Udo13 schrieb:
Hier mal bei sehr starkem Wind auf einem Hoteldach.
Startverhalten der Drohne / Stillstand in der Luft
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Louis08 schrieb:
Aber Augen auf bei der Wahl des Testgeländes und Flugverbotszonen beachten (wie bspw Wohngebiete und Naturparks), ......
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@Guenther J.: Du kannst Deine eigenen Beiträge bis zu 3 Stunden editieren, d.h. auch ergänzen ... bitte zukünftig ergänzen und keine neuen "drunter hängen" (siehe Regel C.9), Danke
bzgl. Naturschutzgebiet: da wo das Hotel steht ist NSG nicht das Thema aber es steht in einem Vogelschutz- und FFH-Gebiet, an der Küstenlinie käme Biosphärenreservat dazu"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
Guenther J. schrieb:
Und ein Hotel steht nicht auf einem Wohngrundstück.
Gelten Hotels als Wohngebäude oder als gewerbliche Immobilien, über denen man fliegen darf?
Einerseits wohnen da Leute drin, wenn auch nicht dauerhaft, andererseits haben sie eindeutig kommerziellen Charakter.
Zu Norderney: Eigentlich kann man auf den Nordseeinseln nirgendwo legal fliegen, irgendein Naturschutz- Vogelschutz- oder sonstiges Gebiet ist dort überall. -
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Daher bestimmt das Luftverkehrsrecht, dass über dem Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ der Betrieb von „Drohnen“ grundsätzlich verboten ist (§ 21 b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO...
Das besagt auch die DFS App...
Und ein Hotel entspricht wohl auch einer Wohnbebauung... -
@Udo13 bzgl. Deines Bildes in #25: bitte aufpassen denn die gängigen apps sind Hilfsmittel aber geben leider keine 100% Garantie, man wiegt sich da mitunter in trügerischer Sicherheit weil bestimmte relevante Aspekte nicht abgeprüft werden.
Anbei mal die Gegend in map2fly, Du siehst rechts die relevanten "Problemfleder" aus dem Bereich Umwelt in der Legende (und grün bedeutet in der Darstellung nicht ok sondern entsprechendes Gebiet vorhanden)
Etwas mehr Sicherheit kann man erlangen indem man vorab weitere Quellen befragt, eine kleine Übersicht siehe Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw."we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
Steelfarmer schrieb:
Und ein Hotel entspricht wohl auch einer Wohnbebauung...
Wohngrundstück: Grundstück mit ausschließlicher Nutzung zum Zwecke des Wohnens. Befindet sich auf dem Grundstück außer Wohnungen noch ein Gewerbe- oder Industriebetrieb oder z. B. eine Arztpraxis oder Rechtsanwaltskanzlei etc., so wird das Grundstück nicht ausschließlich zum Zwecke des Wohnens genutzt. Der Schutz für Wohngrundstücke nach §21b LuftVO greift hier somit nicht, da zumindest Teile des Grundstücks Teilen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Quelle: hamburg.de/bwi/drohnen/
Ein Hotelgrundstück wird zwar auch zum Wohnen genutzt, ist aber insgesamt eindeutig eher als Gewerbebetrieb zu sehen, einmal als Hotel an sich und ggf. noch durch Restaurantbetrieb oder Ähnliches. Genaueres müssten aber wohl Gerichte klären. -
gentlemen, bevor der thread komplett in Rechtsfragen abdriftet kurz der Hinweis auf das eigentliche Thema "Startverhalten und Stillstand i.d. Luft" ... der kurze inhaltliche Ausflug zum Flugort Norderney wurde ja beantwortet, für weitere Fragen wie z.B. ist ein Hotel ein Wohngrundstück ja/nein bitte einen separaten thread im Bereich Rechtliche / organisatorische Themen aufmachen, Danke"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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Norderney ist nicht so mein Spezialgebiet, ich weiß nicht wirklich, was da im Einzelnen für Gebäude stehen - aber das ist die Meinung der DFS-App zum Standort "Maria am Meer":
Unabhängig davon hätte ich aber wohl auch diesen Hover-Versuch mit meiner neuen Drohne gemacht (eher da auf dem Dach als öffentlich am Strand).....Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen... -
Jetzt ist auch mal gut, dieses Test-Hovern auf dem Dach in 2m Höhe würde ich jetzt nicht gerade als Flug bezeichnen.
Wie bereits erwähnt kann man Fliegen auf den deutschen Nordseeinseln quasi überall vergessen, wegen dutzender diverser Natur-, Vogel- und sonstiger Schutzgebiete. -
Und wie in Post #29 angemerkt,
ist jetzt mal gut mit Norderney!
BTT
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