B69 schrieb:
hast Du dazu bitte eine Quelle denn das würde ich mir gerne ausdrucken und zu meinem "Info-Zettel" für klugscheissende Wutbürger klemmen
Das hat mir die Luftfahrbehörde schon bestätigt:
§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(Durch Störung)
dejure.org/gesetze/StGB/315.html