Fotos für ein Fotobuch

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    • Fotos für ein Fotobuch

      Hallo
      Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mich mal etwas aufklären.
      Ich besitze die Dji mavic mini
      Ich besitze keinen Führerschein oder sonstiges dafür.
      Meine Ortschaft (ca 100Einwohner) hat bald 500 jährige Jubiläum und möchte dazu gerne ein Buch rausbringen. Dazu sollen auch Bilder von den Häuser / Höfen gemacht werden und in diesen Buch abgedruckt werden.
      Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
      Darf ich die Fotos mit meiner Drohne machen und zur Verfügung stellen?(Einverständniserklärung der Eigentümer von den Häusern wird eingeholt).
      Ich möchte dafür kein Geld haben und mache es quasi ehrenamtlich. Das Buch später soll aber verkauft werden und der Erlös einer gemeinnützigen Einrichtung zu Gute kommen.
      Kann mich da jemand aufklären ob und in welchen Rahmen das erlaubt ist und was ich eventuell beachten muss ?
      Vielen Dank
    • Du brauchst keinen Führerschein, aber eine ordentliche Luft-Halterhaftpflichtversicherung, diese gibt es auch projektweise/tageweise. Irgendeine Privathaftpflicht-Erweiterung ist nicht ausreichend.
      Die EInverständniserklärung der Betroffenen hast Du ja. Diese sollte - falls denn für Deine Aufnahmen erforderlich - neben der Erlaubnis zum Überflug vor allem auch das Recht zur Veröffentlichung der Bilder einräumen. Lasse die zur Veröffentlichung bestimmten Bilder später idealerweise von den jeweiligen Eigentümern schriftlich abnehmen.
      Achte ferner darauf, dass auf den Aufnahmen keine Personen erkennbar sind. Selbst wenn sie anfangs zustimmen, können sie die Zustimmung später widerrufen. Das Buch dürfte dann nicht weiter veröffentlicht/verkauft werden.
    • Wenn das Buch verkauft werden soll, wovon ich nach der Beschreibung ausgehe - "...möchte dazu gerne ein Buch rausbringen" und Du ja dafür nicht nur ein Bild machst und beisteuerst, ist es m.E. ein Auftrag in gewerblichem Umfang, für ein gewerbliches Produkt und dann brauchst Du dafür m.E. auch eine gewerbliche Versicherung.
      Aber das ist nur meine Ansicht.
      Edit - wie Skyskope schon erwähnte evtl. eine tageweise gewerbl. Versicherung.
    • Es gibt keine "gewerbliche" Versicherung. Es gibt nur Versicherungen, die Flüge ausschließen, die nicht zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung durchgeführt werden, was unter anderem gewerbliche Zwecke mit einschließt. Eine ordentliche Luft-Halterhaftpflichtversicherung, die man auch alas Nicht-Gewerbetreibender abschließen kann, macht eine solche Unterscheidung nicht.
    • Also meine gewerblich Drohnehaftpflicht schließt private Nutzung nicht aus!
      Und soweit ich das lese, z.B. bei Kopter-profi.de, gibt es da sehr wohl Unterschiede.
      Zitat 1: "Nutzen Sie Ihren Kopter ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung, finden Sie die entsprechenden privaten Drohnen Versicherungen unter der Rubrik private Drohnen Haftpflicht."
      Zitat 2: "Nutzen Sie Ihre Drohne zu anderen als rein privaten Zwecken, finden Sie in der Rubrik Gewerbe die gewerblichen Drohnenversicherungen."
    • Wenn du das als Widerspruch zu meinen Vorbeiträgen siehst, und zudem eine Website wie kopter-profi.de als massgeblich erachtest, sei dir das unbenommen.

      Dass eine Luft-Haltehaftpflichtversicherung Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung nicht ausschließt, ist darüber hinaus selbstverständlich. Gegenteiliges wurde nirgends behauptet.

      Zum Nachdenken:
      Wenn dein Verein dich bittet, Luftbilder für dessen Homepage zu erstellen, zählt das dann zur "privaten Nutzung" oder ist das dann "gewerblich"?
      Ich nehme die Antwort vorweg: Weder noch. Es ist selbstverständlich kein gewerblicher Einsatz, aber es ist auch kein Flug zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung.

      So ist das mit Begrifflichkeiten und Definitionen. Irgendjemand hat darüber nachgedacht, und wieder andere, wie Versicherungen greifen sie nicht grundlos auf.

