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    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

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      Hallo liebe Kopter-Gemeinde,

      ich würde gerne ein YouTube-Video in eine Facebook-Gruppe posten. In diesem Video sind meiner Meinung nach keine Regeln verletzt worden. Also keine Menschenansammlungen, kein Naturschutzgebiet usw. Ich bin mir aber nicht sicher, ob überall die Mindesthöhe von 100m eingehalten wurde.. Das ist auch schlecht nachzuvollziehen, aber unnötiger Stress kann ja vermieden werden.

      Also wie ist das, wenn ich einen Link zu einem YouTube-Video in eine Facebook-Gruppe poste? Ich würde als Überschrift natürlich nicht sagen, von wem das Video gemacht wurde und ich würde es nicht direkt auf Facebook hochladen, sondern nur ein Link zu dem Video auf YouTube. Würde das gehen? Wie ist da die Rechtslage? Kann man das ohne Probleme machen ohne Ärger zu bekommen?

      Vielen Dank
    • Was hast Du für einen Copter?
      Die DJIs (und andere sicher auch) zeigen Dir die Höhe an, wenn auch nur die vom Startpunkt aus.
      Und im Video unterscheidet Niemand 100 von 105 Metern.
      Ansonsten solltest Du Dir die Frage nach der Rechtmäßigkeit VOR dem Flug stellen. Das ist aber unabhängig davon, ob und wo Du das Video veröffentlichst.
      Fly long and prosper.
    • Unabhängig der Rechtslage was im Video zu sehen ist, ist das Einbetten (i.a.R. Verlinken) von öffentlich geposteten Medien (wie z.B. YT-Videos) in Beiträgen von sozialen Plattformen wie z.B. FaceBook ist lt EuGH erlaubt.

      drschwenke.de/eugh-embedding-haftung-youtube/

      Immerhin kann der Rechteinhaber sein Urheberrecht weiterhin ausüben und das Video löschen. Durch das Einbetten ist das Video dann auch im FB-Beitrag nicht mehr verfügbar. Ein herunterladen und einstellen bei FaceBook hingegen währe nicht erlaubt.


      Aber Achtung, das gilt nur bei nicht kommerzieller Nutzung. Bei kommerzieller Nutzung kann bereits das Verlinken auf andere Netzinhalte das Urheberrecht verletzen.

      medienrecht-urheberrecht.de/ur…-kommerzielle-nutzer.html