Anzeige wegen Stalking und wegen Ordnungswidrigkeit gem. § 58 Abs.1#10 bzw. § 21b Abs.1#1-9 Luftverkehrsgesetz

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      GThomas schrieb:

      ohne Tele - hat meine Drohne auch nicht
      Davon muss ein Nachbar aber nicht ausgehen, ebensowenig wird es eine Rolle spielen. Denn genauso gut könnte es ja eine solche Drohne/Kamera in der Luft sein: Fliegen über Wohngrundstücken [Sammelthread] , und ebenso wie die optische Vergrößerung auch in Consumer-Drohnen weiter zunehmen werden, tun das auch die digitalen Möglichkeiten durch immer mehr Megapixel.
      Du schreibst in Deinen Beiträgen hier sehr viel zu Bildmaterial welches mit Drohnen erstellt wird und dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen Probleme geben "könnte".
      Deine Links dazu geben aber nur irgendwelche Infos die dazu nicht wirklich etwas konkreten aussagen. Konkret wäre ein D-Gerichtsurteil wo es um eine Verurteilung eines Drohnenpiloten ginge welches Du aber schuldig bleibst und ich finde da auch beim besten Willen im WWW nichts welches von ähnliche Bedingungen ausgeht. z.B. Flughöhe <60m.

      Ansonsten sind Beiträge über Bildmaterial per Drohnen von (nicht über) Wohngrundstücken hier aber eh OT und ich bedauere dazu beigetragen zu haben.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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    • GThomas schrieb:

      Deine Links dazu geben aber nur irgendwelche Infos...
      Konkret wäre ein D-Gerichtsurteil dazu wo es um eine Verurteilung eines Drohnenpiloten ginge welches Du aber schuldig bleibst....
      Ich schulde hier niemandem was, und ich bin auch nicht dein Rechts-Lakai.Aber Ich störe nun auch nicht weiter durch meine Sicht über den Tellerrand.
      Du bist ja auf dem besten Wege dahin, dir deine ganz eigene, dann hoffentlich ausreichend konkrete Information zu beschaffen. Ist ja auch OK, manche brauchen für einen Erkenntnisgewinn halt die unmittelbare eigene Erfahrung...
    • Dieselfan schrieb:

      Schon mal an einen Friedensrichter gedacht?
      ...
      Ja, würde ich aber erst machen, wenn die aktuellen "Verfahren" abgeschlossen sind. Es kostet hier ca. 50€ pro Beteiligtemn wenn ich es richtig erinnere.
      Inzwischen ist mir allerdings bekannt, dass der betreffende Anwohner mit allen seinen Nachbarn + Nachbar-Verwandte vor Gericht im"Klinsch" liegt.


      Dieselfan schrieb:

      ...
      was denn Deinen Nachbarn grundsätzlich sauer aufstößt.
      Der Anwohner hat beim letzten Pol.-Einsatz (da habe ich ihn erstmals bewusst gesehen + mit ihm gesprochen) gesagt, dass es verboten sei über Fremde Grundstücke + Wohngebiete zu fliegen. Er stört sich also daran bzw.. fühlt sich berufen Vergehen Anderer ahnden zu lassen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • heisserhammer schrieb:

      GThomas schrieb:

      Mit der Polizei bin ich inzwischen soweit überein gekommen, dass ich sie vor einem Drohnenstart hier auf den Grundstück vorher per Tel.-Anruf davon in Kenntnis setze.
      soweit kommts noch, ich glaub es hackt. dein nachbar kann froh sein, dass er dich zum nachbarn hat.
      Hat zumindest den Vorteil, dass die Anrufer bei der Pol. gesagt bekommen das mein Fliegen schon bekannt ist und sie sich direkt an den Piloten wenden sollen bzw. dem Piloten die Bestimmungen bekannt sind und er alle Bestimmungen beachten. Außerdem muss ich nicht dauernd die Pol., vielleicht noch mit Blaulicht, an der Pforte haben.

      Die meisten Anlieger, mit dehnen ein Gespräch geführt wurde, befürchten eh das sie zwecks Einbruch ausgespäht werden.
      Das erledigt sich aber, wenn sie wissen das ich der Drohnenpilot bin.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Ich habe mir gerade mal die ganzen Beiträge dazu durchgelesen u empfinde das als die beste Lösung, wenn du vor jedem Aufstieg kurz bei der Polizeidienststelle Bescheid sagst Die direkten Nachbarn haben ja zugestimmt, so dass von denen nichts zu befürchten ist. Die Polizei weiß auch Bescheid u wird nicht von dem „Drohnengegner“ überrascht. Das Theater mit Anzeige u. Anwalt, führt eher zu noch mehr Streit und entlastet nicht gerade die eigenen Nerven. Und die Versuche, den Meckerer mit anderen Mitteln zu ärgern, fallen bei Entdeckung sicherlich eher negativ auf dich zurück.
      Gruß Markus
    • Mal so eine ganz andere Frage nebenbei.

      Macht dir das überhaupt Spaß bei dem ganze Stress und Ärger?

      Ich für meinen Teil fliege aus Spaß, wir haben zwar auch ein größeres Grundstück, aber da fliege ich überwiegend nur wenn ich was testen möchte.
      Ansonsten fahr ich aktuell im Umkreis von 20km Locations ab und hab mein Spaß, entweder mal nur Fliegen (dann in geringerer Entfernung) und paar Sachen probieren oder mit Fotos/Videos machen.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • _Markus_ schrieb:

      Macht dir das überhaupt Spaß bei dem ganze Stress und Ärger?
      Dazu fällt mir der Satz ein: Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist.
      Ich würde die Sache wohl eher sportlich sehen und mich von solch einem bekannten Choleriker nicht beeindrucken lassen. Ändern wirst weder du (GThomas) ihn, noch wird er sich selber ändern.
      Vermutlich ist das Schlimmste für einen solch kranken Menschen, wenn er nicht beachtet wird.

      Gruß - Bernd
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Guenther J. schrieb:

      ...Ich lese daraus, dass das Theater seit 2016 geht...
      Hört sich schlimmer an als es ist: Von 2016 bis jetzt war nichts weiter.
      Meine Annahme war, dass er eingesehen hat, dass gem. Rechtslage (über die er von mir schriftlich informiert wurde), nicht gegen meine Flüge spricht.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • ema-fuzzi schrieb:

      Anwalt nehmen willst Du nicht ?...
      Klar nehme ich einen Anwalt wenn es in meinen Augen Sinn macht. So wie Viele die Sache bisher sehen kommt da aber nichts weiter als die Einstellung... dann wird man weiter sehen wie es die RA beurteilen und ob es was bringt weitere Maßnahmen einzuleiten.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Guenther J. schrieb:

      Wenn ich solchen Nachbarn hätte, den würde ich weiter reizen. Mir eine kleine, billige Drohne kaufen, um die es nicht schade wäre und jeden Tag mehrmals genau meine Grundstücksgrenze abfliegen. Immer schön auf Beweise achten, zum Beispiel filmen, dass ich auch die Grenze nicht überfliege. Es wird wohl nicht lange dauern, bis ihn die Polizei nicht mehr anhört.
      Da war doch was mit <250g. Gilt da nach wie vor dass die dann keine Kamera+++ dabei haben darf?
      Und bleibt das auch so wenn die neuen Vorschriften greifen?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Verfahrenseinstellung!

      Um Euch auf dem laufenden zu halten: Vor einigen Tagen kam die Info von der Staatswaldschaft zur Verfahrenseinstellung wegen "Nachstellung"!
      Hat etwa 5 Monate vom Termin der Vorladung bis zur Einstellung gedauert ohne das von mir ein RA eingeschaltet wurde:
      Bilder
      • 20201218_Verfahrenseinstellung_Nachstellung_anonymisiert.jpg

        51,29 kB, 886×599, 234 mal angesehen
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Da das Ermittlungsverfahren aber nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde kann der Geschädigte ein Klageerzwingungsverfahren nach den §§ 172 bis 177 StPO durchführen, um im Rahmen des Legalitätsprinzips die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO überprüfen zu lassen. Es tritt kein Strafklageverbrauch ein.


      Besser wäre gewesen, wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach §153 Abs. StPO eingestellt worden wäre. Dann wäre de Strafklageverbrauch eingetreten. Es wird keine Schuld festgestellt wird, auch keine „geringe“. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin und es entfaltet sich keine Präjudiz für zivilrechtliche Ansprüche.


      Wenn dein Nachbar hier nicht nachgibt und /oder verbohrt dann ist die EInstellung nach 170 ein Geschenk vom Staatsanwalt. Die auf den ersten Blick nicht so attraktive Einstellung nach 153 ohne Auflagen (Freispruch 2. Klasse) wäre daher besser gewesen, um weiteren Ärger zu vermeiden. Der Ball liegt jetzt also wieder beim Nachbarn ...
    • Da würde ich mir aber keine Sorgen mehr machen, denn um ein Strafverfahren zu erzwingen müsste der Nachbar erst selbst in die Tasche greifen und einen Anwalt bezahlen. Seine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, wird nämlich die Kostenübernahme wegen geringer Erfolgsaussichten und Geringfügigkeit dankend ablehnen...

      Gruß Gerd
    • Lorch83 schrieb:

      ... Jetzt weiß ich auch wieder warum du wegen Drohnengeräusche gefragt hast! ...
      Nein, dass ist eine anderer Sache, die auch nicht auf Nachbarn beschränkt ist.

      P.S. Das anderer Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen diverser Luftverkehrsgesetze scheint ja auch noch nicht abgeschlossen zu sei - oder bekommt man da keine Benachrichtigung?

      Der etwas entfernt wohnende Anwohner, von dem die Anzeigen stammen, besucht jetzt Nachbarn um sie für eine "Sammelklage" zu gewinnen. Dabei erzählt er z.B., dass ich ihn mit einer Drohne in seinem Schlafzimmer beobachten würde.

      Langsam wird es mal Zeit, dass ich hier zu einem Drohnentreffen bzw. -fliegen einladen ;)
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Vielleicht ist es aber auch langsam mal an der Zeit den Herrn Nachbarn in seine Schranken zu weisen denn so Behauptungen wie "Schlafzimmer beobachten" geht überhaupt nicht.
      Hier zählt nicht der Spruch Der Klügere gibt nach wobei es in deinem Fall dann wohl heißen muss Der Klügere gibt nach bis er der Dumme ist.
      Also raus aus der Defensive und rein in die Offensive.
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Falsche Anschuldigungen und üble Nachrede sind Straftaten, zumal er das nicht beweisen kann. Ich würde in diesem Fall nicht zögern und nun meinerseits Anzeige erstatten, wenn ich Zeugen habe bzw. dies beweisen kann. Und dazu braucht's noch nichteinmal einen Anwalt, das übernimmt schon der Staatsanwalt für dich!
      In solch einem Fall ist Gegenangriff wirklich die beste Verteidigung, der Typ muss dringend in seine Schranken gewiesen werden!
      Eine Sammelklage anzuzetteln lässt übrigens auch Rückschlüsse zu, dem Typen geht es wohl nur darum, die Anwaltkosten auf mehrere Köpfe zu verteilen, weil er es sich alleine nicht leisten kann und/oder seine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, bereits abgewinkt hat...

      Gruß Gerd
    • GerdSt schrieb:

      Falsche Anschuldigungen und üble Nachrede sind Straftaten...
      Dies gilt aber für beide Seiten - man muss die "üble Nachrede" auch nachweisen können und da liegtvdas Problem.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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