Darf ich beliebig über Felder, Wiesen und Wälder fliegen und filmen? Jemand droht mit Anzeige.

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    • Darf ich beliebig über Felder, Wiesen und Wälder fliegen und filmen? Jemand droht mit Anzeige.

      Meines Wissens nach darf man Felder, Wiesen und Wälder wegen des Betretungsrecht beliebig betreten. Auch wenn diese eingezäunt sind und jemanden gehören. Ausnahmen wären zum Beispiel wenn z. B. Mais angebaut wird und man durch das betreten den Mais beschädigt. Das beschädigen von Mais ist aber wiederum nicht möglich, wenn man mit seiner Drohne über die Felder fliegt. Natürlich darf man nicht über Wälder und Wiesen fliegen, wenn es ein Naturschutzgebiet ist.

      Das filmen ist denke ich auch erlaubt, ansonsten wäre Landschaftsfotografie ja auch verboten.

      Letztens benutze ich meine Drohne auf einer Wiese und leider kam wieder einmal ein Mann auf mich zu. Er behauptet er kenne den Bauern und ich dürfte über die Wiese nicht fliegen, da dass das Eigentum eines Bekannten wäre. Erst recht dürfte ich deshalb nicht filmen. Das Highlight war für mich das er behauptete das ich Tonaufzeichnungen machen kann. Er sagte er wäre (wahrscheinlich selbsternannter) Drohnenexperte und kennt sich bestens mit den Gesetzen aus. Ich habe erklärt das ich nichts gewerblich hier mache, aber er behauptet trotzdem ich bräuchte einen Genehmigung von dem Besitzer der Wiese und wenn eine Wiese der Stadt gehört müsste ich da eine Genehmigung beantragen. Vor einiger Zeit hätte es hier auch Anzeigen gegen Drohnenpiloten gegeben. Ich würde hier einige Straftaten begehen und er würde das vielleicht melden und Anzeigen. Dann hat der Typ noch ein Foto von mir, meinem Auto und dem Feld gemacht. Ich habe den Mann nach dem ich eh nicht mit dem diskutieren konnte ignoriert. Ich habe ehrlich gesagt gar keinen bock mehr auf solche Typen und werde demnächst nur noch mit Musik und Kopfhörern fliegen. Ich bin jetzt ca. schon bei der sechsten Anzeige die mir dieses Jahr schon gedroht wurde. Bis jetzt kam keine Anzeige bei mir an. Nur diesmal war es richtig nervig, da ein Kumpel bei mir war.

      Könnt ihr mir weitere rechtliche Grundlagen nennen bzw. Gesetze und Paragraphen warum ich über z. B. private Wiesen, Felder und Wälder fliegen darf nennen? Würde das dann ausdrucken und solchen typen in die Hand drücken damit diese schneller verschwinden und einen nicht auf irgendeiner ausgedachten Grundlage mit rechtlichen Schritten drohen.
    • Könnt ihr mir weitere rechtliche Grundlagen nennen bzw. Gesetze und Paragraphen warum ich über z. B. private Wiesen, Felder und Wälder fliegen darf nennen?
      Nein, weil die LuftVO nur regelt wo nicht geflogen werden darf. Erlaubt ist es dann wenn sich kein Paragraph findet der es verbietet. Du kannst dir also nur die ganze LuftVO ausrucken, und die Störenfriede bitten dir zu zeigen wogegen du verstößt.

      Den Fall mit dem angeblichen Freund vom Besitzer der Wiese hatte ich auch schon. Ich hatte auf der Wiese sogar noch zwei Racing Gates aufgestellt. (Diese war nicht eingezäunt)
      Eine halbe Stunde später kam zufällig der Besitzer höchstpersönlich vorbei, und hatte überhaupt nichts dagegen. Der hatte den Lärm gehört, und wollte mich zum Wildschweine vertreiben engagieren. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • Ich hatte auch schon Kontakt mit Leuten, die sich an der Drohne störten. Bin aber eher der offene Mensch und begegne solchen Angelegenheiten wenn es geht immer freundlich.
      Einmal bin ich ohne es genau zu bemerken über ein Grundstück nahe einer Bockwindmühle (beim großzügigen umkreisen) geflogen und der Besitzer kam genervt angelaufen.
      Ich habe mich erstmal entschuldigt und ihm dann ein wenig erzählt, was ich genau mache und warum. Dann haben wir uns zusammen das gerade aufgenommene Video angeschaut und er war zufrieden, dass ich sein Grundstück nicht mit aufgenommen hatte.
      Es war eindeutig zu sehen, dass ich die Windmühle im Fokus hatte und nichts anderes. Am Ende haben wir beide gelacht und alles war gut.
      Man muss sich halt zusammenreißen und auch bei scharfen Vorwürfen erstmal ruhig, besonnen und freundlich bleiben. Wenn man gleich dagegen argumentiert dürfte das in den wenigsten Fällen "gut" ausgehen.
    • MA2-Max schrieb:

      Meines Wissens nach darf man Felder, Wiesen und Wälder wegen des Betretungsrecht beliebig betreten. Auch wenn diese eingezäunt sind und jemanden gehören.
      Das ist so wie von dir formuliert ganz sicher nicht richtig, und sowieso nicht zu pauschalisieren, da es u.a. vom Bundesland abhängig ist, sowie von der Art des Zauns und von der Begründung als rechtliche Grundlage, warum dieser errichtet wurde. Auch die Jahreszeit und die Art der Bewirtschaftung des Feldes oder der Wiese (bspw. Saat, Wuchs, Beweidung, usw.) ist maßgeblich.

      Das Thema wurde u.a. hier bereits ausführlich besprochen: Fliegen auf Feldern und Wiesen (in der freien Landschaft) , wie alles in diesem Forum ohne jegliche rechtliche Gewähr, darüber hinaus gibt es seitdem bereits auch wieder weitere Rechtssprechungen für diverse Bundesländer dazu.

      Ein Foto darf von Dir ohne Deine EInwilligung übrigens nicht gemacht werden, das stellt einen erheblichen Eingriff in Dein Persönlichkeitsrecht dar. Wenn jemand ein Anliegen hinsichtlich der Personenfeststellung hat, steht ihm frei, die Polizei zu rufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Ein Foto darf von Dir ohne Deine EInwilligung übrigens nicht gemacht werden, das stellt einen erheblichen Eingriff in Dein Persönlichkeitsrecht dar. Wenn jemand ein Anliegen hinsichtlich der Personenfeststellung hat, steht ihm frei, die Polizei zu rufen.
      Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild sind 2 verschiedene Dinge!
      Was Du meinst wird wohl letzteres sein, und besagt das man Fotos machen darf, dies aber nicht veröffentichen oder zur Schau stellen,§§ 22-24
    • die Frage "beliebig fliegen und filmen" lässt, sich pauschal nicht beantworten, eher mit "kommt darauf an" ... und mit Verlaub, Deine Formulierungen klingen nicht sehr "gesetztesfest" (was an sich kein Beinbruch ist aber wenn man seine Rechte kennt kann man derart Wutbürgern gegenüber sattelfester argumentieren).

      Von daher 3 Lesetipps bzgl. der rechtlichen Situation:
      drohnen.de/vorschriften-genehi…drohnen-und-multicoptern/

      Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

      Drohnenverordnung: Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      und einen zur Frage wo darf ich fliegen (i.S.v. Vorab-check):
      Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Ja das kommt ab und zu vor wenn so Wichtigtuer auf der freien Wildbahn unterwegs sind.
      Hatte auch schon zwei dreimal das vergnügen mit solchen Herrschaften die meinten sie sind Besserwisser.
      Es ging aber bei mir um Höhe und Entfernung und was passieren kann wenn die Drohne runterfällt.
      Ich bin aber immer kurz angebunden und zeige den Herrschaften zwei Möglichkeiten auf.
      Die 1: Ich habe kein Bock auf Diskussionen und sie sollen sich vom Acker machen.
      Die 2: Sie sollen zur Seite treten und die Polizei rufen und dann können wir Diskutieren.
      Und siehe da es sind alle weitergegangen.
      Wer Sucht der findet
      Wer nicht findet Sucht nicht
    • MST schrieb:

      ...besagt das man Fotos machen darf
      Es steht nirgendwo, dass man ein Foto einer Person ohne deren Einwilligung machen darf.
      Und nur um das Fotografieren geht es hier. Die Veröffentlichung und mithin das gesamte KUG sind hier völlig ohne Belang.

      Zum Eingriff durch unerlaubtes Fotografieren einer Person in deren Persönlichkeitsrecht:
      Urteile LG Bonn Az. 5 S 47/14, LAG Rheinland-Pfalz Az. 10 Sa Ga 3/13; KG Berlin Az. 12 U 1277/79 und OLG Hamm Az. 4 U 296/86
    • skyscope schrieb:

      Das ist so wie von dir formuliert ganz sicher nicht richtig, und sowieso nicht zu pauschalisieren, da es u.a. vom Bundesland abhängig ist, sowie von der Art des Zauns und von der Begründung als rechtliche Grundlage, warum dieser errichtet wurde. Auch die Jahreszeit und die Art der Bewirtschaftung des Feldes oder der Wiese (bspw. Saat, Wuchs, Beweidung, usw.) ist maßgeblich.
      Das Thema wurde u.a. hier bereits ausführlich besprochen: Fliegen auf Feldern und Wiesen (in der freien Landschaft) , wie alles in diesem Forum ohne jegliche rechtliche Gewähr, darüber hinaus gibt es seitdem bereits auch wieder weitere Rechtssprechungen für diverse Bundesländer dazu...
      Ja da habe ich mich falsch ausgedrückt. Für mich ist das Betreten von Feldern, Wiesen und Wäldern an sich wenig relevant, da ich meistens auf einem Feldweg stehe oder an einer Straße parke. Meine Drohne fliegt dann über die Felder und dann ist es egal in welchem zustand das Feld ist, da ich nichts beschädigen kann. Wenn die Drohne über das Feld abstürzt und irgendwas beschädigt haftet meine Drohnenhaftpflichtversicherung. Wenn das Betretungsrecht dann die rechtliche Grundlage ist, warum ich über Felder, Wiesen und Wälder (ausgenommen u.a. Naturschutzgebiete) fliegen darf, dann drucke ich mir das aus. "Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 59 Betreten der freien Landschaft(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz)."

      Dass das Thema in diesem Zusammenhang schon angesprochen wurde wusste ich nicht. Ich habe es in der Suchleiste nicht gefunden. Ich sehe aber, dass das Thema was du mir vorschlägst im Mai 2018 diskutiert wurde und seit dem kann sich einiges geändert haben. Zum Beispiel die weiteren Rechtssprechungen für diverse Bundesländer die du angesprochen hast. Ich wohne in NRW und fliege auch hauptsächlich in diesem Bundesland. Könntest du mir Rechtssprechungen in NRW verlinken? Ich wäre dir sehr Dankbar dafür.
    • skyscope schrieb:

      Es steht nirgendwo, dass man ein Foto einer Person ohne deren Einwilligung machen darf.
      Und wo steht genau das Gegenteil? (Link)
      Urteile, schön und gut..aber auch diese sind Auslegungssache der Richter.
      Der Gesetzgeber kann doch kein 40000t Buch schreiben was man alles machen darf, oder?
      Ich hab das grundsätzliche Verbotsgesetz / Paragraphen noch nicht gefunden. Mehr kann ich nicht sagen....
      Das KUG spreche ich nichtmal an, denn hier gibt es ja extreme Unterschiede auch was gewerblich und privat angeht.

      Ich lese da hier was anderes, und der § ist erstmal Masgebend:
      gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

      Als Text:
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
      2.eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
      3.eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
      4.eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
      (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
      1.
      2.sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
      (4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
      (5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

      ----------------
      Bedeutet in meinen Augen, wenn wir uns im öffentlichen Raum befinden (Waldweg etcetc) und ich von Dir ein Foto machen für mich privat, ist das nunmal erlaubt.
      Oder habe ich das übersehen?
    • MST schrieb:

      Und was das Gesetz sagt habe ich ja gepostet :)
      Ja, ist mir aufgefallen. Hat zwar überhaupt nichts mit all dem hier zu tun, aber was solls. Bishen wilde §§ streuen geht immer, oder? :)


      MST schrieb:

      Naja, solange Du nix gegenteiliges aufweist

      Habe ich bereits.
      Dass Urteile auch in zweiter oder dritter Instanz für dich keine Rolle spielen, dafür kann ich ja nichts. :)

      MST schrieb:

      Ich hab das grundsätzliche Verbotsgesetz / Paragraphen noch nicht gefunden.
      Siehe oben.

      Daher wird das vermutlich auch so bleiben, und so bedauerlich das auch ist, kann dich da offensichtlich auch niemand zum Erkenntnisgewinn motivieren - ich sicher erst recht nicht. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @MSTDie Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitsabschnitt im Gesetz, welches du verletzt hast.

      Dies ist zum Beispiel das Naturschutzgesetz des betreffenden Landes oder Ähnliches. In diesen Gesetzen gibt es immer einen extra Abschnitt mit den Bußgeldvorschriften und die Höhe variiert, je nach Gesetz, je nach Bundesland und so weiter. meistens findet man dort Aussagen wie zum Beispiel: "... bis zu 10.000 €". Dann liegt es an der zuständigen Behörde über die Höhe zu entscheiden, wie schwerwiegend der Verstoß war, wie häufig du schon“ erwischt“ wurdest und so weiter...

      Eine pauschale Aussage kann man also nicht treffen.
    • SWS schrieb:

      Da sieht man schon, dass der "Drohnenexperte" null Ahnung hatte.
      Da wäre die Frage ob er den Nachweis, die Versicherungspolice und ein Schild am Kopter hatte. Dann sollte zumindest ein wenig Vorahnung vorhanden sein.

      Und auch ich muss sagen das ich nicht den gesamten Gesetzetext immer so im Kopf habe und Internet unterwegs habe ich auch nicht.

      Eine Idee wäre es die LuftVO als Dokument auf Handy/Tablett zu legen.

      Sollte jemand zu Renitent werden packe ich einfach ein und komme 2 Std. später wieder, Der wird die Wiese nicht den ganzen Tag bewachen. Oder ich biete im gleich an die Polizei selber anzurufen da er sich strafbar mach wenn er einen Piloten stört.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel