Darf ich beliebig über Felder, Wiesen und Wälder fliegen und filmen? Jemand droht mit Anzeige.

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    • skyscope schrieb:

      "Das bloße Beschädigen einer Anlage reicht nicht aus."
      Während diese Fliegt ?? :whistling: =O
      Also, ich schon das es ausreicht für §315 wenn Du einem Flugzeug/Heli/Ballon etc im Flug ein Loch in die Aussenhaut ballerst. ;)
      Sehr merwürdig wie Du das so siehst.

      Und zum Thema Gebot,
      Beispiel: Rechtsfahrgebot bedeutet in Gesetzform §2 Abs 2 StVo: (Zitat) "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."

      Selbst hier ein Gummiparagraph " es ist möglichst".
      Insofern ist ein Gebot eben ein Gebot (Gebietet) und kein festgelegets Gesetz welche nach strengen Normen anzuwenden ist.
      Somit hat der Richter dies für sich so ausgelegt, was evtl rechtens ist, aber aufgrund der Gefährdungslage in meinen Augen (und vieler anderer auch) falsch angewendet wurde.
      Man bedenke 1000g oder mehr Drohne, über oder in der Nähe von Menschen, unkontrolliert (durch Beschädigung oder Zerstörung)

      Somit bleibt für ganz klar auch hier, oder gerade hier, der §315 ganz klar anwendbar. Und nicht ein "Gebot" zu berücksichtigen!
    • Über Paragaphen und deren Gummiartige substanz zu streiten lohnt nicht. Das fast alle Gesetze und deren Paragraphen wie aus Gummi gemacht sind sieht man schon daran, dass die Gerichte so viel zu tun haben.

      Ich habe ein mal viel mit dem BetrVG zu tun gehabt da waren die Paragraphen eher das unwichtige und dienten mehr als Überschrift und Fundsache, viel wichtiger waren die unzählichen Seiten mit den Auslegungen zu den jeweiligen Paragraphen.

      insgesamt §§132 ca. 50 Seiten mit Auslegung rund 2400 Seiten.

      Es lohne also nicht darüber zu Simulieren ob oder ob nicht Anwendbar denn entschieden wird vor Gericht.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • @MST , ich halte es für ziemlich zwecklos, sich mit jemandem auszutauschen, der sich bereits formallogischen Grundprinzipien so beharrlich widersetzt.

      Du magst vielleicht mal ganz simpel unter Gebot (Rechtswissenschaft) einsteigen. Danach empfiehlt sich ein Blick auf die "Deontische Logik" sowie dringend ein Abstecher zur Abteilung "Rechtliche Terminologie" und "Rechtsförmlichkeit".

      Vielleicht gelingt dir ja, ein Verständnis der juristischen Methodologie zu entwickeln, und vielleicht kannst du sogar die für dich bestehende Kontroverse zwischen klassischer Logik und Normenlogik auflösen.
      Danach können wir uns gegebenenfalls gern weiter und ausschweifend über Urteile austauschen und Auslegungen erörtern.

      Momentan habe ich jedoch eher hier den Eindruck, als würde mich ein Blinder davon überzeugen wollen, wie die Kameraführung bei einem Film denn zu bewerten ist.

      Dein § 2 Abs 2 StVO ist übrigens ebenfalls eine Handlungsverpflichtung, mithin ein Gebot. Das "möglichst" bezieht sich auf § 1 Absatz 2 StVO.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Momentan habe ich jedoch eher hier den Eindruck, als würde mich ein Blinder davon überzeugen wollen, wie die Kameraführung bei einem Film denn zu bewerten ist.
      In jedem Beitrag ein überheblicher Seitenhieb um pers. zu Diffamieren...ztztztzt :sleeping: :( :thumbdown:
      Das wird Deine teils sehr merkwürdigen Darstellungen oder einfach nur DEINE Meinungen aber nicht untermauern oder besser machen Skyscope.



