Anzeige wegen Stalking und wegen Ordnungswidrigkeit gem. § 58 Abs.1#10 bzw. § 21b Abs.1#1-9 Luftverkehrsgesetz

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    • Anzeige wegen Stalking und wegen Ordnungswidrigkeit gem. § 58 Abs.1#10 bzw. § 21b Abs.1#1-9 Luftverkehrsgesetz

      Da flatterten mir in den letzten Tagen zwei Briefen mit je einer Vorladung in den Briefkasten.
      Besonders Interessant finde ich den darin genannten Zeitraum des Vergehens von 2016 bis 2020 ohne genauere Zeit- und Datumsangaben wann die angeblichen Vergehen begangen wurden (siehe Scans der anonymisierten Schreiben).
      Bilder
      • 20200826_1_Pol_VorladungBetroff_ano.jpg

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      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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    • Moin
      Unglaublich, da hat es wohl jemandem aus der Nachbarschaft nicht gepasst, dass du Tests auf deinem eigenen Grundstück vorgenommen hast...
      Halte uns auf dem laufendem, was daraus geworden ist.
      Gruß Rainer

      Manchmal braucht man eine ganze Tankfüllung Sprit, oder muss einen vollen Akku leerfahren, bevor man wieder klar denken kann...
    • Würde mal zunächst mit der Polizeidienststelle tel. Kontakt aufnehmen. Vllt. hat da jemand was erfunden und sich einen (üblen) Scherz erlaubt. Verdächtig erscheinen mir dabei die Tatzeiträume 2016 - 2020. So unkonkret würde ein Sachbearbeiter bei der Polizei niemals formulieren. Zu einem Tatvorwurf gehört immer ein genauer Zeitraum mit Datum und Uhrzeit!!!
    • Oh man, die Leute haben echt einen an der Pfanne. Anstatt mal das Gespräch zu suchen gleich zu den Cops laufen...

      Nehme den besagten Termin wahr und höre dir an was dir der Kommissar dazu erzählt. Mit etwas Glück deutet er schon an das es Quatsch ist oder eine ernstere Angelegenheit wird.

      Bei letzteren würde ich schon direkt einen Anwalt konsultieren und keine Aussage machen. Als Beschuldigter hast du ein Aussageverweigerungsrecht.

      Hast du denn was verwerfliches auf deinem Grundstück getrieben?
    • wuzzel schrieb:

      Würde mal zunächst mit der Polizeidienststelle tel. Kontakt aufnehmen. Vllt. hat da jemand was erfunden und sich einen (üblen) Scherz erlaubt. Verdächtig erscheinen mir dabei die Tatzeiträume 2016 - 2020. So unkonkret würde ein Sachbearbeiter bei der Polizei niemals formulieren. Zu einem Tatvorwurf gehört immer ein genauer Zeitraum mit Datum und Uhrzeit!!!
      Wurde von mir schon verifiziert!
      Keine Ahnung wie weit so etwas von der Staatsanwaltschaft formuliert wird.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Lorch83 schrieb:

      ...Hast du denn was verwerfliches auf deinem Grundstück getrieben?
      Nein. Aber die Vorwürfe sind ja auch sehr unkonkret schon wegen der genannte Zeitspanne.
      Für viele meiner Flüge existiert außerdem ein GPS-Log.

      Außerdem haben sich im Apr.2017 wichtige Vorschriften geändert wie z.B. der Überflug von Wohngrundstücken der vor Apr.2017 nicht limitiert war.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • wuzzel schrieb:

      Hat man Dir auch eröffnet, von wem die Anzeigen stammen (Nachbar,...)?
      Ja, ist bekannt. Er hat mir 2016 schon die Polizei geschickt.
      Ein Tel.-Gesprächsversuch meinerseits scheiterte damit, dass er mich anbrüllten und ein sachliches Gespräch ablehnte. Nach "...Sie hören von meinem Anwalt.." hat er den Tel.-Hörer aufgelegt - ohne Verabschiedung.

      Interessant ist weiter, dass mir da auch ein Verstoß gegen § 21b Abs.2 Satz 1 vorgeworfen wird: ""...Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Startmasse von mehr als 25 Kilogramm ist verboten..."
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Hier würde unter Umständen auch StGB § 164 "Falsche Verdächtigung" zum tragen kommen.
      Hat damit jemand Erfahrung??

      Der Anzeigende wurde damals (2016) von mit schriftlich über die Situation betr. verboten + erlaubt informiert. Er hat mich also angezeigt, obwohl ihm bekannt sein müsste, dass hier nicht verbotenes passiert.

      StBG § 187 "Verleumdung" kommt wohl nur zum tragen, wenn er "unwahre Tatsachen" behauptet bzw. in Umlauf bringt.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Hat das der Praktikant geschrieben... Die einzige Norm, die erwähnt wird ist das LuftVG - und das hat keinen §21b. Natürlich ist die DrohnenVO gemeint, aber gemeint ist nicht genug.

      Ich würde da einfach nicht hin gehen, allein schon, weil das so eine bodenlose Unverschämtheit ist.

      1. Es wird kein Sachverhalt genannt
      2. Die Norm, gegen die Du verstoßen haben sollst (§21b LuftVG) existiert nicht!
      3. Nett, Dich als Betroffener zu bezeichnen - Du bist Verdächtiger und geniesst in der Sache umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

      Sag tel. bescheid, das sie für Dich keinen Kaffee kochen müssen und das sie Dir gerne mal den Sachverhalt schriftlich und detailliert schildern können, damit Du in Ruhe einschätzen kannst, ob es sich lohnt, einen Anwalt hinzuzuziehen, ohne den Du sowieso nur Name und Dienstgrad preisgibst.

      Zur Beruhigung noch das hier
    • B69 schrieb:

      ...
      Wir hatten das Thema Anzeige und was man macht und was besser nicht kürzlich hier, ggf. sind da ja ein paar Anleihen drin: Bußgeld wegen Flug im Luftsperrgebiet
      Danke für die Info. Sind 8 Seiten.
      Fazit: das Verfahren wurde eingestellt

      Kannst Du mir bitte einen Tipp geben welche Beträge da noch wesentlich sind - ich habe nach der 3ten Seite aufgehört...
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • So lang da nicht ein Zwang zum Handeln besteht würde ich da auch nichts unternehmen.

      Mir scheind es so das da jemand unheimlich gern Kontakt haben möchte damit er seine schrecklichen Tage mit einer Beschäftigung füllt. Das würde ich dem nicht gönnen und desto weniger man reagiert desto gößer sein Ärger. Vllt. platzt er irgend wann. :whistling: :saint:

      Bedauerlich ist so etwas nur für unsere Ordnungshüter.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • MajorGriffon schrieb:

      ...Zur Beruhigung noch das hier
      Na ja, wir wollen ja alle vernünftig miteinander umgehen - auch mit "unseren Freunden".
      Bin schon da gewesen und so verblieben, dass ich mich per Mail äußern werden. Zur Sache sicher nur, dass wesentliche Angaben fehlen um was dazu sagen zu können.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Naja, vernünftig ist ja schon, anzurufen und mitzuteilen, das niemand auf Dich warten braucht.

      Wenn da noch irgendwas kommt würde ich das Geld für eine Erstberatung in den Hut schmeissen - UND NIX SAGEN! Alles was Du sagst kann und wird gegen Dich verwendet werden. Und da füge ich noch hinzu: ausschliesslich!

      Das ist kein OwiG-Verfahren mehr, wo man sich auch als kundiger Laie noch billig rauskwatschen kann.
    • MajorGriffon schrieb:

      Naja, vernünftig ist ja schon, anzurufen und mitzuteilen, das niemand auf Dich warten braucht.
      ...
      Dank für Deine Hinweise.
      Hinfahren hat sich insofern erledigt, dass ich schon meinen Perso einsch. Kenntnisnachweis gezeigt habe und mein pers. Erscheinen deshalb nicht nochmal erforderlich ist.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Der kann Dich partout nicht ausstehen. Ganz egal warum, aber er hat Dich auf'm Kicker.

      Als ich noch in Deutschland gelebt habe, habe ich immer eine recht umfassende Rechtsschutzversicherung gehabt. Das Geld dafür habe ich lange wieder 'raus gehabt. Die Streitlust der Deutschen und insbesondere, der Nachbarn, ist unendlich. Da lohnt sich m.E. immer eine Rechtsschutzversicherung, die dann gerade in solchen Fällen wie Nachbarstreitigkeiten eintritt. Natürlich - Selbstbeteiligung ist heute auch Standard.

