Anzeige wegen Stalking und wegen Ordnungswidrigkeit gem. § 58 Abs.1#10 bzw. § 21b Abs.1#1-9 Luftverkehrsgesetz

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Kommt darauf an wie jemand (Ordnungsamt etc.) die "private Verwendung" auslegt.
      Man hat ja auch nicht jeden gleich verhaftet, der bislang in der Landschaft, an der See etc. seine Urlaubsbilder drehte.

      Bei Denkmal geschützten Gebäuden z.B. Burgen und Schlösser sollte man allerdings vorsichtig sein mit dem Drohnen fliegen und Filmen.
      Die haben fast alle einen Copyrightschutz.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • GThomas schrieb:


      Bisher bin ich davon ausgegangen, dass keine Einschränkungen für die Erstellung von Bildmaterial mit dem Kopter besteht solange das Bildmaterial für die rein private Verwendung* erstellt wird.
      Das kann täuschen. Schon das Herstellen einer Aufnahme in einem "gegen Einblick besonders geschützten Bereich" ist strafbar. --> gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
    • red schrieb:

      GThomas schrieb:

      ...für die rein private Verwendung* erstellt wird.
      Das kann täuschen. Schon das Herstellen einer Aufnahme in einem "gegen Einblick besonders geschützten Bereich" ist strafbar. --> gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
      Ok, in dem § geht es um Bildmaterial von Personen was aber hier bei meinen Flughöhen eigentlich kein Thema ist.
      Hier mal Fotos von aufgenommenen Personen (stark vergrößerte Bildausschnitte) die es vielleicht verdeutlichen:
      Bilder
      • DJI_0291_Personen_mit_Hund.jpg

        91,96 kB, 1.024×739, 160 mal angesehen
      • DJI_0311_Person_Drohnenpilot.jpg

        39,67 kB, 591×385, 148 mal angesehen
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • red schrieb:

      Schon das Herstellen einer Aufnahme in einem "gegen Einblick besonders geschützten Bereich" ist strafbar.
      Es muss gar nicht aufgenommen werden, die Bildübertragung reicht.
      Das Merkmal „Übertragen“ stellt klar, dass auch Echtzeitübertragungen ohne dauernde Speicherung der aufgenommenen Bilder einbezogen sind (Quelle).

      Damit entzieht sich eine solche Tat dem klassischen Beweisverfahren durch eine gespeicherte oder eben nicht gespeicherte Bildaufnahme. So ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass für einen widerrechtlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bereits der begründete Verdacht, dass eine Bildübertragung stattfand, ausreichen kann.

      ___

      Ansonsten:

      skyscope schrieb:

      Das Luftrecht ist nur ein winziger rechtlicher Teilbereich, wenn es darum geht, in Wohngebieten mit Kameradrohnen zu fliegen.

      Anders ausgedrückt: Wenn mein Nachbar mit seiner Kameradrohne auf seinem Grundstück aufsteigt, die ich sehe und die damit auch in mein Grundstück einsehen kann, und ich will das nicht, dann macht der das zukünftig auch garantiert nicht mehr. Und dabei bemühe ich nicht einen einzigen Paragrafen aus dem Luftrecht.

      Anders ausgedrückt, Teil 2: Nur weil es ein luftrechtliches Verbot gibt, keine fremden Wohngrundstücke ohne Erlaubnis des Verfügungsberechtigten zu überfliegen, heißt es noch lange nicht, dass man mit seiner Kameradrohne auf dem eigenen Grundstück machen kann, was man will, selbst wenn luftrechtlich rein gar nichts dagegen spräche.

      Und so tickt der Nachbar eben auch. Ob zurecht oder nicht, werden wir hier weder erfahren, noch zielführend aussortieren können, da wir hier nur eine Seite hören.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Es muss gar nicht aufgenommen werden, die Bildübertragung reicht.Das Merkmal „Übertragen“ stellt klar, dass auch Echtzeitübertragungen ohne dauernde Speicherung der aufgenommenen Bilder einbezogen sind (Quelle).
      Wenn man diese Interpretation auf die Spitze treibt, müsste demnächst auch der Gebrauch von Ferngläsern, Teleskopen oder der Zoom-Kamera im Smartphone verboten werden...