      Und leider hast Du sachlich die Frage gar nicht beantwortet und lieber wohl wieder bei google.de schon fast Philosophische Ergüsse der Fremdwortsammlung-Idologie gesucht?(Vermutung!)
      1. Ich habe eine Verständniss für juristische Methologie: ich kann Lesen und es gibt Gesetze :)
      2. Will ich gar keinen Austausch mit Dir, evtl nur mal eine Frage beantwortet haben...ohne jedesmal herablassende Äusserungen von Dir inclusive.
      3. Ich stelle Meine Meinung dar, und aktzeptiere auch die der anderen....und auch nur durch diese Vielfalt ergibt sich evtl ein nützliches Ergebniss.
      4. Betr. Deiner letzten Behauptung §2 Abs 2 StVo fragt sich der geneigte User warum es denn nicht wörtlich so im Gesetz steht, und explizit als "Gebot" und mit den Worten "möglichst" formuliert ist. :!:
      Es besteht extrem großer Handlungsspielraum bei "Geboten" für Richter und Strafvervolgungsbehören! Insofern hätte auch hier im Fall Drohne der Richter komplett anders entscheiden können.....mehr habe ich nicht gesagt.
      Denn genau dafür gibt es Insantanzen.... ;)
    • Fein, dann vielleicht mal kürzer, weniger "merkwürdig", und ganz ohne Link- und Rechercheangebot?

      MST schrieb:

      Somit bleibt für ganz klar auch hier, oder gerade hier, der §315 ganz klar anwendbar. Und nicht ein "Gebot" zu berücksichtigen!
      Falsch, Ist völlig unlogisch! Meine Meinung.
      Du verstehst die Zusammenhänge wohl nicht? (Vermutung!)

      So besser?

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Du verstehst die Zusammenhänge wohl nicht? (Vermutung!)
      ..fast besser .... :thumbup: ^^
      ich sage es dann man auch: Du verstehst die Gesetze nicht? (meine Meinung nach) :D

      Hört sich auch von mir doof an, oder? :S


      In Zukunft einfach direkt persönliches lassen und gut ist (und ja, ich packe mir auch an meine kleine Nase!)
      Und schon ist die Welt ein wenig freundlicher :thumbup:
    • MST schrieb:

      ..fast besser .... :thumbup: ^^
      Na also, wenigstens haben wir dann einen gemeinsamen Modus zur Kommunikation gefunden. Das ist doch schon mal was. :thumbup:

      Ich hoffe, du kannst mir freundlicherweise dennoch nachsehen, wenn ich meine Meinungen und Vermutungen ab und an für andere mal mit einem Link oder einer Quelle belege oder erläutere. Wenn das dann für dich merkwürdig erscheint, am besten einfach weiter nicht berücksichtigen. :thumbup:
    • @MST es könnte sein, dass @skyscope mit Geboten Recht hat. Gebot ist das Gegenteil von Verbot.
      In dem angesprochenem §2 StVO steht im Abs.1 "müssen" Notorische Linksfahrer werden auch bestraft. Der Abs.2 versteht sich auf engen Landstraßen, wo viele in der Mitte fahren und beim Überholen wundern die sich wenn man Lichthupe gibt. Auch müssen Gebote auf Gebotsverkehrsschildern zwingend eingehalten werden.
      edit: nicht-regelkonformer Teil gelöscht (A.1)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • @Toralf,

      ja natürlich wird Links Fahren bestraft, kann sogar eine Nötigung darstellen.
      Darum gehts doch gar nicht im grundsätzlichen.
      Allerdings hat jeder Polizist UND Richter Handlungsspielraum. Beim Links-Fahren unds Überholen bei LKW (Thema Elefantenrennen) gibt es aber genau für das Gesetztesproblem "Gebot" extra nun endlich eine konkrete Angabe um deutlich einen Verstoß ahndnen zu können. Da heist es jetzt nach 45sec muß der Vorgangn beendet sein. Denn alles andere was "Links-Mittelspur" angeht war bisher (ist es noch) eher eine subjektive Lage.
      Darum gehts...
      Insofern KANN auch der §315 ganz locker im Drohnenfall angewendet werden, ganz klar. Und man sollte nicht behaupten man wäre "dumm" oder "Blind" nur weil es ein (!) Richter mal anders gesehen hat, oder?

      @skyscope
      Meinungen gehen immer klar, hochtrabende Behauptungen eher nicht...jetzt hast Du es wohl verstanden?! Wäre schön.... :thumbup: :)
    • Die Aussage eher nicht, aber die schriftliche Begründung worauf sich die Aussage/Urteil seiner Auffassung beruht.
      Da gibt es Gesetze und Grundlagen etc etc die wie schön gesagt die "Internet-Juristen" erst gar nicht finden. :)