Dann würd ich sagen, dass man mit Koptern unter 500 g dort auf Sicht fliegen darf. Wichtig ist nur, dass man jederzeit auf Flieger usw. reagieren kann.
CIAO
Mad
CIAO
Mad
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Drohne451 schrieb:
ist zivil (kleine Sportmaschinen) - Zubringer Fluplatz von St. Moritz - bei Samedan gelegen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneZone ()
Bestehende Drohnen der Kategorie A1 mit einem Gewicht über 250g dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 geflogen werden.BAZL schrieb:
Jede Drohne, die in der offenen Kategorie betrieben wird, muss mit einer Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) versehen sein. Drohnen ohne Klassenmarkierung fallen in eine Überganskategorie. In dieser Kategorie gelten leicht angepasste Regeln.
HaPeKa schrieb:
Jetzt ist es offiziell, die Schweiz übernimmt die EU Drohnenregulierung ab 1.1.2023.
Wie vom Gesetzgeber gewünscht, sind in der Schweiz Modellflugzeuge von der neuen Regelung ausgeschlossen.