Schweiz

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • also das blaue auf deinem Screenshot dürfte die 5km grenze um den Flugplatz herum sein. Und 5km um Flugplätze darf man allgemein nicht fliegen.

      ansonsten.

      Bau dir selbst ne Drohne xD. Ich habe mit meinen Eigenbauten keine solchen Probleme.

      Allerdings wenn ich dann etwas illegales tue, muss ich dann auch dafür gerade stehen.

      Was den "Obersee" angeht, so ist der lau Google maps keine 5Km vom Flugplatz entfernt und Drohnenfliegen somit verboten.
    • das kann so eigentlich nicht stimmen und wäre ganz was neues.

      Erstens hat die Schweiz die EU Drohnenregelungbseit 2023 übernommen.

      Dh. Was in deutschland verboten ist, ist es auch in der Schweiz.

      Und das mit den u 250g habe ich noch ganz anders gelernt.

      Drohnen haben nichts um Flügplätze herum verlooren egal wie schwer.
    • Du meinst wohl, in der Schweiz 5 km um einen Flugplatz. In Deutschland 1,5 km ! Eine der Regeln, die in der Schweiz, und auch in vielen anderen Ländern deutlich strenger ist als in Deutschland. Und die Aussage "Was in Deutschland verboten ist, ist es auch in der Schweiz" stimmt ja wohl schon mal überhaupt nicht. Die Schweiz hat zwar "die EU Drohnenregelung seit 2023 übernommen". Das bedeutet aber keineswegs, dass die schweizerischen, nationalen Regeln 1:1 den deutschen entsprechen. Denn die EU-Regeln sehen ja gerade vor, dass die Länder, die sie umsetzen, diese in eigenes, nationales Recht überführen können und sollen. Übrigens auch innerhalb der EU. Deshalb gelten ja auch in den verschiendenen EU-Ländern noch immer unterschiedliche Regeln für UAV. Das gilt auch und gerade bezüglich der Abstände zu Flugplätzen. Hier gelten in sehr vielen Ländern deutlich größere Abstände als in Deutschland.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von DanielH ()

    • @DanielH: Genau, so ist auch meine Interpretation.

      Wobei in diesem Fall die Schweiz doch deutlich liberaler zu sein scheint im Bezug auf Flugplätze - oder?
      Alos so wie ich es gelernt habe, ist BAZL das Maß aller Dinge. Und wenn man BAZL gg DJI NFZ vergleicht, so sind die DJI NFZ wohl deutlicher "strenger"/restriktiver.

      Und wie gesagt, hier bei BAZL kann man das mit dem Flugplatz ja ein-eindeutig nachlesen:
      bazl.admin.ch/bazl/de/home/dro…ishilfe/drohnenkarte.html

      Das hier klingt doch recht eindeutig für mich? Oder übersehe ich etwas?



      Wenn ihr auf dieser Karte in den lilae Beerich hineinklickt (der Näfels, Mollis usw umspannt), dann steht doch dort eindeutig, dass diese EINSCHRÄNKUNG NUR für Drohnen AB 250g gilt?!

      map.geo.admin.ch/?topic=aviati…=1217050&crosshair=marker
    • Slash006 schrieb:

      das kann so eigentlich nicht stimmen und wäre ganz was neues.


      Warum soll das nicht sein können? Ja, die EU-Regularien wurden auch von der Schweiz übernommen. Die Regelung rund um Flugplätze ist jedoch eine national Regelung. Die wurde mit Übereinstimmung von LuftVO 2019/947 Artikel 15 als Geo-Zone definiert. Nach diesem Artikel ist die Schweiz in der Lage nach eigenen Überlegungen eigen Geo-Zonen für das Hoheitsgebiet der Schweiz zu übernehmen.

      Auf der anderen Seite ist die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat. Somit gilt die EU (DVO) 219/947 (in der aktuellen Fassung vom 01.04.2022) nicht für die Schweiz. Die Schweiz kann jedoch in einer eigenen Regelung festhalten, dass sie die EU-Regularien für ihr Hoheitsgebiet übernimmt und die dort ausgewiesenen Rechte für Drohnenpiloten für ihr Hoheitsgebiet übernimmt. Das gilt z.B. für Betreiberregistrierung. Heißt aber nicht automatisch, dass in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten eine Registrierung nach selben Muster anerkannt wird. Dazu müssten die EU-Regularien angepasst werden und die vielen Passagen die Bezug auf einen EU-Mitgliedsstaat hat um die Schweiz zu ergänzen.
    • Naja wenns beim BAZL so steht.
      sollte das schon so sein.

      Ich habe es mal anders gelernt. Aber ist auch schon etwas länger her.

      Für mich hst sich diese Frage noch nie gestellt.

      Meine Eigenbauten sind alle über 250g und die Mini 3, lässt sich da wegen dem Verbot nicht fliegen.

      Ergo kam für mich Fliegen in diesen Bereichen nie in Frage.

      Aber ja wer ne Drohne hat unter 250g die da nicht gesperrt ist kanns ja mal wagen
      Im Falle des Falles kann man ja drauf beharrren, das dies beim BAZL offiziell so erlaubt ist.
    • Schweizer Drohnenkarte hat wenig Einschränkungen

      Hallo Zusammen,
      ich bin verschiedene Orte auf der Schweizer Drohnen-Karte am prüfen und bin erstaunt wie wenig Einschränkungen es gibt:
      bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/drone-maps.html

      Ist das korrekt, oder sind meine Einstellungen in der Karte nicht korrekt?
      Beispiel Rheinfall von Schaffhausen, dort ist keine einzige Sperrung zu sehen. Kann das korrekt zu sein?

