Macht (privates) Drohnenfliegen noch Sinn?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Macht (privates) Drohnenfliegen noch Sinn?

    Fliege seit längerem eine Anafi, habe mir jetzt noch Mavic 2 pro und Air 2 zum Testen geliehen, muß mich bald entscheiden.
    Und jetzt, wo Faszination Neu weg ist, trittrichtig Frust ein.
    Ich würde gern interessante Bauten (z.Burgen, Kirchen, Schlösser) abbilden - leider verboten oder sehr viel Schreibkram
    ich würde gern am Nord Ostseekanal filmen. - leider verboten oder sehr viel Schreibkram
    ich würde gern mal aüber leerem Strand an Nordseeküste filmen - leider generell meist verboten
    ich würde gern mal auf Baltrum, Langeog oder Norderney filmen (abseits der Touris) - leider verboten
    ich würde gerne mal Freunden einen Blick auf ihr Dach werfen lassen - leider verboten oder sehr viel Aufwand (jeder Nachbar und Mieter muss schriftlich zustimmen)
    ich würde gerne mal über Äcker fliegen und Panoramaaufnahmen machen - leider verboten oder sehr viel Schreibkram, verstreu lebende Bauern müssen erlauben ihre Dächer mit Solaranlagen zu knipsen
    ich würde gern mal in einer Stadt Wahrzeichen (z.b. Bremer Stadtmusikanten) leicht erhöht mit Drohne filmen (wenn Stadt leer ist) - leider verboten oder sehr viel Schreibkram
    ich würde gerne mal die Drohne irgendwo steigen lassen auch wenn andere Menschen das mitbekommen (und nein, ich fliege in Richtung eines Waldes), doch das Drohnengeräuch triggert die Hater, die, obwohl keine Ahnung, recht aggressiv werden (ist mir am WE passiert)
    ich würde gerne meine Frau über die Wiese laufend filmen, - brachte mir megastress mit Bauern ein.

    Und da, wo man fliegen kann, über endlosen Maisfeldern, ist es grotten langweilig.
    Sehe ich das ganze zu schwarz? Wie haltet ihr das?
  • "Macht" es Sinn? Ach so - ob es noch sinnvoll ist n Multikopter zu erwerben ;)
    Ja es lohnt sich Z.B. IMO allein schon für den Moment in der bürgerlichen Dämmerung einem Frachter durch den Hamburger Hafen zu folgen.
    Oder durch die wunderschöne Eifel zu fliegen... usw.
    Ein gutes Beispiel ist IMO auch was @Michael67 so auf die Speicherkarte in .de zaubert..

    IMO gibt es also noch genug Möglichkeiten. Ich finde dieses Hobby immer noch großartig...Mal schaun wie einiges ab 2021 umgesetzt wird - da könnte auch ich als Optimist ins Grübeln kommen...

    Was Hater angeht hab ich in 6 1/2 Jahren nix erlebt was in diese Kategorie passen würde. Auch nicht bei urbanem Fliegen GPS-Schubsen in HH (s.o.). Kann auch daran liegen, dass ich schon von mir aus gerne ungestört fliege, mir eher einsame Plätzchen suche (ja, geht auch in Hamburg), und sich dadurch auch niemand gestört fühlt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

  • Moin SidJoker,
    ich glaube Du hast da nur ein kleines Stimmungstief.
    Ich kenne Dich nicht und kann/möchte Dich nicht beurteilen.

    Ich für meine Person habe allerdings festgestellt das man so wie man in den Berg ruft, der Schall auch wieder heraus kommt.
    Was ich damit sagen möchte. Ist vepacke die Sache doch einfach nett, sei freundlich und frage nach.
    Ein paar Beispiele.
    Ich wollte einen Höhentest machen. Also rief ich beim nächsten Flughafen und beim 40km entfernten Fliegerhorst an. Erklärte kurz, plausibel und freundlich mein Vorhaben. Beide Stellen hatten kein Problem damit. Mit dem Kommandanten des Fliegerhorstes witzelte ich sogar noch etwas herum. Beide fanden es gut das ich nachgefragt Hatte. Ergebnis. Kein Verbot und Null Papierkram.

    Beim Range test, Ähnliches. Bei den benachbarten Landwirten und privaten Häuslbesitzern freundlich nachgefragt und ihnen Luftaufnahmen für Lau zugesagt und so die Dauerhaften Überflugrechte gesichert.
    Einzigste Bedingung ist das ich dir Kühe nicht ärgere.

