Helgoland

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Genau diese Ausnahmeerlaubnis habe ich beantragt und bekommen. Und dort ist Helgoland ausgeschlossen. Steht auch in dem von dir verlinkten Infoblatt. Allerdings ist auch vermerkt, dass man auch für Helgoland, obwohl Vogelschutzgebiet, auch Ausnahmen bekommt. Welche Voraussetzungen erforderlich sind und in welchem Umfang die genehmigt werden, muss wohl extra angefragt werden. Der in der Info erwähnte Ansprechpartner, Herr Eweleit, ist ein sehr umgänglicher Mensch, der sich auch belehren lässt.
    • Andererseits ... Hmm ... bei genauerer Betrachtung ???
      Wenn man die Verordnung von SH von oben nach unten ließt, kann man das auch so verstehen, dass sich das Verbot nur auf Drohnen ab 5kg bezieht und man nur dafür eine Erlaubnis braucht. Ansonsten, also für leichtere Drohnen, gelten natürlich die Bedingungen der Drohnenverordnung.
      Reihenfolge im Text:
      1. "...unbemanntes Luftfahrtsystem grundsätzlich bei einem Gewicht bis 5 kg erlaubnisfrei möglich. ..."
      2. "...auf Antrag für ein unbemanntes Luftfahrtgerät mit einer Startmasse von mehr als 5 kg für das Bundesland Schleswig-Holstein eine Betriebserlaubnis..."
      3. "...Eine Betriebserlaubnis kann für unbemannte Luftfahrtsysteme bei entsprechender Begründung für ein Jahr erteilt werden, wenn das unbemannte Luftfahrtgerät nicht mehr als 25 kg wiegt. Die Betriebserlaubnis gilt für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Insel Helgoland. ..."

      M.E. heißt das doch, dass nur ab 5 kg eine Erlaubnis nötig ist!?


      4. "...Verboten ist der Betrieb auf der Insel Helgoland aufgrund von erhöhten Gefährdungspotentials und Naturschutzgebieten...."

      Das gilt doch eigentlich auch nur ab 5kg, da zuvor doch diese Erlaubnisklassifizierung im Text nicht aufgehoben oder geändert wurde!?
      Und was heißt erhöhtes Gefährdungspotential? Meine Drohne hat keins! :D


      So gesehen müsste man doch eigentlich, unter Beachtung der allgemeinen Regeln, mit einer Drohne unter 5 kg doch fliegen dürfen, da das ja erlaubnisfrei ist!?
    • Aber egal, wie man die SH-Verordnung auch auslegt, da geht wirklich nichts ohne Sondergenehmigungen - habe gerade auch mal bei Map2Fly geschaut.
      Den Beitrag #2 dazu, von @B69, habe ich erst danach gesehen. :whistling: Irgendwie ist der mir zuvor durch die Lappen gegangen!
      So habe ich immerhin mal wieder die VO von SH gelesen! ^^