzt (geographischer Landschaftsbegriff).

      Laut Drohnen-Camp.de:

      Drohnen-Camp.de schrieb:

      Dieses Recht auf Abschirmung gilt auch in der Natur. Deswegen solltest du z.B. an Seen und in Parks besonders sensibel

      gegenüber anderen Personen sein, damit du deren Ruhe nicht unzulässig beeinträchtigst

      Also, was gilt jetzt? Sind Parks und Seen Landschaften oder "sonstige" Örtlichkeit?

      Wenn nicht, wo darf ich denn fliegen?

      In der Stadt?
      Im Wald?
      Am Strand?
      Auf dem Berg?
      über Felder/Äcker (nur Hover, nicht Starten/Landen)?


      Fremde Grundstücke:
      Noch mal Laut Drohnen-Camp.de:

      Drohnen-Camp.de schrieb:

      Das Überfliegen von Wohngrundstücken ist verboten, wenn der Copter mehr als 250 Gramm wiegt oder in der Lage ist, optische Daten, akustische Daten oder Funksignale zu sammeln, zu speichern, und/oder zu übertragen. Bei Flügen mit den gängigen Kamera-Drohnen ist also die Zustimmung desjenigen einzuholen, dessen Rechte betroffen werden könnten. Somit müssen die Eigentümer und ggf. Mieter befragt werden, ob sie mit dem Überflug einverstanden sind. Mehr dazu findest du auch weiter unten.

      Das ergibt selbstverständlich Sinn. Aber...ab welcher Höhe darf man über fremden Grundstücken fliegen, spezifischer vorbei fliegen (z.B. wenn man ein Hyperlapse macht)?
      Oder ist dieses Luftraum bis zum Stratosphäre privat?

      Und wenn man ab X Meter Höhe über einem privaten Grundstück fliegen darf, man kann immer noch zoomen und die private Sphäre verletzen.
      Und wenn ich 50m über meinen privaten Grundstück fliege, ich kann trotzdem in fremden Grundstücken gucken und die private Sphäre verletzen und niemand wird merken wo meine Kamera guckt.


      Fliegen über Felder:

      Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schrieb:

      Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
      Leider diesen Gesetz kann ich nicht vollständig verstehen. Es wäre sehr nett, wenn jemand mir den Gesetz einfacher erklären könnte.

      Welches Luftraum is heir gemeint? Über privaten Grundstücke nicht. Über Naturschutzgebiete nicht. Über Straßen nicht. ?(

      Flieger neben Straßen:

      Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz schrieb:

      "...über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen,

      soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat"
      Laut Wikipedia:
      Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind laut Bundesfernstraßengesetz (FStrG) öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.

      ...also, jede Straße?
      Wo darf ich denn die Drohne fliegen?! Laut map2fly von Flynex man kann nirgendwo fliegen. Entweder ist es ein Flugbeschränkungsgebiet oder ein Landsschutzgebiet oder eine Kontrollzone oder ein Naturpark oder FFH Gebiet (was auch immer das heißt). Im ganzen NRW habe ich ein kleines Dreieck gefunden wo ich fliegen Darf, aber dann es gibt Straßen in der Nähe.
      Was lese bzw. verstehe ich hier falsch?

      Noch ein paar Fragen:
      Gibt es andere Apps wie map2fly (lieber nicht internationale Apps, weil die Daten sind nicht immer aktuell)?

      Kann jemand mir dieses Post zeigen, da ich mich gestern registriert habe und immer noch keine Bestätigungsmail bekommen habe? Nur als eingeloggte Mitglieder kann ich das Post lesen.
      rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht

      Welche Gesetze Paragraphen soll ich ausdrucken um Leute oder Polizisten zu zeigen?

      Gibt es noch etwas, dass ich aufpassen muss?

      Ich möchte nichts falsch machen.

      Vielen Dank im Voraus!
    • Hi,
      um mal von Hinten anzufangen.

      eruthros schrieb:

      Gesetze Paragraphen
      braust du keine ausdrucken denn diese sind den Ordnungshütern bekannt.

      Gute Informationen über das was du darfst oder auch besser nicht darfst gibt es hier: drohnen.de/14181/neue-drohnen-verordnung-ab-januar-2017/

      Landschaft im großen und Ganzen ist das was du außerhalb von Ortschaften findest.

      100m Abstand musst du halten von Bundesstraßen, das sind die mit den gelben kl. Schildern (z.B. B80) plus Autobahnen. Über Landstraßen kann man fliegen darf aber den Verkehr nicht gefährden. Das heißt nicht zu tief fliegen oder Autos verfolgen oder so....

      Über Private Wohngrundstücke fliegst du am besten gar nicht ohne alle Bewohner um Erlaubnis gefragt zu haben (schriftlich).

      Die Max. Flughöhe ist in Deutschland auf 100m begrenzt. Auch wenn du darüber hinaus fliegen dürftest hättest du kein Recht mit dem Kopter/Drohne über ein Wohngrundstück zu fliegen.

      Bitte unterscheide Wohngrundstück und Privatgrundstück. Ein Feld eine Wiese ist ein Privatgrundstück aber du darfst darüber fliegen. Allerdings könnte der Besitzer dir das Starten vom Privatgrundstück verbieten. Kommt aber recht selten vor. Man sollte z. B. dem Bauern nicht unbedingt die Wiese zertreten oder das Korn platt machen. :)

      Aufnahmen von Personen kannst du mach solange diese nur Beiwerk in deinem Video/Foto sind. Beispiel: Du machst ein Foto von einem Wanderweg und es bewegen sich einige Personen dort dann ist dies kein Problem. Nimmst du eine Person aber ins Fadenkreutz ist das nicht in Ordnung.

      Eine Private Haftpflichversicherung solltest du ebenfalls haben die das Risiko von Modellsprot abdeckt.

      Das sind nur ein paar wenige Anhaltspunkte wo ich hoffe das es dir ein wenig hilft. Weiter musst du noch viellesen hier im Forum unter Recht sonst müsste man alles was schon geschrieben steht nochmals schreiben, was keiner so gern möchte.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nobier ()

    • Danke für die Antwort.

      > braust du keine ausdrucken denn diese sind den Ordnungshütern bekannt.

      Vielleicht für die Besitzer des Felders...

      > Landschaft im großen und Ganzen ist das was du außerhalb von Ortschaften findest.

      Naja... wie definiert man Ortschaft? 100 m vom letzten Haus?

      > itte unterscheide Wohngrundstück und Privatgrundstück.

      Mit "privaten Grundstück" habe ich privaten Wohngrundstück gemeint.

      > Eine Private Haftpflichversicherung solltest du ebenfalls haben die das Risiko von Modellsprot abdeckt.

      Ist in meiner privaten Haftpflichtversicherung drin.

      > das Risiko von Modellsprot abdeckt.

      Was meinst Du damit?
    • So da bin ich mal wieder online.

      eruthros schrieb:

      Vielleicht für die Besitzer des Felders...
      Die Gesetze die du evtl. mitnimmst liest keiner weil auch viel zu umfangreich.

      eruthros schrieb:

      100 m vom letzten Haus?
      Das ist eine gute Defunition.

      eruthros schrieb:

      Modellsprot
      Modellsport ist der Oberbegriff für alle möglichen Aktivitäten im Freizeitbereich mit Modellen (Flugzeuge, Kopter, Fahrzeuge usw.) das alles in klein.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel