Mavic Air 2 nach Start wie ein Stein heruntergefallen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DonKingMat schrieb:

      Auch kurz vor der von Perfi55 erwähnten Stelle steht: „NICHT von einer sich bewegenden Oberfläche aus starten,...“. Was (juristisch hinbiegbar) Deiner Hand entsprechen kann.

      Hätte ich selbst nicht gedacht, dass das ein Thema sein kann. Mit Deinem Beitrag hilfst Du in erster Linie der Community, vorsichtiger zu sein. Danke!

      Also und an Deiner stelle würde ich mich mittiger verhalten. Also nicht auf Deine Kundenunzufriedenheit und Deine Erwartungen pochen, sondern freundlich versuchen, klar zu machen, dass der Fall für Dich damit nicht abgeschlossen ist und Du mehr Details wünschst (nicht forderst oder erwartest).

      Faktisch bist Du in der irgendwie schlechteren Position. Die Anleitung gibt es vor und angeblich über die Logfiles haben sie das tatsächlich entdeckt ....

      Sau spannend! Drücke Dir die Daumen! Echt. Aber schlaf ne Nacht, bevor Du ne Dampfhammer Mail an DJI abfeuerst :)
      Wie Don schon schrieb: Versuche deine womögliche Antwort nicht aus dem Bauch heraus zu steuern... das jenes kein erwünschtes Ergebnis von DJI war, ok, drücks weg, hast Refresh,
      aber ich würde auch dranbleiben wollen, aber feinfühlig :/
    • Ralf-M schrieb:

      Es ist ja vermutlich absolut ausgeschlossen das dji deutschsprachige Mitarbeiter hat und die zufällig eins der größten deutschen Foren zu dem Thema kennen?
      Klar, vor allem frag ich mich wie die anhand der logs das dingfest machen, dass man evtl aus der Hand bzw. einem beweglichen Untergrund gestartet sei.

      Anhand GPS-Daten glaube ich wohl kaum. GPS-Messungen sind nur bedingt genau und liefern quasi ständig andere Positionen.

      Finde ich merkwürdig. Ich möchte ja nicht über versteckte Video-Dateien irgendwo in der Drohne nachdenken...
    • Ich habe meine Antwort bereits tatsächlich direkt aus dem Bauch heraus verfasst. Ich denke ich war respektvoll, aber ehrlich. Das mit der Hand habe ich wohl so in der Fehleranalyse beschrieben - da die Mavic ja vom Start aus knapp 20 cm abgehoben aber 1,5 m nach unten gefallen ist, war das allerdings auch offensichtlich.
      Was ich persönlich kritisch finde ist die Aussage, dass man immer von einer ebenen Fläche starten soll. Die ganzen Werbeaufnahmen der Mavic Air 2 sind sicherlich nicht nur von ebenen Flächen erfolgt (besonders Aufnahmen im Hochgebirge, wo es schlichtweg keine ebenen Flächen gibt - geschweige den die MA2 so gebaut ist dass sie ohne besonderen Eingriff (Armverlängerungen oder Palm Launch) auf steinigem, gerölligem oder felsigem Untergrund starten kann.
      Damit würde DJI ja aussagen, dass die Mavic Air 2 immer nur von einer absolut ebenen Fläche gestartet werden DARF, um eine gewisse Gewährleistung zu erhalten.

      Nun sehe ich aber ein Kompromiss in der Sache ohne lange, lange auf meine Drohne warten zu müssen - Soll ich nun die Reperaurkosten von 130 € selber zahlen oder den CAre Refresh für 79 € aufbrauchen? Was wäre taktisch sinnvoller?

      Gruße MTM
    • Habe tatsächlich nochmal meinen report angesehen und wirklich nicht erwähnt von Hand gestartet zu haben..

      Wenn ich care refresh wähle - wird dann die Drohne ersetzt - also nicht repariert und eine "neue" versandt? So lese ich das zumindest aus der Beschreibung heraus..
      @Juergen0566 care refresh kann ich aktivieren - nur die Garantie wird nicht gewährleistet.

      Ich denke ab jetzt werde ich meine starts immer separat aufnehmen...
      Bilder
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    • Eine neue bekommst du wohl nicht. Du bekommst ein neuwertiges oder eines in dem entsprechenden Zustand. So steht es bei DJI auf der Seite.

      Entweder sie können deine Drohne reparieren oder du bekommst ein gleichwertiges Gerät.

      Hab das noch nicht nachgelesen ob das bei jemanden so war dass er eine neue bekommen hat.

      Musste mal in die Runde fragen.

      Nachtrag: Auf der DJI-Seite steht nur:
      4. Die Ersatzgeräte befinden sich im neuwertigen, oder beinahe neuwertigem Zustand in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit.

      Meine Drohne ist gut 2 Monate alt und absolut neuwertig da kein Kratzer etc., aber eben nicht neu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Juergen0566 ()

    • Die die ersten Versicherungsfälle wurden mit einer neuen Drohne abgewickelt.
      ganz einfach, weil es noch gar keine gebrauchten und wieder reparierten Drohnen bei DJI gab.

      Mittlerweile dürften aber wiederaufbereitete Drohnen zur Verfügung stehen.

      Natürlich gibt es auch im Gebirge ausreichend flache startmöglichkeiten. Gegebenenfalls schafft man sich eine durch ein Helipad.

      Ein Handstart mag nicht den Vorgaben von DJI entsprechen, aber den beschriebenen Unfall erklärt es nicht wirklich.
      Bei einem Handstart besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko, oder man kann mit ungeschickte Bewegung die Drohne mitreißen.
      Beides ist hier nicht passiert.
      dass die Drohne nach vorne weg kippt und fällt ist durch den Handstart nicht zu erklären.

      Es es gibt drei Arten den Schaden zu regulieren.
      Eine ist die versicherungsleistung durch care refresh. Eine gekaufte Leistung, die auch grundsätzlich Pilotenfehler absichert.

      Die zweite ist die Garantie des Herstellers, die Du offenbar in Anspruch nehmen wolltest.
      Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers deren Bedingungen er nach seinen Wünschen festlegen kann.

      Die dritte ist in Deutschland die Gewährleistung (Sachmangelhaftung).
      Dass der Handstart ursächlich für die Fehlfunktion ist, ist nicht offensichtlich. In den ersten 6 Monaten, und in denen befinden wir uns alle noch, gilt die Beweislastumkehr.
      Der Verkäufer müsste nachweisen, dass der Schaden aufgrund einer Fehlbedienung verursacht wurde. Er muss also nicht einfach nachweisen, dass es eine Fehlbedienung gab, sondern diese muss auch bewiesenermaßen die Ursache für den Schaden sein.


      Du hast versucht die Garantie zu beanspruchen. Solltest du deine Drohne jedoch bei einem deutschen Händler erworben haben, solltest du den Verkäufer bezüglich der Sachmangelhaftung in Anspruch nehmen.


      Einer von vielen Gründen, warum ich nie wieder eine Drohne direkt bei DJ er bestellen werde.
    • Andro-IT schrieb:

      Die die ersten Versicherungsfälle wurden mit einer neuen Drohne abgewickelt.
      ganz einfach, weil es noch gar keine gebrauchten und wieder reparierten Drohnen bei DJI gab.

      Mittlerweile dürften aber wiederaufbereitete Drohnen zur Verfügung stehen.
      Woher hast du die Info?
      Das steht auf der DJI Seite aber anders erklärt. DJI kann vielleicht ein Neugerät zurück schicken, tun müssen sie das aber nicht. Sonst stünde dort bedingungslos Neugerät, und das ist ja nicht der Fall. Ich würde mich da nicht drauf verlassen.
      Wenn die Ersatzteile haben, dann können die diese speziell auch reparieren und brauchen dafür nicht die ganze Drohne auszutauschen. So steht es zumindest bei denen auf der Seite.
      Die werden wohl auch nicht irgendwann nach Verkaufsstart der Drohne den Text dort geändert haben.

      Auszug Care Refresh:
      unter I. Für die Mavic Serie und die Spark können folgende Bestandteile ersetzt werden: Fluggerät, Gimbal, Kamera, Batterie und Propeller.

      Das heißt für mich, wenn ich denen eine Drohne schicke mit defekten Gimbal, dann wird es wohl so sein daß dieser repariert wird und du hast bis auf den Gimbal dein altes Gerät wieder zurück.

      Ich mein, ich gönne ihm ja ein Neugerät, nur darauf festlegen würde ich micht nicht.
    • Er hat sich doch nicht festgelegt.
      Er sagte doch nur, dass die ersten Fälle mit einem Neugerät abgewickelt wurden, da es noch keinen Ersatz gab (bei Schäden, wo eine Reparatur z.B. nicht möglich war).
      DJI Mavic Air 2 - Fly More Combo
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      iOS only (u.a. iPhone 15 Pro Max)
    • Oh, Du bist ja ein ganz freundlicher ;)

      Nein, ich verstehe es so, dass Du seine Aussage, dass zu Anfang (als die Air 2 neu auf dem Markt war), bei einem Schaden neue Air 2 im Austausch geschickt wurden. Das war in der Tat der Fall, denn einige haben Geräte mit ADS-B erhalten, nachdem sie getauscht wurde.

      Das ist bei vielen Herstellern in diversen Bereichen ähnlich (iPhone, Samsung, usw.).

      Es hat sich weder Jemand festgelegt, dass es eine Neue gibt, noch sonst was.

      Aber vielleicht verstehe ich Dich wirklich nicht.
      Dennoch, man kann auch freundlich bleiben. Aber vielleicht liegt das bei Manchen nicht in der Natur.

      Aber Du bist herzlich eingeladen, das verständlich zu erklären, was Du meinst.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sackelrapp ()

    • Mühsehlig, aber trotzdem für dich nochmal:

      Sequoia schrieb:


      Nein, ich verstehe es so, dass Du seine Aussage, dass zu Anfang (als die Air 2 neu auf dem Markt war), bei einem Schaden neue Air 2 im Austausch geschickt wurden. Das war in der Tat der Fall, denn einige haben Geräte mit ADS-B erhalten, nachdem sie getauscht wurde.

      ...

      Es hat sich weder Jemand festgelegt, dass es eine Neue gibt, noch sonst was.

      Ob sie eine neue Drohne schicken oder nicht liegt aber in ihrem Ermessen. Da hat man zu Anfang keinen Einfluss drauf gehabt wie auch jetzt nicht.

      So und nicht anders war das gemeint.

      Ich gehe nicht von hören sagen aus, sondern von dem was ich schriftlich habe, und das ist nunmal nicht mehr wie der Text der bei DJI Care geschrieben steht.

      Ich hoffe das ist jetzt einigermaßen verständlich gewesen.
    • Okay. Da stimme ich Dir zu, und habe auch nie etwas Anderes behauptet.

      Es war jedoch zu Beginn nun mal so, wie auch bei Apple, Samsung, und sonstigen Firmen, dass neue Air 2 geschickt wurden, da es einfach noch keine Refurbished Geräte gab.

      Das steht selbstverständlich nirgendwo, und hier hat auch nie Jemand gesagt, dass es so sein muss, sondern, dass es so war, denn das ist in der Branche gängige Praxis.
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    • Sequoia schrieb:

      Es war jedoch zu Beginn nun mal so, wie auch bei Apple, Samsung, und sonstigen Firmen, dass neue Air 2 geschickt wurden, da es einfach noch keine Refurbished Geräte gab.
      Genau so und logisch, keine Rückläufer kein Refurbished..

      Das mit dem Starten von schrägen Flächen ist nur schwach formuliert in dem man von einer ebenen Fläche Staren soll und auf Seite 42 der BA steht unter Punkt 7. sogar die Möglichkeit von einer Beweglichen Oberfläche (Boot) starten kann. Man soll aber vorsichtig fliegen.

      Der Wiederspruch folgt dann auf Seite 44 (Automatisch Starten/Landen) unter dem Warnzeichen Punkt 2 NICHT von einer sich bewegenden Oberfläche aus starten...z.B. Boot

      Ja was denn nun.

      So richtig verstehe ich da die Position von DJI nicht.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel