Luftaufnahmen verkaufen ohne Gewerbe?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Was genau ist daran falsch?
      Lerne gerne dazu, und weiter habe ich ja geschrieben das es nach meinem Wissenstand ist...denn so und danach arbeite ich seit 12 Jahren.
      Komisch, ohne Probleme..und natürlich sogar noch MIT Steuerberater!
      Aber klar....wenns jemand anders weis, her damit. Ich behaupte nix was in Stein gemeißelt geworden ist. Das würde dem Fragesteller ja nicht helfen.
      Also, was sage ich falsch?
    • skyscope schrieb:

      Ob man sich der Gewerbeordnung unterwirft und ein Gewerbe anmeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit deklariert, ist für die Verpflichtung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu versteuern, völlig unerheblich, und letztlich nur für das Gewerbeamt (hinsichtlich Gewerbesteuer), die IHK, die KSK, die Handwerksrolle, usw. usw., interessant.

      Rimuvo schrieb:

      wenn man keine fundiertes Wissen in Steuerfragen hat, sollte man keine Tipps geben, mit dem Hinweis ohne Gewebe und wie man dann dadurch keine Steuern zahlt.
      Sehe ich auch so ... ;) :)

      Als Tipp,im Endeffekt sollte man sowieso eh seinen Steuerberater fragen , oder sogar in die Sperchstunden des Finanzamtes gehen. Denn dafür ist das Finanzamt auch verpflichtet, kostenlose Beratungen zu machen.
      Dann ist mann auf der absolt sicheren Seite.
      Ein Forum ist garantiert der falsche Platz für gesicherte Angaben.
    • GerdSt schrieb:

      Kennedy01 schrieb:

      Auf der anderen Seite ist eine Gewerbeanmeldung auch wirklich kein Hexenwerk.
      Stimmt, aber die Folgen wären drastisch. Da kommt innerhalb weniger Tage gleich Post von der IHK bei denen man zwangsweise Mitglied wird. Danach meldet sich das Landratsamt und will gerne eine Gewerbemülltonne unterbringen. Und so geht das weiter...
      Ich habe dieses Spielchen einmal mitgemacht, nie wieder!

      Gruß Gerd
      Wenn man unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibt (prognostiziert), kann man sich sowohl von der BG, als auch von der IHK beitragsfrei stellen lassen. Mal vom steuerlichen Meldebogen und dessen Befüllung abgesehen, kann ich keinen Nachteil erkennen.