Macht Drohnenfliegen noch Sinn?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Macht Drohnenfliegen noch Sinn?

    Hallo, ich bin seit einem Jahr Besitzer der Mavic Pro und stelle bei mir ein gewisses Suchtpotential fest, was die Fliegerei betrifft ;)
    Jedoch stellt sich mir immer mehr die Frage, wo ich überhaupt noch fliegen darf, wenn ich alle Regeln einhalte. Maisfelder und Wiesen hat man schnell durch, sofern (letztere) nicht in Naturschutzgebieten gelegen.
    Erstmal etwas disclaimere: ich sehe einen Großteil der Regeln ein, wie: nicht über Personen fliegen, nicht in der Nähe von Hochspannungsmasten, Straßen, öffentlichen Einrichtungen, Einhalten einer Maximalflughöhe, Drohne kennzeichnen und dergleichen mehr.

    Bei der Versicherung fängt es aber schon an: soweit ich sehe, gilt diese nur, solange auf Sicht geflogen wird (und wohl auch nur, wenn kein Smartphone als Controller dient?).
    Nach ca. 100 Metern (vielleicht auch mehr) sehe ich keine Drohne mehr (nur noch über Handy-Display) und fliege somit illegal, bzw. ist kein Schaden abgedeckt.
    Mal ehrlich bzw. würde mich das interessieren: WER von Euch kommt alleine mit Sichtflug aus? Wer den obligatorischen Überwaldflug macht, dürfte seine Drohne bereits nach wenigen Metern nicht mehr mit bloßem Auge erkennen usw.

    Absolutes No-Go sind Naturschutzgebiete: eigentlich gut. Dennoch: war kürzlich in der 6ischen Schweiz und dort ist ein absolutes Drohnenflugverbot. Andererseits: ein großer Teil besteht aus toten Fichten und von einer Fauna ist dort nicht viel zu erkennen. Kaum Vögel oder andere Tiere (wegen Trockenheit?).
    Mountainbiker durften durchrauschen, Szenic-Flights-Flüge bzw. Überflüge durch die "echten" Flieger waren an der Tagesordnung. Kletterer dürfen auf die Felsen rauf
    Dabei könnte man hier Flugzonen an bestimmten Felsen durchaus einrichten. Drohnen-Habitate wären doch eine Idee?

    Aber genug des Jammerns: wo soll man noch fliegen, wenn man Landschaften von oben erkunden will ("Genussfliegen"), mehr als nur 100 m. weit fliegen will und irgendwie doch legal bleiben will. Auf öde Äcker und Weizenfelder habe ich keine Böcke mehr.

    Wie geht Ihr mit dieser Problematik um, bzw. wie werdet Ihr ab 2021 - wenn die neue Verordnung umgesetzt wird - damit umgehen?

    Gruß + danke für die nun folgende Diskussion!
  • Genussfliegen schrieb:

    ...
    Bei der Versicherung fängt es aber schon an: soweit ich sehe, gilt diese nur, solange auf Sicht geflogen wird (und wohl auch nur, wenn kein Smartphone als Controller dient?).
    Nach ca. 100 Metern (vielleicht auch mehr) sehe ich keine Drohne mehr (nur noch über Handy-Display) und fliege somit illegal, bzw. ist kein Schaden abgedeckt.
    Mal ehrlich bzw. würde mich das interessieren: WER von Euch kommt alleine mit Sichtflug aus? Wer den obligatorischen Überwaldflug macht, dürfte seine Drohne bereits nach wenigen Metern nicht mehr mit bloßem Auge erkennen usw.
    ...
    Meine Drohnen-Haftpflicht in der PHV hat da keinerlei Einschränkungen wie Du sie beschreibst.
    Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen ist nur "Absicht" nicht enthalten wenn sie denn nachweisbar ist.

    Wäre ja auch fatal wenn z.B. in der Kfz-Haftpflicht der Fremdschaden nicht von der Versicherung übernommen wird, weil z.B. die Vorfahrtsegeln vom Verursachen nicht beachtet wurden.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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  • Kommt mir irgendwie bekannt vor - inkl "Sinn machen" :D

    Genussfliegen schrieb:

    Jedoch stellt sich mir immer mehr die Frage, wo ich überhaupt noch fliegen darf, wenn ich alle Regeln einhalte. Maisfelder und Wiesen hat man schnell durch, sofern (letztere) nicht in Naturschutzgebieten gelegen.
    Dazu hab ich hier meinen Senf abgelassen ;)


    Genussfliegen schrieb:

    Absolutes No-Go sind Naturschutzgebiete: eigentlich gut. Dennoch: war kürzlich in der 6ischen Schweiz und dort ist ein absolutes Drohnenflugverbot. Andererseits: ein großer Teil besteht aus toten Fichten und von einer Fauna ist dort nicht viel zu erkennen. Kaum Vögel oder andere Tiere (wegen Trockenheit?).
    Mountainbiker durften durchrauschen, Szenic-Flights-Flüge bzw. Überflüge durch die "echten" Flieger waren an der Tagesordnung. Kletterer dürfen auf die Felsen rauf
    Jap - ist kaum nachvollziehbar...