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    • Möglicherweise stehe ich auf der Leitung, aber dieses Vericherungsgeplänkel scheint mir jetzt sehr aus der Luft gegriffen. Wenn das Buch noch nicht erschienen ist, fliegt skyline im Falle eines Unfalls privat, mit der Erlaubnis über die Grundstücke zu fliegen. Ist das Buch erschienen, fliegt er ja nicht mehr.
    • Was du meinst, ist Versicherungsbetrug. Denn der Zweck des Flugvorhabens ist ja eindeutig.

      Wie dem auch sei, jeder wie er meint, wie er das gegebenenfalls in der Auseinandersetzung mit seiner Versicherung oder kontrollierenden Ordnungsbehörden durchargumentieren kann, und wieweit dann andere Beteiligte wie hier eventuell geschädigte Hausbesitzer, die noch vorher einer Bildveröffentlichung zugestimmt haben, bereit sind in der Sache auszusagen.

      Ich habe hier jedenfalls nichts mehr beizutragen.

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    • skyscope schrieb:

      Es gibt nur Versicherungen, die Flüge ausschließen, die nicht zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung durchgeführt werden, was unter anderem gewerbliche Zwecke mit einschließt.
      "Es gibt Versicherungen, die Flüge, u.a. für gewerbliche Zwecke, mit einschließen" wäre verständlicher gewesen!

      Wie kann eine Versicherung, die Flüge, welche nicht privat (Sport,Freizeit) sind - also wohl gewerblich o.a.(?), ausschließt, automatisch gewerblich mit einschließen? ?(
      Genau das hast Du aber in Deinem verkomplizierten Satz geschrieben!
      Das widerspricht sich und deshalb habe ich das wohl auch etwas falsch verstanden!

      Außerdem ist eine Versicherung für privat (Sport, Freizeit), mit Deinen Worten für "Nicht-Gewerbetreibende", weit günstiger, als eine Versicherung für gewerbliche Zwecke!
      Und genau dafür, also für gewerblichen Zweck, sollte der TE m.E. eine, ggf. befristete, Versicherung haben, um auf der sicheren Seite zu sein.
    • skyline33 schrieb:

      Also heißt das jetzt im Klartext
      Ich schließe eine Versicherung ab
      Hattest Du noch gar keine Versicherung?
      Wenn dem so ist, dann musst Du das sowieso machen!!! Eine Versicherung zumindest für privat (zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung) ist Pflicht, sonst fliegst Du illegal!
      Die Frage ist nun nur noch ob Dein Fall gewerblich ist. Da das Ziel bzw. der (gewerbliche) Zweck der Fotos, bekannt ist, also das Buch, m.E. ja! Unabhängig davon ob eine Bezahlung erfolgt oder nicht.
      Demzufolge solltest Du m.E., wie #11 schon gesagt, ggf. zumindest befristet, an Einschluss von gewerblichen Zweck denken.
      Andere Dinge hatte ja @skyscope in #4 schon genannt.
    • Jens Wildner schrieb:

      Wie kann eine Versicherung, die Flüge, welche nicht privat (Sport,Freizeit) sind - also wohl gewerblich o.a.(?), ausschließt, automatisch gewerblich mit einschließen?
      Genau das hast Du aber in Deinem verkomplizierten Satz geschrieben!
      Das widerspricht sich ...

      Das habe ich nicht geschrieben, und mein Satz ist auch nicht widersprüchlich.
      Lese genauer und denke mehr darüber nach, bevor du einen meiner Sätze kommentierst.

      Das Thema ist auch nicht neu, sondern wurde in zahlreichen Threads in den letzten Jahren thematisiert. Dass Einsteiger damit Schwierigkeiten haben, ist entschuldbar. Alte Hasen sollte aber die Kurve schon lange mal bekommen haben.

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    • skyscope schrieb:

      mein Satz ist auch nicht widersprüchlich
      Stimmt - jetzt habe ich meinen (Lese)Fehler erkannt! Sorry :whistling: :saint:
      Schön das wir darüber geredet ääh geschrieben haben und sich das aufklären konnte. :)
      Jetzt denke ich, wir haben schon irgendwie das Gleiche gemeint!?
      Trotzdem wäre es m.E. verständlicher gewesen, einfach zu schreiben: "Es gibt Versicherungen, die gewerbliche Flüge ausschließen"
      Das wäre dann eine Versicherung für nicht gewerbliche/private Flüge.
      Im Umkehrschluss ist eine Versicherung, die gewerbliche Flüge einschließt, eben eine gewerbliche Versicherung.
      Ich finde, das kann man, zur besseren Unterscheidung, schon so nennen! :)
    • Fein, das ist eine Basis.