    Genauso bei dem Flug um unsere Kirche. Eine sehr schöne Kirche, großer Sakralbau im Stil der frühen Gotik aus dem 13ten Jahrhundert. OK Ich hab nun nicht jeden Anwohner der Gegend gefragt. Aber die Pastorin. Sie gesellte sich während des Fluges netterweise zu mir. OK, es gab neugierige Passanten. Aber keinen Shit Storm oder auch nur eine einzige negativ Bemerkung.

    Einer meiner ersten Flüge ging um mein eigenes Scheunendach. Einfach mal um zu sehen wie es mit der Beschaffenheit der 60 Jahre alten Ton Ziegel aussieht. Später ein paar Bekannten davon erzählt und ihnen die Aufnahmen gezeigt. Nun kommen immer wieder mal Leute an und fragen ob ich nicht Gleiches bei ihnen tun könnte.

    Es kommt immer nur darauf an wie man sich dem Gegenüber gibt denke ich. Na vielleicht lebe ich auch nur einfach am richtigen Fleck. Probleme hatte ich bisher auf jeden Fall keine.
    Dabei nehme ich wirklich täglich eine Drohne mit zum Außendienst und fliege mit ihr sobald es das Wetter zulässt.

    Ein weiterer Punkt den ich hier nur rein theoretisch ansprechen möchte ist. Ich glaube nicht das es irgend Jemanden interessiert, zumindest nicht im ländlichen Raum, wenn Du Deine Drohne auf 98m steigen lässt, ein paar Schnappschüsse von der Natur machst, landest und weiter Deines Weges gehst.
    Na und wenn sich doch mal jemand mukiert, entschuldigt Du Dich einfach mit Unwissenheit und dem Gelöbnis der Besserung und fertig. Zeig ihm bei Datenschutz Bedenken ein Foto aus 100m Höhe ;)
    Wichtig ist nur das man immer nett und freundlich bleibt und die Leute mit Anstand behandelt.

    Dann fluppt das auch mit dem Nachbarn.
    Einen schönen Gruß
    Frank
    1800 wie 2020 für 1 Oz Gold gibt es einen Maßanzug. Übrigens Geld ist aus Papier. ;)
  • Aber immer Obacht bei "ich frag XY Geschichten". Wenn zB die Kirche in ner "verbotenen Zone" liegt etc. nutzt einem das Ok einer Pastorin gar nichts, schon Recht nicht wenn was passiert...

    Lutz G schrieb:

    - immer freundlich bleiben - hilft
    Lutz, wie man sich jemandem gegenüber gibt, hat so gar nichts mit den rechtlichen Kerndrohnenregeln zu tun. ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

  • So ist es. Ein OK muss von relevanter Stelle kommen, hatten wir ja auch schon ein paar mal, á la:
    "Ich habe die Erlaubnis sogar vom Bürgermeister bekommen, also darf ich über alle Häuser fliegen."
    Eh, Nein. :)
    ___

    Zum Eingangsthema...

    Wenn das Glas für jemanden halb leer ist, dann ist das so. Manche der oben getroffenen Annahmen stimmen so ja auch nicht, aber stimmig ist:
    Wer zwingend in originären Verbotszonen aufnehmen will, aber Vorbereitung oder Kommunikation vorab scheut, für den lohnt sich eine Kameradrohne nicht. Wer um Verbote herum arbeiten kann, oder ansonsten zumindest gewillt ist, mehr oder weniger Aufwand vorab zu betreiben, für den lohnt sich eine Kameradrohne.

    Ist jetzt aber auch nichts grundsätzlich Neues oder Aktuelles, gilt genau so seit vielen Jahren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Kann man so sehen. Muss man aber nicht.

    Es gehört eben nur mehr zum Hobby, als man vorher denkt:

    - Genaues Studium der Zonen
    - eventuell einholen von Genehmigungen
    - und eben manchmal auch einen Auftrag besorgen und von eventuell verfügbaren Allgemeinverfügungen Gebrauch machen.

    Einfach mal so losziehen und hoffen, man findet unterwegs was interessantes funktioniert eben oft nicht wie gewünscht.
    Aber mal so unter uns Pfarrerstöchtern: Über viele Bestimmungen kann man froh sein, so blauäugig wie manche an die Dinge rangehen.
  • red schrieb:

    Über viele Bestimmungen kann man froh sein, so blauäugig wie manche an die Dinge rangehen.
    Naja - ich bin froh, dass nicht jede Stadt in . de so kopterfeindliche Regelungen hat wie z.B. Köln. Da darfste noch nicht mal atmen.
    Hamburg zeigt doch, dass nicht ständig Schiffe havarieren, nur weil hier und da mal ein Symbolbild Phantom (oder Mavic *g*) über der Elbe fliegt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

  • Irgendwie kann ich SidJoker schon verstehen denn ich bin hier auch eingekesselt von:

    drei Autobahnen
    einer ICE Trasse
    einem großen und einem kleinen Fluss
    dem Airport Köln/Bonn
    einem kleinerem Flughafen
    und vielen vielen NSGs

    Aber trotzdem finde ich immer wieder Gebiete und Stellen wo ich Videos und Bilder machen kann oder entdecke Stellen neu, weil ich andere Ideen habe.
    Viele Stelle entdecke ich bei Spaziergängen oder auch bei Autofahrten, da ist dann halt später zu Hause Recherche angesagt. Oftmals lohnt sich dann die Mühe, manchmal allerdings auch nicht.
    Für einige andere Dinge braucht es halt schriftlichen Aufwand der zugegeben manchmal etwas mühsam ist, da muss man dann halt Geduld mitbringen oder sich auch mal freundlich in Erinnerung bringen.

    @ SidJoker,
    also nicht gleich aufgeben sondern mit offenen Augen durch die Welt gehen. Die Lücken suchen und finden.
    _________________________________________________________
    Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
  • Moin!

    Lutz G schrieb:

    Dämmerung einem Frachter durch den Hamburger Hafen zu folgen.
    Nur ein Frage dazu - ist das Gelände nicht Bundeswasserstraße? Und damit per-se tabu?

    Ich kann SidJokers Fragen leider alle gut nachvollziehen ... und neben dem NOK würd ich auch gerne mal ein Stück Elbe aufwärts fliegen ... aber wie gesagt - Bundeswasserstraße.
    Meine P3S ist aus der Reparatur zurück!! Und jetzt schön vorsichtig Fliegen!
    Bin neu in der Fliegerei ...
  • rokli schrieb:

    Lutz G schrieb:

    Dämmerung einem Frachter durch den Hamburger Hafen zu folgen.
    Nur ein Frage dazu - ist das Gelände nicht Bundeswasserstraße? Und damit per-se tabu?
    Im Prinzip ja, aber nein.
    In Hamburg gelten abweichende Reglen der HPA, die das Fliegen grundsätzlich erlauben.

    hamburg.de schrieb:

    11. Sonderregelungen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

    Die Hamburg Port Authority als für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen zuständige Stelle gibt bekannt:

    „Aus schifffahrtspolizeilicher Sicht der HPA ist von einer Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs durch den Betrieb von Drohnen im Bereich der Bundeswasserstraße und der sonstigen Hafengewässer bei Einhaltung folgender Maßgaben nicht auszugehen:

    Zu Wasserfahrzeugen (liegend oder in Bewegung) ist ein horizontaler seitlicher Mindestabstand von 50 Metern (250 m zu militärischen Wasserfahrzeugen) einzuhalten. Der Fahrweg von Wasserfahrzeugen darf unterhalb eines horizontalen Abstandes von 200 Metern (300 m bei militärischen Wasserfahrzeugen) nicht gekreuzt werden. Wasserfahrzeugen ist in jedem Fall Vorfahrt einzuräumen; insbesondere dürfen an- und ablegende Wasserfahrzeuge nicht behindert werden. Wasserfahrzeuge dürfen nur in einem vertikalen Abstand von mindestens 50 m überflogen werden, sofern die maximal genehmigte Flughöhe dies zulässt. Von diesen Abständen kann bei liegenden Wasserfahrzeugen abgewichen werden, wenn deren Eigner dies schriftlich ausdrücklich erlaubt haben. Dem Aufstieg und der Landung von Drohnen von und auf fahrenden Schiffen oder schwimmenden Geräten in Fahrt wird aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt.

    Soweit der Betrieb von Drohnen Rechte der HPA als Eigentümerin (unvermieteter) Grundstücke berührt, bleiben weitere Regelungen zur Zustimmung vorbehalten. Diesbezügliche Anfragen können, soweit erforderlich, unter immobilienservice@hpa.hamburg.de an die HPA gerichtet werden.

    Allgemein gilt: Diese Zustimmung erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter sowie weiterer Verbotstatbestände und Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der HPA liegen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Louis08 ()

  • @SidJoker
    Ich habe für Schleswig-Holstein eine Ausnahmeerlaubnis beantragt und bekommen. Damit darf ich (mit wenigen Einschränkungen) an und über Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen und Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen) fliegen.
    Weiterhin darf ich nach Absprache mit der jeweiligen Flugleitung in Kontrollzonen höher als 50m fliegen.
    Für einzuhaltenden Abstand zu Menschenansammlungen gibt es auch Änderungen, werde ich wohl aber nicht nutzen.
    Es war zugegebenermaßen etwas Schreibkram, dafür gilt diese Erlaubnis für ganz Schleswig-Holstein (ausgenommen Helgoland) und für ein Jahr. Sie wird wohl auch noch nach Inkraftsetzung der neu en EU Verordnungen gelten. Hoffe ich zumindest.
    Es gibt in SH einige Küstenabschnitte, wo ich über den Strand fliegen darf. Dort bin vom 100m Abstand zu Bundeswasserstraßen befreit und Schutzgebiete fangen erst am Wasser an.
    Beim Fliegen an und über dem Nord Ostsee Kanal muss ich nur vorher beim WSA bekanntgeben.
    Warum sollst du nicht über Äcker fliegen dürfen?
    Dass man eine Weide, die sich im Privatbesitz befindet, nicht betreten darf, versteht sich von selbst. Das hat mit Drohnenflug nichts zu tun.
  • OK ich geb meinen Senf auch dazu:

    Ich wohne nicht gerade an einem tollen Spot. Dazu muss ich fahren, oft mit dem Rad, das hat den angenehmen Effekt, es hält fit.
    Dann bin ich oft in Bayern. In den Bergen kann man sehr gut fliegen, auch an vielen Seen, sofern es dort keine NSGs gibt.
    Die Ausnahmegenehmigung habe ich auch und bin gerade an dem großen Schein nach 21d dran. Ob ich den brauche, mal sehen.
    Dazu nehme ich die Drohne mit in den Urlaub. Holland, Spanien, Portugal, Österreich, Malta, da war sie schon dabei und ich bereue den Kauf nach 2 Jahren nicht.
    Ich weiß nicht, ob man den 21d Schein dann später umschreiben kann, es wäre vielleicht ein Vorteil, wenn es möglich ist, etwas mehr zu dürfen.
    Aber wenn man Mitglied im z.B. DMFV ist, darf man im Übergang dadurch auch schon mehr, ohne den Schein.
    Also die neuen Regeln haben ja ohnehin nur wenig Einschränkungen in der Übergangszeit wie die 150m Abstand zu Wohngebieten. ich bin mehr der Naturflieger.
    Möglich, dass man dann mit dem Schein den Abstand nicht einhalten muss? Kann ich nicht sagen.

    Wer den Schein macht oder eine Ausnahmegenehmigung hat, sollte sich aber bewusst sein, dass die Strafen dann höher ausfallen können, denn dadurch kann man nicht sagen "Hab ich nicht gewusst".

    Also ich habe nach wie Spaß und steige ja sogar noch in ein neues Hobby ein (FPV).
  • Ich denke die Antwort liegt in der Erwartung.
    Wohnort bzw. Flugort sind aber auch von großer Bedeutung.

    2013 hatte ich auch Träume und Ideen und ärgere mich, das ich sie damals nicht umgesetzt habe. Was aber auch eine Zeitfrage ist.

    Genau was der TE sich wünscht, war mein Vorhaben.

    Die Heimat, mein Umwelt aus anderer Perspektive zu sehen, zu filmen, anderen zugänglich machen.

    Alleine die ganzen Kirchen der Stadt mal zu filmen.

    Fotos gibt es schon genug durch einen sehr aktiven Luftbildfotografen und der bangt um seine Aufnahmen, hat aber technisch nicht die gleichen Möglichkeiten.

    Es ist wirklich interessant, sein Quartier aus der Luft zu sehen, ist wirklich anders als Google Earth.

    Aber aus Bewunderung für die Technik wurde schnell Ablehnung, wo die Presse viel zu beitrug.

    Nun was man alles kaum noch darf hat der TE aufgeführt. Und wenn man sich umschaut, wie viele NSG und LSG besonders schützenswert gibt. Da bleibt nur noch der Ackerporno.

    Und das war der Grund warum ich früh mich verabschiedete, obwohl die Technik so geil ist und heute (Sorry) es kein Kunststück mehr ist, eine runden Kreis zu fliegen...die Technik ist fast perfekt geworden.

    Aber es muss Spass, ich möchte kein schlechtes Gewissen haben und nicht aus der getarnten Deckung fliegen.

    Viele Kollegen hatten sich teure Inspirer gekauft...und nun. Man wird sie kaum los.

    Da man nicht weiß, wo der TE lebt, kann man schlecht raten.

    Es ist so als ob man sich einen Porsche in den USA kauft, geile Technik aber nicht nutzbar.
  • Man kann sich aber auch zusätzlich über Abweichungen der Gesetze und Verordnungen informieren. Zum Beispiel googeln, ob für diese Region eine Allgemeinverfügung existiert. Für Hamburg und Bremen zum Beispiel gibt es eine solche. Und die lassen sehr viel Spielraum für Flüge bei interessanten Objekten.