Luftaufnahmen verkaufen ohne Gewerbe?

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    • Luftaufnahmen verkaufen ohne Gewerbe?

      Hallo,

      darf man über eBay Kleinanzeigen anbieten, Luftbilder von engem Grundstück oder Haus zu laben und dies dann an den Auftraggeber verkaufen? Ist hier zwangsläufig ein Kleingewerbe anzumelden oder geht das auch bis zu einem gewissen Rahmen ohne?
      Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um dies zum Beispiel über ebay Kleinanzeigen anbieten zu dürfen?
    • Mobileme schrieb:

      Ist hier zwangsläufig ein Kleingewerbe anzumelden oder geht das auch bis zu einem gewissen Rahmen ohne?

      Diesen "gewissen Rahmen" gibt es eigentlich nicht, heißt, sobald Du Aufnahmen gegen Geld weitergibst, musst Du das dem Finanzamt entsprechend melden, außerdem brauchst Du eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht (unter 200€/Jahr).

      Natürlich gibt es genügend ebay-kleinanzeigen-Nutzer, die sich trotzdem nicht davon abhalten lassen, Aufnahmen zu verkaufen.
    • Da solltest du erst mal deinen Steuerberater fragen. Als Künstler meinen ich muss man kein Gewerbe anmelden. Falls man das erstellen von Bildern als solche auslegen kann.
    • Wenn Du es als Dienstleistung anbietest musst Du ein Gewerbe anmelden.

      Ausnahmen für Kleinigkeiten gibt es nur, wenn Du nicht von vorne herein in Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hast. Auch Dein Hobby teilweise mit zu finanzieren ist in dem Sinne ein Gewinn. Wenn Du mal was aufm Flohmarkt günstig kaufst und später mit Gewinn verkaufst kannst Du das vielleicht plausibel machen.

      Wenn Du aber anbietest, gegen Geld Luftbilder zu machen nicht.

      Und denk mal daran, das hier im Forum auch Leute unterwegs sind, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, ein Gewerbe haben, Steuern zahlen, Genehmigen eingeholt haben, Scheine gemacht haben - die fragst Du jetzt kwasi, ob Du nicht denen Konkurrenz machen kannst, ohne Dir den ganzen Scheiss und die Kosten anzutun - was sollen die sagen?
    • Nach der Gewerbeordnung üben Sie ein Gewerbe aus, wenn Sie einer Tätigkeit "selbstständig und regelmäßig" nachgehen und wenn Sie das Gewerbe "entgeltlich" und "zum Erzielen von Gewinnen" betreiben.
      Man sollte die Und-Verknüpfungen beachten ...

      Wenn man die Tätigkeit regelmäßig und zum Erzielen von Gewinnen betreibt muss man ein Gewerbe anmelden. Umgekehrt werden Gewerbescheine auch wieder eingezogen, wenn keine Gewinne realisiert werden und das Gewerbe aus Liebhaberei betrieben wird.

      Ist es Liebhaberei oder musst du ein Gewerbe anmelden?

      Jetzt kannst Du dir mal einen Businessplan als Einnahmen-Überschussrechnung aufstellen und wenn die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, dann solltest Du evtl. ein Gewerbe anmelden.

      Für das gelegentliche bzw. unregelmäßige Verkaufen von Luftaufnahmen musst Du aber kein Gewerbe anmelden. Wenn man auf Ebay unregelmäßig Sachen verkauft ist auch kein Gewerbe notwendig.
    • Hier geht es um das Anbieten der Dienstleistung auf ebay-Kleinanzeigen, gegen Entgelt und vermutlich auch nicht einmalig Luftaufnahmen zu erstellen.
      Wie man da dem Finanzamt und gegebenenfalls dem Gewerbeamt plausibel machen will, dass dabei keine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt, fänd ich persönlich sehr spannend. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Nach meinem Wissenstand geht der Verkauf in dem kleinen Rahmen ohne Probleme und ohne Gewerbeanmeldeungen etc.
      Das gerade dann wenn Du dafür keine eigene Betriebsstätte hast
      Du kannst sogar Rechnungen schreiben diese aber im Rahmen §19 UstG ohne ausgewiesene Mwst. (ist incl. dann!)
      Das kannst Du machen bis zu einem Umsatz im vergangenen Kalenderjahr von unter 22.000 Euro (Diese Grenze gilt seit dem 1.1.2020 – vorher lag sie bei 17.500 Euro Vorjahresumsatz, Der Umsatz im laufenden Kalenderjkahr darf 50.000 EUR nicht übersteigen.
      Die möglichen zusätzlichen Gewinne einfach in Deiner Steuererklärung angeben und das war´s.
    • Neben den typischen Merkmalen für ein Gewerbe gibt es noch eine Anweisung vom Bundesministerium der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden, nach der auch Ebay entsprechende Verkäufer meldet:

      Laut den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden gilt ein Umsatz von 17.500 Euro oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres als deutliches Anzeichen dafür, dass der Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt und eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer bei eBay erforderlich ist.

      Wenn der TE also im Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 17.500€ tätigt, dann gibt es sehr wahrscheinlich weder Probleme mit Ebay noch dem Finanzamt. Bis zu diesem Betrag müssen keine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern bezahlt werden. Ist also auf der Schiene nix zu holen.
      Bleibt evtl. noch §15 EStG „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“. Grundlage ist die jährliche (private) Einkommensteuererklärung. Allerdings muss dafür aber ein Einnahmeüberschuss vorliegen, was sich leicht verhindern lässt und wir wieder bei der Liebhaberei sind.

      Es ist also lediglich eine Frage der erlaubten kreativen Ausgestaltung der Steuergesetze.
    • Kennedy01 schrieb:

      Auf der anderen Seite ist eine Gewerbeanmeldung auch wirklich kein Hexenwerk.
      Stimmt, aber die Folgen wären drastisch. Da kommt innerhalb weniger Tage gleich Post von der IHK bei denen man zwangsweise Mitglied wird. Danach meldet sich das Landratsamt und will gerne eine Gewerbemülltonne unterbringen. Und so geht das weiter...

      Ich habe dieses Spielchen einmal mitgemacht, nie wieder!

      Gruß Gerd
    • Bevor hier weitere Nebelkerzen gezündet und mal wieder alles in einen Topf geworfen und kräftig durchgerührt wird:

      Ob man sich der Gewerbeordnung unterwirft und ein Gewerbe anmeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit deklariert, ist für die Verpflichtung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu versteuern, völlig unerheblich, und letztlich nur für das Gewerbeamt (hinsichtlich Gewerbesteuer), die IHK, die KSK, die Handwerksrolle, usw. usw., interessant. Welchen Weg man da beschreiten kann oder auch möchte, steht auf einem ganz anderen Blatt.

      Das Finanzamt aber interessieren insbesondere die Einkünfte, die man mit einer selbstständigen Tätigkkeit erzielt - welcher Form diese auch immer hat.
      Die oben kolportierten 17.500 € - ab 01.01.20 22.000 € - markieren dabei die s.g. Kleinunternehmer-Grenze. Bis zu dieser Grenze ist ein selbstständig Tätiger - auch in Nebentätigkeit - nur bspw. nicht umsatzsteuerpflichtig, oder auch von der Pflicht der Erstellung einer Einnahme/Überschussrechnung befreit.

      Das entbindet aber nicht davon, alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - auch in Nebentätigkeit - dem Finanzamt anzuzeigen. Dabei gibt es keine Untergrenze, ab wann das zu erfolgen hat. Wohl aber gibt es Steuerfreibeträge, die vom Finanzamt berücksichtigt werden.

      Was die Liebhaberei und die Gewinnerzielungsabsicht angeht, nimmt das Finanzamt die Bewertung vor. Das Finanzamt stuft dabei die Tätigkeit über eine tatsächliche Vermutung äußerer Merkmale ein, für deren Widerlegung man dann Beweis führen muss. (Beweis des ersten Anscheins, Beweislastumkehr.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Michael67 schrieb:

      Als Künstler meinen ich muss man kein Gewerbe anmelden.
      Fotos mit Drohne machen, wird vom GewA nicht als Künstler anerkannt! Auch nicht als nebensächliche Tätigkeit zum Fliegen!
      Das wiederum fällt nämlich unter dem Bereich Dienstleistung "nur"in den Bereich der IHK, wobei es mit Foto(graf) in den Bereich der HWK fällt. > Das kostet! X(