      Gruß Gerd
    • GerdSt schrieb:

      Wenn man diese Interpretation auf die Spitze treibt, müsste demnächst auch der Gebrauch von Ferngläsern, Teleskopen oder der Zoom-Kamera im Smartphone verboten werden...
      Wenn du damit deinem Nachbarn nachstellst, ist es auch verboten: gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
      Das kann übrigens gegebenenfalls auch dann zum Tragen kommen, wenn du ein paar der cleveren Tipps hier im Thread verfolgst, um deinen Nachbarn vermeintlich zu ärgern...
    • GerdSt schrieb:

      Wenn man diese Interpretation auf die Spitze treibt, müsste demnächst auch der Gebrauch von Ferngläsern, Teleskopen oder der Zoom-Kamera im Smartphone verboten werden.
      Wart´s ab kommt noch es braucht nur jemanden der genug Geld hat und eine Generalklage im Zuge der GSGVO anschiebt.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Zitat @GerdSt: "Wenn man diese Interpretation auf die Spitze treibt..."
      ...muss bald alles mit eingebautem Objektiv - sei es auch nur eine Objektivatrappe - verboten sein.

      Müsste eigentlich auch auf die Türspione an der Haustür zutreffen ;)
      Findige Anwälte wissen da schon etwas raus zu machen um Geld zu verdienen.

      Werde mir, wenn es dann erforderlich wird, einen damit erfahrenen Anwalt suchen. Aber nicht ganz leicht zu finden - oder?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Noch etwas interessantes: Kürzlich habe ich bei unserer PolWache angerüfen um vorbeugend über meine für den Tag geplanten Flüge zu informieren.
      Man hat mir vorgeschlagen mich doch mal mit ihrem Experten (dienstlicher Drohnenpilot) zu unterhalten.

      Das Gespräch begann damit, dass er mich darauf aufmerksam machte, dass ich nicht ohne Genehmigung über Wohngebiete fliegen darf...
      Mein Gegenvorschlag war, er möge sich doch mal die Hinweise der Landesluftfahrtbehörde dazu ansehen, da steht nur etwas zu Wohngrundstücken.
      Meine Gefühl war, dass ihm die Unterschiede nicht so richtig klar waren.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • Also wäre meine Tochter auf dem ersten obigen Bild von einer Drohne theoretisch fotografiert wurden, der Drohnen Bediener nicht für mich ansprechbar/sichtbar und ich hätte das innerhalb eines Wohngebietes auf öffentlichen Raum (Straße) mitbekommen hätte ich ebenso die Polizei zur Aufklärung gerufen.

      Der Grund liegt einfach darin das hier die Möglichkeit der Kontrolle über den Inhalt des Fotos fehlt.
      Würde jemand mit einer Kamera oder Telefon Fotos machen, weil er den anwesenden Personen zugehörig (oder auch fremd) ist und ich auch eine Unterlassung einfordern kann wäre das etwas anderes.
      Jeder professionelle Fotograf oder auch die meisten Privatpersonen würden dann darauf achten die Person/das Kind nicht weiter im Bild zu haben.

      Das Wohngebiet/-grundstücke sind doch bestimmt Teil von einer geschlossenen Ortschaft?


      Also das ist meiner Meinung sehr eindeutig das bei Drohnen mit Kamera/Übertragung dort ggf. nicht zum Fotos und Video machen geflogen werden darf. Die Genehmigung der Nachbarn liegt ggf. vor dort zu starten und zu überfliegen, aber wenn es aufgezeichnet wird geht es über die nächsten Grenzen hinaus.
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…df?__blob=publicationFile


      Ein generell sehr spannendes Thema. Mich würde auf alle Fälle die andere Seite interessieren und hätte ich diese Probleme würde ich wahrscheinlich eine Erstberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen. Das würde mir persönlich dann eventuell ein ruhigeres Gewissen geben oder dafür sorgen, dass ich nach der Beratung solch Flüge unterlassen würde....
      Interessant und spannend. Ich bin gespannt wann ich selbst auch solche Erfahrungen erleben werde.
    • DavidL schrieb:

      Also wäre meine Tochter auf dem ersten obigen Bild ...
      Wo erkennst Du auf dem Bild eine Tochter? Mit viel Phantasie... ok

      DavidL schrieb:

      ...Der Grund liegt einfach darin das hier die Möglichkeit der Kontrolle über den Inhalt des Fotos fehlt.
      Würde jemand mit einer Kamera oder Telefon Fotos machen, weil er den anwesenden Personen zugehörig (oder auch fremd) ist...
      Flughöhe >80m: mach doch bitte einmal ein Foto mit einem Smartphone mit einer Kamera ähnlicher Brennweite (ohne Tele - hat meine Drohne auch nicht) aus dem 20.OG eines Hauses nach unten auf die Straße wo sich Menschen aufhalten. Da wird kein Mensch unten auf der Straße eine "Kontrolle über den Inhalt des Foto" haben bzw. er wird es kaum bemerken.

      DavidL schrieb:

      ...
      Das Wohngebiet/-grundstücke sind doch bestimmt Teil von einer geschlossenen Ortschaft?
      Was willst Du damit aussagen? Die Bestimmungen sind da eigentlich eindeutig. Nur Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nicht über Ortschaften...

      DavidL schrieb:

      ...Also das ist meiner Meinung sehr eindeutig das bei Drohnen mit Kamera/Übertragung dort ggf. nicht zum Fotos und Video machen geflogen werden darf. Die Genehmigung der Nachbarn liegt ggf. vor dort zu starten und zu überfliegen, aber wenn es aufgezeichnet wird geht es über die nächsten Grenzen hinaus.
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…df?__blob=publicationFile
      ...
      Ok, ist "deine Meinung". Eine Quelle die das eindeutig so regelt kenne ich allerdings nicht. Der von Dir verlinkte Flyer gibt dazu auch nichts her.


      Die Seiten im WWW der zuständigen Luftfahrtbehörden und tel. Anfrage dort sehen da auch keine Probleme bei den von mir genannten Flughöhen und der verwendeten Kamera. Keine Ahnung wie es nach dem 01.01.2021 wird, wenn die neuen Bestimmungen greifen.

      P.S. In den Vorladungen (erster Beitrag hier zum Thema) wird an keiner Stelle irgend eine Verfehlung dazu erwähnt.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • Das sind halt Dinge, die entscheidet dann irgendwann der Richter. Auch wenn dein Nachbar typisch deutsch ist, wegen jedem scheiß motzt und meckert und sonst was macht, kommt auch bei mir der Anschein durch, dass du dir das Recht so legst wie es zu dir passt.

      Du willst kein Anwalt, du willst nicht woanders Starten und fliegen, du willst irgendwie gar nichts unternehmen um das Thema zu beenden. Der Drohnenpolizist ist auch kein Rechtsbeistand und somit keine verbindliche Hilfe. Das Einzige scheint im Moment, darauf zu beharren jederzeit überall fliegen zu können und zu dürfen wie du es für richtig hälst. Da hilft auf kein 27000 m^2 Grundstück...

      So wie es im Moment aussieht wird das noch eine langjährige und schwierige Situation für dich und hier im Forum ;)
    • GThomas schrieb:

      ohne Tele - hat meine Drohne auch nicht

      Davon muss ein Nachbar aber nicht ausgehen, ebensowenig wird es eine Rolle spielen. Denn genauso gut könnte es ja eine solche Drohne/Kamera in der Luft sein: Fliegen über Wohngrundstücken [Sammelthread] , und ebenso wie die optische Vergrößerung auch in Consumer-Drohnen weiter zunehmen werden, tun das auch die digitalen Möglichkeiten durch immer mehr Megapixel.
    • heisserhammer schrieb:

      @GThomas,
      Warum kaufst du dir nicht eine billige, kann ruhig laut sein, poese Drohne ohne Kamera?
      Wünsche guten Flug.. :P
      Hallo, Dein Tipp setzt vielleicht voraus, dass ich Anwohner ärgern/provozieren möchte was aber nicht der Fall ist.
      Nur möchte ich auf unserem großen Grundstück+++ mit viel Wald und vielen Drohnen-Startmöglichkeiten weiter ohne Belästigungen fliegen können!

      Mit der Polizei bin ich inzwischen soweit überein gekommen, dass ich sie vor einem Drohnenstart hier auf den Grundstück vorher per Tel.-Anruf davon in Kenntnis setze.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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