Eben genau wie mein Vorgänger sagt.
Und zu einem bist du in einem Owi-Verfahren beschuldigt, daher einmal ein Schreiben als Betroffener und einmal in einem Strafverfahren, daher bist du als Beschuldigter angeschrieben worden.
Daher ist die Gegenseite erstmal der, der dich wegen Stalking angezeigt hat. Also dein Nachbar. Kommt hier nachher nichts bei raus oder du beweist das du nie strafrechtlich gehandelt hast kann dein Nachbar auch für deine Kosten aufkommen. In einigen Fällen kann ein Urteil auch ohne Verhandlung verstreckt werden.
Wie es bei dem Owi Verfahren ist weiß ich nicht, aber aktuell ermittelt ja noch die Polizei. Sobald diese Ermittlungen abgeschlossen sind geht das ganze zur Staatsanwaltschaft und die entscheiden dann ob es weiter geht oder das ganze vielleicht sogar eingestellt wird...wird es eingestellt wirst du wahrscheinlich auf deinen Kosten sitzen bleiben. Aber dann sollten die Anwaltskosten auch nicht extrem hoch sein.
Am Besten vorher beraten lassen, es gibt zu viele Variablen.
Und zu einem bist du in einem Owi-Verfahren beschuldigt, daher einmal ein Schreiben als Betroffener und einmal in einem Strafverfahren, daher bist du als Beschuldigter angeschrieben worden.
Daher ist die Gegenseite erstmal der, der dich wegen Stalking angezeigt hat. Also dein Nachbar. Kommt hier nachher nichts bei raus oder du beweist das du nie strafrechtlich gehandelt hast kann dein Nachbar auch für deine Kosten aufkommen. In einigen Fällen kann ein Urteil auch ohne Verhandlung verstreckt werden.
Wie es bei dem Owi Verfahren ist weiß ich nicht, aber aktuell ermittelt ja noch die Polizei. Sobald diese Ermittlungen abgeschlossen sind geht das ganze zur Staatsanwaltschaft und die entscheiden dann ob es weiter geht oder das ganze vielleicht sogar eingestellt wird...wird es eingestellt wirst du wahrscheinlich auf deinen Kosten sitzen bleiben. Aber dann sollten die Anwaltskosten auch nicht extrem hoch sein.
Am Besten vorher beraten lassen, es gibt zu viele Variablen.