      In Deutschland hätte ich Wohngebiete, Industrie, ggf. Wasserwege, Straßen und Naturschutzgebiete.
      Ich habe auch schon Naturschutzgebiete auf der Karte gesehen, aber sehr wenige, in Deutschland sind ja (glaube ich)
      an die 10% Landesfläche Schutzgebiete (FFH, Vogelschutz etc.).
      Danke für euer Feedback.
    • das ist korrekt.

      Zumindest laut der Karte... und eine andere Karte gibt es nicht.

      Aber ich frage mich auch schon manchmal ob das so sein kann...

      Es gibt grundsätzlich wenig Einschränkungen. Und davon sind dann in 90% der Fälle noch Drohnen u 250g ausgenommen.

      Gefühlt darf ich nach der Karte mit meiner Cinelog 20 oder der mini 3eigentlich fast überall Fliegen :)

      Die mini 3 weigert sich allerdings an einigen Orten. (Wo ein Flugverbot für Drohnen ü 250g gilt). Da die in DJI hinterlegte Karte strenger ist, als es die Offizielle Drohnenkarte der Schweiz ist.

      Wenn ich dann an solchen Spots jeweils meine cinelog 20 starte, frage ich mich jedes mal. Ob ich denn das wirklich dürfte.

      Aber die Karte erlaubt es, andere Einschränkungen gab es keine (DABS, Notam). Also wüsste ich nicht was dagegen spricht.
    • Slash006 schrieb:

      das ist korrekt.

      Zumindest laut der Karte... und eine andere Karte gibt es nicht.

      Aber ich frage mich auch schon manchmal ob das so sein kann...

      Es gibt grundsätzlich wenig Einschränkungen. Und davon sind dann in 90% der Fälle noch Drohnen u 250g ausgenommen.

      Gefühlt darf ich nach der Karte mit meiner Cinelog 20 oder der mini 3eigentlich fast überall Fliegen :)

      Die mini 3 weigert sich allerdings an einigen Orten. (Wo ein Flugverbot für Drohnen ü 250g gilt). Da die in DJI hinterlegte Karte strenger ist, als es die Offizielle Drohnenkarte der Schweiz ist.

      Wenn ich dann an solchen Spots jeweils meine cinelog 20 starte, frage ich mich jedes mal. Ob ich denn das wirklich dürfte.

      Aber die Karte erlaubt es, andere Einschränkungen gab es keine (DABS, Notam). Also wüsste ich nicht was dagegen spricht.
      Danke dir. Ich hatte das früher schon mal gelesen, dass die Schweiz da unkomplizierter ist, aber es scheint ja immer noch so zu sein. Das klingt für die kleinen Drohnen schon mal gut. Ich hatte extra meine 1 Zoll-Drohnen (Mavic 2 Pro und Air2s) verkauft um weniger Probleme zu haben.
    • Aktuelle Regelungen in der Schweiz

      Hallo zusammen,

      es geht ins Tessin mit einer DJI Air 3 und ich frage mich, was alles zu beachten ist. Folgendes ist mir bekannt:

      • Die Drohne ist bei den Helden versichert und hat damit einen weltweiten Schutz.
      • Registrierung, Plakette etc. ist in Deutschland erfolgt.
      • Es sind Kontrollzonen zu beachten, sh. Interaktive Karte
      • Die TCS Drohnenapp kann hier helfen
      • Privatsphäre ist zu beachten, d.h. nicht einfach über Privatgrundstücke fliegen
      • Ansonsten ist die Regelung bgzl. Sichtflug, relativer Flughöhe etc. gleich zu Deutschland, weil die europäische Drohnenverordnung gilt


      Ich frage mich jetzt Folgendes:

      • Gibt es darüber hinaus Gebiete, in denen man nicht fliegen darf (z.B. Naturschutz, Sehen, Reservate, besondere Stellen, Talsperren etc.)? Wenn ja, wie finde ich das raus?
      • Gibt es eine gute, zentrale Seite in der Schweiz, die vollständige und gute Auskunft darüber gibt, was verboten ist?


      Besten Dank und Gruß!
    • Deine Vorbereitung hört sich doch sehr gut an. Die maßgebliche Stelle in der Schweiz für Kopterflug ist das BAZL. Soweit du das meiste berücksichtigst, was beim BAZL zu Drohnen steht, kannst du nicht viel falsch machen.
      Der Drohnenguide bspw. zeigt übersichtlich, wie du im grünen Bereich bleibst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • Danke für die Infos! Der Guide kürzt nochmal gut ab, was zu beachten ist.

      Ich bin insofern etwas verwundert, als dass ich außer den üblichen Flugverbotszonen um Flughäfen und kritische Infrastruktur herum kaum Einschränkungen finde, auch nicht in der Natur in den Bergen.

      Auch ist es ja in den Bergen an bestimmten Stellen so, das war die 120 m nach oben (relativ zum Piloten) weniger ein Problem darstellen als Flüge in Talrichtung, bei denen man je nach Haut eine ordentliche "Negativhöhe" erreichen kann, beispielsweise bei einem Staudamm. Aber solange VLOS eingehalten wird, scheint das ja kein Problem darzustellen?