Ich habe mal eine fiktive Frage:
Jemand wohnt direkt an der schweizer Grenze. Getrennt durch ein Gewässer, was jedoch keine Bundeswasserstraße ist (viel bleibt da nicht ).
Nun hat man Luftlinie zur Schweiz 50m.
Ist es da erlaubt, von Deutschland aus in 29,9m Höhe in die Schweiz zu fliegen, und dort dann, auf Sicht, z.B. 200m hoch zu steigen?
Danke für eine Einschätzung.
Jemand wohnt direkt an der schweizer Grenze. Getrennt durch ein Gewässer, was jedoch keine Bundeswasserstraße ist (viel bleibt da nicht ).
Nun hat man Luftlinie zur Schweiz 50m.
Ist es da erlaubt, von Deutschland aus in 29,9m Höhe in die Schweiz zu fliegen, und dort dann, auf Sicht, z.B. 200m hoch zu steigen?
Danke für eine Einschätzung.
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