Nun, das mit dem "im Schlafzimmer beobachten" lässt sich wohl leicht für eine Anzeige nutzen, sofern man jemanden findet, der diese Aussage des Gegners auch vor der Polizei zu bestätigen bereit ist. Dann braucht man den missgünstigen Herrn nur nach einem beispielhaften Datum nebst Uhrzeit zu fragen und kann anhand der DJI Flight-Logs lericht beweisen, dass man zu diesem Zeitpunkt entweder gar nicht geflogen oder die Drohne irgendwo völlig anders geflogen ist. Und schon ist die falsche Beschuldigung nebst Verleumdung aktenkundig.
Gruß Gerd
Gruß Gerd