      Jens Wildner schrieb:

      Im Umkehrschluss ist eine Versicherung, die gewerbliche Flüge einschließt, eben eine gewerbliche Versicherung.
      Ich finde, das kann man, zur besseren Unterscheidung, schon so nennen!
      Das sehe ich nicht so, da es zu falschen Annahmen führt.

      "Gewerblich" setzen viele nämlich mit "Geld verdienen" gleich. Nach dem Motto: "Ich fliege doch nicht gewerblich, ich bekomme dafür ja kein Geld. Dann brauche ich also auch keine gewerbliche Versicherung."
      Siehe viele andere Beiträge dazu hier im Forum und in anderen Foren oder bei Facebook/IG.

      Deshalb beharre ich so auf den Zweck des Vorhabens, und ob er eben dem Sport oder der Freizeitgestaltung zugehörig ist, oder nicht.
      Nur darum geht es. Von "gewerblich" oder "gewerbsmäßiger Nutzung" steht weder in der LuftVO, noch im LuftVG oder in der LuftVZO etwas, wenn es um die Versicherung von Flugmodellen und UAS geht.

      Also sollte man das auch nicht verwenden. Denn nur so wird deutlich, dass es auch abgesehen von "gewerblicher Nutzung" eben noch viele andere Vorhaben gibt, die trotzdem nicht einem privaten Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung dienen, die aber dennoch keinen gewerblichen Zweck haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich habe mich dazu mal beim DMFV informiert, wo ich Mitglied bin.
      Ich habe die "Gold" und da steht in den AGB, dass nebengewerbliche Flüge erlaubt sind, aber jetzt kommts: KEIN UAS Einsatz!
      Also ich dürfte dann mit einem Werbebanner auf ner Messe fliegen und gegen Bezahlung Werbung machen.

      Im Falle von Fotos wird Dein Flugmodell zum UAS und da greift m.E. KEIN private Haftpflicht und auch keine private Drohnenversicherung.

      Der DMFV hatte mir 2 Optionen angeboten, tageweise oder komplett.

      Die Preise variieren je nach Deckungssumme zwischen 100 und 500 EUR und darüber.

      Da ich immer die höchst mögliche Deckung wähle, wären das bei mir p.a. 500 gewesen und hatte daher mein Vorhaben gelassen.

      Natürlich kannst Du privat fliegen und die Fotos machen, nur eben nicht im Album.

      Einzig eine Frage stellt sich mir: Die Versicherung zahlt ja privat immer dann wenn etwas passiert. Die Fotos werden aber NACH dem Flug veröffentlicht, also dann, wenn der Ernstfall schon eingetreten ist. Woher will die Versicherung dann eigentlich wissen, was mit den Fotos hätte passieren sollen? Ggf. ist sogar die Speicherkarte beschädigt und die Daten sind verloren.
      Das ist nur eine Frage, die ich mir stelle, KEIN Aufruf zu illegalem handeln.
      Ich selber habe wie gesagt, mein damaliges Vorhaben nicht umgesetzt.
    • Michael67 schrieb:

      Einzig eine Frage stellt sich mir:


      Das ist das gleiche "System", was in Beitrag 9 schon angesprochen wurde. Siehe dazu Beitrag 10.

      Fotos werden immer nach einem Flug veröffentlicht, das ist kaum ein Argument sein.
      Und Versicherungen sind entgegen landläufiger Meinung auch nicht dumm, oder faul, wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche zu Schadensregulierungen geht. Da sollte sich gegebenenfalls jeder seine eigene Grube graben, und Spekulationen zu irgendwelchen letztlich betrügerischen Szenarien möglichst unterbleiben.
    • skyscope schrieb:

      dass es auch abgesehen von "gewerblicher Nutzung" eben noch viele andere Vorhaben gibt, die trotzdem nicht einem privaten Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung dienen,
      Dem stimme ich zu und das haben wir ja hier, an diesem "Fall", auch versucht klarzustellen.
      Doch ich denke, gerade in diesem Bereich liegt, wie vieles andere auch, die Verantwortung bei dem Fernsteuerer. Wer sich nicht ausreichend zu diesem Thema informiert, bzw. nich damit auseinandersetzt, z.B. dass es, auch ohne unmittelbaren Geldfluss, gewerblich sein kann, muss ggf. eben die Konsequenzen tragen.
      Wer das nicht kann oder will, sollte nicht fliegen! Unwissenheit schützt ggf. nicht vor Strafe!
      Ich fand es deshalb gut, dass der TE sich vorher Gedanken gemacht und gefragt hat und hoffe, dass er und andere, die das lesen, ggf. nun besser die richtigen Entscheidungnen treffen können. :)