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Siehe Regierung Oberbayern unter Dokumente
Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 25 / 2017
Wirtschaft und Verkehr
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Allgemeinverfügung
der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – zur Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von unbemann- ten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und zur allge- meinen Zulassung von Ausnahmen von Verboten nach § 21b LuftVO in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben des Freistaates Bayern
Bekanntmachung vom 22. Dezember 2017 Aktenzeichen 25-3747-18
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REGIERUNG VON OBERBAYERN
Allgemeinverfügung
der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – zur Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von unbemann- ten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und zur allge- meinen Zulassung von Ausnahmen von Verboten nach § 21b LuftVO in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben des Freistaates Bayern
Bekanntmachung vom 22. Dezember 2017 Aktenzeichen 25-3747-18
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