Anzeige wegen Stalking und wegen Ordnungswidrigkeit gem. § 58 Abs.1#10 bzw. § 21b Abs.1#1-9 Luftverkehrsgesetz

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Guenther J. schrieb:

      Der Termin für die Vorladung ist also zwischen 2020 und 2024. Ich würde den Freitag nehmen, da ist am meisten los.
      Muss ich das jetzt verstehen?
      ;)

      Die "Einladungsschreiben"sind natürlich anonymisiert, so dass alle pers. Angaben wie auch der Termin der Vorladung (Datum/Uhrzeit) und alles Allgemeine, wie z.B. mitbringen des Persos, entfernt wurden.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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    • Das Ganze erscheint mir mehr als nebulös. Es ist, als ob Du eine Vorladung wegen Schnellfahrens im Zeitraum 2016 bis 2020 bekommst. Also zumiindest hier in Ö ist das im Verwaltungsrecht nicht so einfach. Eine Übertretung muss konkretisiert werden, mit Daum, Uhrzeit etc. der Flüge.

      Vielleicht solltest Du noch Flightlogs etc. verschwinden lassen, falls noch jemand auf die Idee einer Hausdurchsuchung kommt!

      Ich würde mir nicht allzuviele Sorgen machen!
    • Einteiler schrieb:

      ...
      Unglaublich, da hat es wohl jemandem aus der Nachbarschaft nicht gepasst, dass du Tests auf deinem eigenen Grundstück vorgenommen hast...
      Halte uns auf dem laufendem, was daraus geworden ist.
      Die Ausgangslage hier ist etwas komplizierter auf einem Innengrundstück mit 450m Grundstücksgrenze und 16 Nachbarn.
      Der Anzeigende gehört nicht zu den direkten Nachbarn.

      In den rund 50 Jahren, wo wir hier wohnen, sind schon allerhand Merkwürdigkeiten vorgenommen wie Schusswaffengebrauch eines Nachbarn der mit seinem Sohn Schießübungen in unserer Richtung in seinem Garten veranstaltete. Er wurde per Fahrrad aufgesucht aber angezeigt wurde er von uns nicht.

      Zwei Nachbarn haben auch im Zusammenhang mit meinen Fliegereien den Schusswaffengebrauch angedroht. Einer eher Rechts orientiert, der andere ein Möchtegern-Arzt aus der Heilpraktiker-Szene mit entsprechendem Auftritt. Der eine ist nach Eheproblemen weg gezogen, der andere ist inzwischen eher ein netter Nachbar nach einer Flugvorführung. Aber auch da wurde keine Anzeige erstattet.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • cmoss schrieb:

      ...Vielleicht solltest Du noch Flightlogs etc. verschwinden lassen, falls noch jemand auf die Idee einer Hausdurchsuchung kommt!
      ...
      Die Logs sind eher geeignet die Vorwürfe zu entkräften. Aber dazu müsste man, wie Du auch schon durchblicken lässt, genauere "Tatvorwürfe" haben. Hier ist ja nicht mal erkennbar, ob es sich um meinen "Flieger" gehandelt hat der in der Luft war. Zumal sich die Gesetzeslage im genannten Zeitraum ja in D wesentlich geändert hat.

      P.S. Ist für mich alles Interessant und eher entspannt.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Die Androhung von Schusswaffengebrauch kann ein Straftatbestand sein!

      GThomas schrieb:

      Zwei Nachbarn haben auch im Zusammenhang mit meinen Fliegereien den Schusswaffengebrauch angedroht.
      Dafür interessiert sich die zuständige waffenrechtliche Erlaubnisbehörde sehr! Sollte einer (oder beide) dieser Nachbarn Sportschütze / Jäger sein, könnte hier ein ernster Verstoß nach § 5 WaffG vorliegen, wodurch die Zuverlässigkeit um über (scharfe) Schusswaffen zu verfügen nach dieser Äußerung nicht länger gegeben ist! Mögliche Folge: Die WBK wird widerrufen, der Waffeninhaber darf seine Schusswaffen abgeben!
      Auch für Inhaber "kleiner Waffenscheine" sollten derartige Äußerungen mit ernsten Konsequenzen verbunden sein ...

      Mein Fazit: Ein Besuch bei der Waffenbehörde kann hier nicht schaden! Perfekt wäre ein Zeuge, der die Androhung bestätigen kann (oder ein in der Hemdtasche verstecktes Diktiergerät, welches die Straftat "zufällig" aufzeichnet). Auch wenn es Nachbarn sind und der Frieden fortan gestört ist (bleibt), hier würde ich diese Leute buchstäblich mit ihren eigenen Waffen schlagen ...
    • Stanley Tweedle schrieb:

      Dafür interessiert sich...
      War schon klar. Sollte aber nur andeuten, dass wir von unserer Seite mit den vielen Nachbarn eher entspannter/toleranter umgehen. Muss ja von der Gegenseite nicht unbedingt auch so sein wie der Fall zeigt. Ansonsten Schusswaffengebrauch hier nicht Thema (OT).
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Akteneinsicht nehmen!

      GThomas schrieb:

      Aber dazu müsste man, wie Du auch schon durchblicken lässt, genauere "Tatvorwürfe" haben. Hier ist ja nicht mal erkennbar, ob es sich um meinen "Flieger" gehandelt hat der in der Luft war.
      Genau aus diesem Grund nimmt ein RA nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht!
      Als Mandant lässt man sich eine (kostenpflichtige) Kopie dieser Akte geben. Da steht alles drin, was die Pol. ermittelt hat, inkl. der rechtmäßigen Personalie des Anzeigenstellers, möglicher Zeugen, mögliche Ton- und Bildbeweise, Tatvorwurf, etc.
    • Grundsätzlich wäre da schon die eine oder andere Frage zu klären.

      • ist etwas in der Nähe, das nach §21b Abs 1 das Fliegen verbietet?
      • Hätte deine Drohne Bereiche aufnehmen können, die nicht öffentlich einsehbar sind (Das passt zwar nichtt zum Vorwurf, ist aber eventuell gemeint)
      • Warst du zu hoch oder außer Sichtweite?
      So wie sich das anhört, ist das ein recht vergifteter Ort, an dem der OP da lebt. Da ist jede Aussage mit Vorsicht zu behandeln.
    • Alles ganz interessant, ist aber für alle Seiten müssig, sich dazu zum jetzigen Zeitpunkt Gedanken zu machen, geschweige denn wilde Spekulationen anzustellen.
      Und für sich ableiten kann man da letztlich sowieso auch nichts, da ein objektiver Blick auf die Gesamtumstände sehr wahrscheinlich nie möglich sein wird.
    • GThomas schrieb:

      Stanley Tweedle schrieb:

      ...Als Mandant lässt man sich eine (kostenpflichtige) Kopie dieser Akte geben...
      Kosten? Direkt von der Staatsanwaltschaft oder nur per RA möglich?
      Direkt von der StA gibt es keine Kopie / Auskunft, dass geht nur über einen RA. Wenn man keinen in der Verwandtschaft hat, der dies kostengünstig erledigen kann, muss man einen dafür beauftragen. Die Rechtsschutzvers. übernimmt das nicht in jedem Fall, dies muss vorab geklärt werden.
      Die reinen Zusatzskosten für eine Kopie der Ermittlungsakte mit ca. 50 Seiten beläuft sich auf etwa 60,00 € (so war dies bei mir). Für einen RA ist dies alltägliche Arbeit, ich würde mir einen RA suchen, der in der räumlichen Nähe der StA seine Kanzlei hat. Dies hat mehrere Vorteile: oftmals kennt man sich persönlich, der RA kann für ein vertrauliches Gespräch schnell mal zum StA gehen (früher nannte man das "einen Deal aushandeln"), und irgendwer muss auch die Ermittlungsakte von der StA abholen & zurück bringen.
    • red schrieb:

      ...ist etwas in der Nähe, das nach §21b Abs 1 das Fliegen verbietet?...
      Nein

      red schrieb:

      ...Hätte deine Drohne Bereiche aufnehmen können, die nicht öffentlich einsehbar sind ...
      Vielleicht aus >60 Flughöhe - eher unwarscheinlich und auf keinem Fall geplant

      red schrieb:

      ...Warst du zu hoch oder außer Sichtweite?...
      Nein, bzw. über einen so großen Zeitraum kaum nachvollziehbar und auf keinem Fall geplant.

      red schrieb:

      ...So wie sich das anhört, ist das ein recht vergifteter Ort...
      Eher nicht. Aber bei bei so vielen Nachbarn (s.o.) und wenn man da so lange wohnt kommen immer mal neue Nachbarn die natürlich ihre "Duftmarken" setzen wollen ;)

      Ansonsten halte ich mich strikt an die gesetzlichen Vorgaben gem. Kenntnisnachweis.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • GThomas schrieb:

      Hier würde unter Umständen auch StGB § 164 "Falsche Verdächtigung" zum tragen kommen.
      Hat damit jemand Erfahrung??...
      Meine Frage aus Beitrag #11 ist noch offen - kann da keiner eine Info zu geben der rechtskundiger ist?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • GThomas schrieb:

      GThomas schrieb:

      Hier würde unter Umständen auch StGB § 164 "Falsche Verdächtigung" zum tragen kommen.
      Hat damit jemand Erfahrung??...
      Meine Frage aus Beitrag #11 ist noch offen - kann da keiner eine Info zu geben der rechtskundiger ist?
      Vielleicht gibt es ja einen Anwalt hier im Forum, der dazu etwas beitragen kann ...