      Ich hätte also diese Schriftstücke ohne weitere, schlaflose Nächte, an meinen Rechtsanwalt des Vertrauens gegeben, damit dieser sich damit beschäftigt. Wenn er dann noch schappig genug ist, dann wird er Dir sicher noch erklären, wann der beste Zeitpunkt ist, Klage gegen den streitbaren Mitmenschen zu erheben.
      Wenn Du Deiner Sache ohnehin sicher bist, und dem RA das genau darlegen kannst, mußt Du Dir ganz bestimmt keine Sorgen machen. Aber der Nachbar, der sicher jede Gelegenheit sucht, Dir einen beizupuhlen, muß, wenn möglich, einmal richtig eine vor den Bug bekommen, damit er Ruhe gibt. Wenn man ein schönes Haus hat und keine Ruhe findet, weil so ein Ar***loch nebenan einem das Leben schwer zu machen versucht - ich kenne das bis zum Erbrechen - dann kann man nur noch verkaufen. Nur in Deutschland gibt es ja so gut wie keinen Platz mehr, wo es keine Nachbarn gibt.
      Keine Nachbarn - das ist einer der Gründe, warum ich vor 12 Jahren nach Kanada ausgewandert bin. Und ich bereue es keine Minute. Gerade in diesen Tagen nicht. Also - viel Erfolg in Deinem Rechtsstreit gegen den Hasser von Nebenan. :thumbsup:
    • Also ich habe das ja vor ein paar Jahren mit der Nachbarschaft auch durch gemacht, als Beschuldigter in einem Strafverfahren wg. Verstoß Drohnen-VO. Die Vorschläge, mit den Nachbarn "zu reden", bringen nach meiner langjährigen Erfahrung überhaupt nichts!

      Und bei der Pol. oder StA nachzufragen, worum es denn überhaupt geht, bringt genau so wenig! Die Pol. wird auch nicht sagen: "Alles Quatsch, machen Sie sich keine Sorgen...", sondern wird versuchen, als Erfüllungsgehilfe der StA möglichst BELASTENDE Tatbestände zu sammeln und als Ergebnis der Ermittlungen weiterzuleiten.
      Bitte niemals vergessen: die SB der Pol. sind keine Freunde und wollen auch nicht helfen!

      Zur Strafsache:

      Vorliegend scheint sowohl eine OWi wie auch ein Straftatbestand verfolgt zu werden. Das kenne ich so aus Berlin zumindest nicht, da zunächst nur der mutmaßliche Straftatbestand als höhere Rechtsgutverletzung verfolgt wird. Nach Abschluß der Ermittlungen und einer Entscheidung in der Strafsache ist die OWi meist verjährt - und wird nicht weiter verfolgt.

      Der hier angegebene Zeitraum ist sehr groß (2016 ... 2020), offenbar wird hier krampfhaft versucht, Verjährungsfristen wirksam zu unterbrechen. Es stellen sich folgende Fragen:

      1.) Wurde jemals durch Pol. vor Ort der TATSÄCHLICHE Steuerer des Flugmodells festgestellt?
      (bei mir auf dem Grundstück fliegen viele Leute, jeder hat eine FB um den Hals hängen, man kann gar nicht erkennen wer eigentlich gerade am steuern ist ...).

      2.) Gibt es beim Beschuldigten belastendes Bildmaterial und wurde dies beschlagnahmt?
      (bei mir auf dem Grundstück entnehmen die Leute sofort nach einem Flug die Speicherchips und verwahren diese an einem sicheren Ort)

      3.) Hat die Gegenseite möglicherweise Bildmaterial erstellt und zu der Ermittlungsakte gegeben?
      (hier könnte ein Verstoß nach § 201a vorliegen, endlich könnte sich das mal positiv für den Steuerer eines Flugmodells auswirken ...).

      Was jetzt zu tun ist:

      Nicht zu der Vorladung gehen, stattdessen einen Fach-RA Strafrecht mandatieren und zunächst Akteneinsicht nehmen. Die weitere Vorgehensweise ist danach mit dem RA abzustimmen.
      (beim Straftatbestand "Stalking" werden Erstvorfälle oftmals eingestellt, hier wirkt sich erst bei Wiederholung die ganze Sache strafverschärfend aus).

      Nach Abschluß des Verfahrens würde ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung bzw. falscher Verdächtigung in Erwägung ziehen (hierzu die individuellen Verjährungsfristen beachten).