Kommt darauf an wie jemand (Ordnungsamt etc.) die "private Verwendung" auslegt.
Man hat ja auch nicht jeden gleich verhaftet, der bislang in der Landschaft, an der See etc. seine Urlaubsbilder drehte.
Bei Denkmal geschützten Gebäuden z.B. Burgen und Schlösser sollte man allerdings vorsichtig sein mit dem Drohnen fliegen und Filmen.
Die haben fast alle einen Copyrightschutz.
Man hat ja auch nicht jeden gleich verhaftet, der bislang in der Landschaft, an der See etc. seine Urlaubsbilder drehte.
Bei Denkmal geschützten Gebäuden z.B. Burgen und Schlösser sollte man allerdings vorsichtig sein mit dem Drohnen fliegen und Filmen.
Die haben fast alle einen Copyrightschutz.
DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE