Bilder und Videos in sozialen Netzwerken

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bilder und Videos in sozialen Netzwerken

      Guten Abend,

      Ich bin erst seit kurzem im Besitz einer Drohne und habe schon einige Flüge durchgeführt. Nun wollte ich Bilder bei Facebook oder Instagram oder Videos bei YouTube hochladen.
      Meine Frage ist nun, ob ich dadurch rechtlich belangt werden kann?
      Wenn ich versehentlich in einem Gebiet fliege, wo Flugverbot ist, man es auf diesem Foto/Video - können dann Strafen auf mich zukommen?


      Momentan fliege ich mit der Mavic 2 Zoom und bin am überlegen mir die Mavic Air 2 anzuschaffen. Vielleicht hat jemand noch ein paar Erfahrungen die er mit mir hier teilen könnte.

      falls jemand hilfreiche Links hat, gerne kommentieren.


      Ich bedanke mich im Voraus für alle hilfreichen Antworten und wünsche einen schönen Abend
    • Wie du hier: Strafandrohung Nationalpark

      und hier: Deutscher YouTube Kanal Verstoß Drohnenverordnung?

      sehen kannst, wird schon mal von Betreibern(z.B. Nationalpark) auf YouTube nachgeschaut, ob alles beim rechten ist. Vorallem sind aber andere Piloten das "Problem", da sie sich ZURECHT ärgern, dass ihr Hobby durch so Flüge "verunreinigt" wird.

      Ob du dafür am Ende wirklich vor Gericht ziehst weiß ich nicht, ist aber durchaus möglich.....

      PS: Das Wort "Problem" bitte nicht falsch verstehen ;)
    • Droneconnector schrieb:

      Wenn ich versehentlich in einem Gebiet fliege, wo Flugverbot ist, man es auf diesem Foto/Video - können dann Strafen auf mich zukommen?
      Natürlich, warum nicht?
      Ob Absicht oder Versehen spielt keine Rolle (evtl. im Strafmaß später :whistling: ). Wenn Du gegen die Regeln verstößt, einer sieht es und zeigt es an, gibt es eben eine Anzeige.
      Eigentlich ganz einfach und logisch.

      Was die anderen Piloten angeht, so denke ich wird es evtl erstmal Hinweise geben, und wenn Du glaubhaft ein Versehen mit Einsicht vermitteln kannst, wars das auch schon.
      Ist eher von Vorteil wenns Kritik gibt, daraus kann man Lernen. :)
      Es sei noch gesagt, daß es JEDEM mal passieren kann "illegal" zu Fliegen. Viele Warn-Apps/Infi-Apps geben wiedersprüchliche oder falsche Infos zu Flugverbotszoen an.
      Hier noch einen 100% Durchblik zu haben ist (fast) nicht möglich.
    • Vielen Dank für eure Antworten.

      Ich habe schon öfters Bilder und Videos von Schiffen gesehen, wo die Drohne über den Schiffen hinweg fliegt, oder direkt neben dem Schiff, usw...

      Wasserstraßen sind ja Gebiete wo nicht geflogen werden darf ( höchstens im Abstand von 100m ) Holt man sich für solche Aufnahmen dann Genehmigungen? Oder ist es Grundsätzlich verboten und man geht das Risiko ein, wenn es hoch geladen wird, später dafür eine Strafe zu bekommen?
    • Die Frage stelle ich mir auch jedesmal.
      Dazu müßte ja jedesmal 2 Genehmigungen eingeholt werden, Wasserstraße und Schiffsbewohner (Binnenschiff gilt auch als "Wohngrundstück"!? ..habe ich mal wo gelesen)
      Wie auch immer, werden es wohl 98% der Piloten die sowas veröffentlichen nicht gemacht haben.
      Auch kannst Du Dich NICHT auf Reaktionen in Foren verlassen, denn es gibt in den Foren auch Mitglieder die eben div. "Sonderrechte" haben, und da wirst Du nie Kritik oder Hinweise zu einem Verstoß sehen ;)
    • Droneconnector schrieb:


      Wasserstraßen sind ja Gebiete wo nicht geflogen werden darf ( höchstens im Abstand von 100m ) Holt man sich für solche Aufnahmen dann Genehmigungen?
      Man holt sich eine entsprechende Genehmigung oder fertigt sie an einem Ort an, an dem das erlaubt ist. Alles andere ist sehr riskant und kann kosten. Und zwar je nach Verstoß auch mal richtig.
    • Zumindest hier im Forum hat kein User div. "Sonderrechte". Wie es in anderen ausschaut, vermag ich nicht zu beurteilen.
      I.d.R. findest Du hier im Forum, zmdst. aktuelleren Datums derartige Aufnahmen von unserer Hamburger Gruppe.
      Dort ist das Befliegen von Wasserstraßen großzügiger geregelt.
      Natürlich kann es genausogut Aufnahmen geben, wo schlicht und einfach eine Genehmigung vorlag.

      Mach Dich bitte vor dem Fliegen mit den örtlichen Ge- und Verboten vertraut und dem Spaß steht nichts im Wege.

      Und NEIN, wir fangen hier keinen neuerlichen Nebenkriegsschauplatz an.
      BTT !!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()

    • mal ganz platt: weil es gem. Luftverkehrs-Ordnung §21b, Abs. 1, Pkt. 5 verboten ist ... was den Gesetzgeber konkret veranlasst hat bzw. welche Motivation dahinter stand darüber können wir trefflich spekulieren (wenngleich ein möglicher Grund nahe liegt) ... das wäre hier in diesem thread aber o.t. und von daher bitte zurück zum Thema "Bilder und Videos in sozialen Netzwerken", Danke ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!