      Ich habe in der Vergangenheit einige Nachbarn zu diesem Tatbestand angezeigt, da diese gegenüber der Polizei gelogen haben, dass sich die Balken biegen. Das geht gar nicht, deshalb Strafanzeige nach § 164 StGB sowie aller sonst in Frage kommender Delikte. Alle Verfahren wurden innerhalb 4 bis 6 Wochen eingestellt - das war's. Mehr bringt die Aktion nicht, man sollte hier keine Verurteilung erwarten.
      Allerdings hat man sich zur Wehr gesetzt und gezeigt, dass man damit keinen Spaß versteht. Man verpasst den Leuten, die die Unwahrheit gegenüber Behördenvertreter kundtun, einen Denkzettel. Vielleicht überdenken diese Leute dann ihr Verhalten, vielleicht ändert / bessert sich auch gar nichts ...

      Ich bin zudem auch zivilrechtlich gegen Nachbarn vorgegangen, die unwahre Tatbestände zu meiner Person verbreitet haben. Das ist eine kostengünstige Alternative und kann ich nur empfehlen. Dazu geht man in das zuständige Amtsgericht zu einem Rechtspfleger (oder Rechtspflegerin) und beantragt eine Unterlassungserklärung, welche einem Richter vorzulegen ist. Der Richter erlässt dann eine Unterlassungsverfügung, welche dem Nachbarn per Gerichtsvollzieher (in Berlin für schmale 11,80 €) mit Zustellungsurkunde zugestellt wird, oder setzt einen Gerichtstermin mit allen Parteien fest, zur mündlichen Entscheidung. Ich habe beide Versionen durch, die Kosten belaufen sich auf maximal 75,00 € (für Berlin), was meines Erachtens ein überschaubarer Betrag ist.

      Man kann sogar beides machen: die Strafanzeige stellen und parallel eine Unterlassungsverfügung beantragen. Das mit der Unterlassung hat der Gesetzgeber sogar so vorgesehen, da man als Geschädigter nicht auf den Ausgang des Strafverfahrens warten muss (wäre unzumutbar), damit der "Störer" sein Verhalten ändert.
    • Erstmal mein Dank für die zahlreichen Tipps und Infos.
      Mal sehen wie es weiter geht - Bericht folgt, spätestens nach Abschluss der Verfahren.

      Weiter Tipps / Infos gerne.
      Bitte keine Hassäußerungen betr. Nachbarn und anderen Mitbürgern.

      Das ganze ist in meinen Augen mal wieder die Folge von Berichten in den Medien, welche auch immer, die den Eindruck erwecken, dass Fliegen mit "Drohnen" verboten sei.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Noch zwei Frage betr. Kosten + Anwalt:

      - Wer trägt eigentlich die Kosten wenn man sich durch einen Anwalt beraten/vertreten lässt und die Verfahren dann aber eingestellt werde?
      - In welcher Höhe bewegen sich die Anwaltskosten falls man sie selber zu tragen hat?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Im Allgemeinen ist es meiner Meinung nach noch so, dass der jenige der den Anwalt beauftragt hat diesen auch bezahlen muss sofern er über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Im letzten Fall würde diese dann die Kosten übernehmen. Weitere Möglichkeit ist auch noch die Prozesskostenhilfe, diese kann man aber nur mit bestimmten Vorraussetzungen beantragen.

      Oft hängt es aber auch mit dem endgültigen Urteil zusammen. Kommt am Ende heraus, dass du völlig belanglos angeklagt worden bist zahlt oft auch die Gegenseite deine Kosten.

      Die Höhe der Anwaltskosten hängt mit dem gesamten Prozessverlauf zusammen. Kurz um, geht alles schnell und der Anwalt arbeitet wenig wird es günstiger. Wird es aber ein aufwendiger Prozess mit mehreren Sitzungen usw. werden die Kosten entsprechend teurer.

      Da ich kein Jurist bin würde ich dir raten, solltest du rechtlichen Beistand benötigen, diese Fragen eben deinem zukünftigen Anwalt zu stellen.

      Da du ja garnicht weißt wie es weiter geht und ob du Beistand brauchst solltest du vielleicht wissen, dass du einen Anwalt jederzeit zur Rate ziehen kannst.
    • Aktuell ist die Gegenseite ja die StA.
      Wenn die "Sachen" jetzt an einen von mir beauftragten Anwalt gegeben werden und die StA dann das Verfahren nicht eröffnet (einstellt) ist sie ja die Gegenseite die in meinen Augen auch die von ihr als Folge veranlassten Kosten der Gegenseite(ich) übernehmen müsste.

      Klar ist für mich, dass die Staatskasse die Kosten trägt, auch die von meinem Anwalt, wenn ein Verfahren eröffnet wird und dies erst dann eingestellt wird.
      Anwaltskosten, die nach deren Gebührenordnung abgerechnet wurden, hatte ich bisher nur, wenn Verträge vor meiner Unterschrift geprüft/beurteilt wurden.

      P.S. Entschuldigt bitte die vielleicht dummen Fragen, aber bisher hat bei ähnlichen Verfahren, auch vor Zivilgerichten, immer meine Gegenseite die Kosten getragen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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